Haustechnik & Baustoffe im Umbau
Ein oft unterschätzter Bereich des Umbauens ist die Ökologie der Baustoffe. Denn diese können nicht nur der Umwelt, sondern auch den Bewohnenden Schaden zufügen. Wir zeigen Ihnen Alternativen, die unter dem Abschnitt "Weitere Artikel zu gesunden Baustoffen" spezifiziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Anforderungen
Das Kantonale Energiegesetz KEnG definiert, was im Rahmen eines Umbaus aus energetischer Sicht berücksichtigt werden muss. Kommunale Reglemente können dieses verschärfen. Was im Kanton und in der Stadt Luzern gilt, finden Sie unter folgendem Link.
Nachhaltig Bauen und gesunde Baustoffe
Ein oft unterschätzter Bereich des Umbauens ist die Ökologie der Baustoffe. Denn diese können nicht nur der Umwelt, sondern auch den Bewohnenden Schaden zufügen. Giftige Stoffe können ausdünsten oder über Zeit aus den Materialien ausgewaschen werden. Die Kosten für umweltfreundliche Materialien müssen auch nicht höher liegen, da Konstruktionen einfacher ausfallen können oder die Kosten über die Lebensdauer gut amortisiert werden. Erfahren Sie mehr über die gesunden Baustoffe bei den folgenden spezifischen Artikeln.
Leitfaden und Adressen für baubiologisches Bauen
Folgend finden Sie zwei Leitfaden, welche Sie beim Nachhaltigen Bauen unterstützen.
Gerne verweisen wir jeweils an den Fachverband Baubioswiss für gesundes und nachhaltiges Bauen und Leben. Der Verband verfügt über ein gutes Netzwerk von baubiologisch sensibilisierten Unternehmen.
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Heizen
Die Energiekarte des Kantons Luzern
Einblick in die Heizungslandschaft gibt die Energiekarte des Kantons Luzern. Die Daten werden automatisch aus dem Gebäude- und Wohnungsregister GWR übertragen und farblich dargestellt. Stimmen Daten nicht, so können auch Privatpersonen auf der Karte Änderungen melden.
Geeignetes Heizsystem finden
Häuser und die Umgebung der Häuser sind immer einzigartig. Darum kann auch nicht in jedem Haus das gleiche Heizsystem zur Anwendung kommen. Dennoch muss der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zugunsten der Unabhängigkeit und der Umwelt vorangetrieben werden. Folgende Technologien stehen derzeit als Hauptvarianten zur Verfügung:
- Umweltwärme aus der Erde, Luft oder Wasser. Dazu benötigt man Wärmepumpen.
- Abwärme aus Prozessen oder Abwasser
- Fernwärme aus der Kehrrichtverbrennung oder grossen Heizungen, zum Beispiel Holzheizzentralen
- Holz
Kostenlose Beratungsangebote
Damit Sie das passende Heizsystem finden und Ihnen bei der Entscheidung geholfen werden kann, unterstützt Sie der Bund, Kanton und einzelne Gemeinden mit diversen Angeboten. Unter folgendem Link finden Sie das für Sie passende Beratungsangebot.
Fossile Energiequellen
Die Nutzung fossiler Energiequellen birgt erhebliche Herausforderungen, da sie die Freisetzung von CO2 verursachen, das über Jahrmillionen im Untergrund gespeichert wurde. Diese Emissionen verstärken den Treibhauseffekt in der Atmosphäre und tragen zur voranschreitenden Klimakrise bei. Zu den bekannten fossilen Energieträgern zählen Kohle, Heizöl, Erdgas, Uran, Diesel, Benzin und Kerosin.
Nicht nur fossile, sondern auch nicht erneuerbare Energiequellen bergen ihre eigenen Probleme, insbesondere durch ihre ineffiziente Nutzung und den damit verbundenen schlechten Wirkungsgrad. Direktelektrische Heizungen, wie Elektroboiler oder Infrarotheizungen, fallen in diese Kategorie.
Ein besonders bedenklicher Beitrag zum Treibhauseffekt stammt aus der Entstehung von Methan, vor allem in der Landwirtschaft, insbesondere in der Viehproduktion. Methan ist ein hochpotentes Treibhausgas, dessen Emissionen einen erheblichen Einfluss auf den Klimawandel haben können.
Die dringende Notwendigkeit, von fossilen und ineffizienten Energiequellen abzurücken, betont die Bedeutung einer verstärkten Umstellung auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien. Durch diese Maßnahmen können wir nicht nur unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren, sondern auch aktiv zum Schutz unseres Planeten und der Bekämpfung des Klimawandels beitragen.
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Kühlen
Ob ein Gebäude gekühlt werden darf, muss über das folgende Schema geklärt werden. Die einzelnen Vollzugshilfen (z.B. EN-102) können Sie durch anklicken des Feldes downloaden.
Ablaufdiagramm und Verlinkung der EN-Formulare
Freecooling
Kühlen über Erdsonden-Wärmepumpen wird als Freecooling (gratis kühlen) bezeichnet. Diese Technik wird nicht als aktive Kühlung definiert und ist somit zulässig.
Darüber hinaus regeneriert sich im Sommer der Boden. Genauer bezeichnet bedeutet dies, dass im Sommer Wärme im Boden gespeichert wird, welche im Winter wieder zum Heizen genutzt werden kann. Diese Symbiose aus Kühlen und Heizen ist ideal und sollte von Anfang an mit der Heizungsplanung berücksichtigt werden.
Eine wichtige Voraussetzung des Freecoolings ist jedoch, dass Boden-, Wand- oder Kühlsegel vorhanden sind. Bei Radiatoren entsteht die Gefahr von Kondenswasser, welches der Bausubstanz Schaden zufügen kann.
Flexible Kühlgeräte erlaubt?
Flexible Kühlgeräte sind nur dann erlaubt, wenn sie mit gleich oder weniger als 12 W pro m2 Fläche kühlen. Falls die Kühlleistung sein sollte, muss das vorgehende Diagramm der EN-110 eingehalten werden.
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Solarenergie
Die Sonne stellt nicht nur direkt eine unschätzbare Energiequelle dar, sondern wir nutzen ihre Kraft auch auf indirekte Weise. Ein beeindruckendes Beispiel hierfür ist die Energie, die wir durch unsere Nahrung aufnehmen und die uns mit Lebenskraft versorgt. Ebenso verbreitet Holz beim Verbrennen eine wohlige Wärme, was eine weitere Form der indirekten Nutzung der Sonnenenergie darstellt. Biomasse, zu der unsere Nahrungsmittel und Holz gehören, kann daher als "gespeicherte Sonnenenergie" betrachtet werden.
Haben Sie noch Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Zudem verfügt unsere Umweltbibliothek über diverse Medien, welche kostenlos ausgeliehen werden können.
Kontakt
Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.
Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern
041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
Öffnungszeiten
Beratung per Telefon & E-Mail
Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr
Persönliche Beratung & Geräteausleihe
Montag, 13.30-17.30 Uhr
Dienstag-Freitag, 10-12 und 13-17.30 Uhr