Neophyten – Exotische Problempflanzen
Exotische Problempflanzen fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle, invasive Verbreitung und die Verdrängung einheimischer Arten negativ auf. Sie haben sich aus Gärten und Parkanlagen verwildert und breiten sich unkontrolliert aus. Sie werden ein Problem für Mensch und Natur, weshalb wir eine weitere Verbreitung und Verschleppung verhindern müssen.
Verbotene exotische Problempflanzen
Mit der Anpassung der Freisetzungsverordnung auf den 1. September 2024 wurde die Anzahl der verbotenen invasiven Neophyten erhöht.
In den Anhängen 2.1 und 2.2 der Freisetzungsverordnung sind die verbotenen invasiven Neophytenarten aufgeführt.
Erläuterungen zum Umgangs- und Inverkehrbringungsverbot:
Einige Arten aus den beiden Anhängen der Freisetzungsverordnung werden hier vorgestellt (die Aufzählung ist nicht vollständig):
Weitere exotische Problempflanzen
Für sämtliche gebietsfremde Pflanzen, von denen man weiss, dass sie Schäden anrichten oder das Potenzial dazu haben, gilt die Sorgfaltspflicht und Selbstkontrolle. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Freisetzungsverordung (FrSV) nehmen Grundeigentümer grundsätzlich in die Pflicht, die Ausbreitung von invasiven, gebietsfremden Arten zu verhindern.
Einige nicht verbotene, jedoch invasive oder potenziell invasive Arten werden hier vorgestellt (die Aufzählung ist nicht vollständig):
Pflicht zur Bekämpfung
Wächst auf Ihrem Grundstück Ambrosia, besteht die Pflicht, diese aktiv zu bekämpfen und den Fundort der kantonalen Fachstelle zu melden.
Für die anderen Neophyten wird empfohlen, diese im Rahmen der Unterhaltspflege aktiv zu bekämpfen und deren Ausbreitung zu verhindern.