Rotwangen-Schmuckschildkröte
Ausgewachsen werden sie zu stattlichen Allesfressern und richten echten Schaden an.
Rotwangen-Schmuckschildkröten gehören zu den verbotenen invasiven gebietsfremden Arten. Der Umgang mit ihnen und ihre Haltung ist nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa untersagt.
Wer ein Exemplar in freier Natur findet, soll dies der zuständigen kantonalen Behörde melden.
Früher wurden Schildkrötenbabys von geschäftigen Amerikanern in die ganze Welt exportiert. Häufig wurden sie dann von den überforderten Besitzern im nächstbesten Tümpel "entsorgt", wo sie seltene einheimische Arten gefährden.
Wer seit vielen Jahren eine Rotwangen-Schmuckschildkröte als Haustier hat, muss sein Tier einer registrierten Einrichtung übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen.
Einrichtungen wie Auffangstationen und Zoos dürfen diese Tiere mit einer Registrierung halten.
Name | Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) |
Herkunft | Nordamerika |
Vorkommen | Da die Schildkröten der Artenvielfallt schaden, sind sie in der Schweiz verboten. Es gibt aber noch Exemplare in freier Wildbahn, welche von ihren ehemaligen Besitzern ausgesetzt wurden. |
Art der Verbreitung | In den 70er- und 80er Jahren galten die Tiere als unkomplizierte Haustiere und wurden als lebendiges Kinderspielzeug verkauft. Da ausgewachsene Exemplare 30 cm gross und 40-75 Jahre alt werden und viel Platz brauchen, sind sie als Haustiere aber ungeeignet und wurden von den überforderten Haltern häufig kurzum im nächsten Gewässer "entsorgt". |
Gefahr | Natur Ausgesetzte Exemplare sind sehr schädlich für ihre Umwelt, da sie den Laich einheimischer Amphibien und Insektenlarven fressen und damit diese Arten gefährden. |
Bekämpfung | Exemplare in freier Natur werden gesammelt und in Auffangstationen abgegeben. Seit 2008 verbietet die Freisetzungsverordnung den Umgang mit den Rotwangen-Schmuckschildkröten. |
Quellen | |