Neozoen – Exotische Problemtiere
Über lange Zeit war die Verteilung von Tierarten durch natürliche Barrieren wie Meere, Gebirge, Wüsten oder Flüsse vorgegeben. Für uns Menschen und die Güter, welche wir transportieren, stellen diese natürlichen Barrieren heute keine unüberwindbaren Hindernisse mehr dar. Mit den wachsenden Güter- und Personenströmen kommen vermehrt auch exotische Tierarten in neue Regionen der Welt. Dies geschieht teilweise beabsichtigt, teilweise aber auch unbeabsichtigt.
Einige dieser eingeführten oder eingeschleppten Arten kommen nun auch bei uns in der freien Natur vor. Problematisch werden diese gebietsfremden Arten dann, wenn sie die Gesundheit von Menschen, anderen Tieren oder Pflanzen beeinträchtigen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder sich auf Kosten einheimischer Arten ausbreiten und so die lokale Biodiversität und Ökosystemleistungen schädigen.
Als Neozoen bezeichnet man Tierarten, welche nach 1492 und in direkter oder indirekter Weise durch die Mithilfe des Menschen in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie natürlicherweise nicht vorkamen.
Als "invasiv" werden diese gebietsfremden Arten dann bezeichnet, wenn bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie sich im neuen Gebiet ausbreiten können, dass sie dadurch die biologische Vielfalt beeinträchtigen oder Mensch, Tier oder Umwelt gefährden können. (Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten)
Verbotene invasive gebietsfremde Tiere
In der Freisetzungsverordnung werden die folgenden drei Tiere als verbotene invasive gebietsfremde Organismen deklariert: Asiatischer Marienkäfer, Rotwangen-Schmuckschildkröte und Amerikanischer Ochsenfrosch.
Quarantäneorganismen
Quarantäneorganismen sind Pflanzenkrankheiten oder -schädlinge von potenzieller wirtschaftlicher Bedeutung, die in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten. Für sie gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. In der Schweiz sind die Quarantäneorganismen in der Pflanzengesundheitsverordnung im Anhang 1 geregelt. Eine Liste der prioritären Quarantäneorganismen finden Sie hier. Einige Arten aus dieser Liste sind auch unten aufgeführt.
Weitere gebietsfremde Tiere
Die anderen unten aufgeführten Tiere sind zwar nicht verboten, doch auch sie sind gebietsfremd. In der Freisetzungsverordnung ist der Umgang mit gebietsfremd Arten generell geregelt und unter anderem ist die bewusste und unbewusste Freisetzung von gebietsfremden Organismen verboten.
*Die untenstehende Liste zeigt eine unvollständige Auswahl an bereits etablierten Arten oder Arten, welche in Zukunft auftreten könnten.
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