Gesetzliche Anforderungen beim Umbau
Gas- und Ölheizungen können im gesamten Kantonsgebiet nicht ohne weiteres ersetzt werden. Die Vorschriften führen dazu, dass sich in vielen Fällen von Beginn weg ein erneuerbares Heizsystem lohnt – ein solches ist im Betrieb oftmals kostengünstiger und rechtfertigt damit allfällige, höhere Investitionskosten.
In der Stadt Luzern ist ein Ersatz fossiler Heizungen auf Grundstücken nicht möglich, auf denen eine Erdsonden-Wärmepumpe erstellt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Hierarchie der Gesetze
Kantonales Energiesetz KEnG
Das kantonale Energiegesetz ist seit 2019 in Kraft, setzt zentrale Vorschriften des eidgenössischen Energiegesetzes um und begünstigt die effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich. Ausserdem nimmt es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich auf (sogenannte MuKEn 2014) – als einer der ersten Kantone überhaupt.
Das kantonale Energiegesetz wird in den kommenden Jahren in mehreren Schritten angepasst. Die kantonale Einstiegsseite gibt einen guten Überblick zum aktuellen Stand und verlinkt anschliessend zu Detailinformationen. Alle Energiethemen stehen im engen Kontext mit der kantonalen Klimapolitik.
Ablaufdiagramme Energienachweise
Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Ablaufdiagramme leiten Sie ab Seite 3 durch alle gesetzlichen Vorgaben an Umbauten, Umnutzungen oder Erweiterungen.
Ersatzneubauten gelten als Neubauten und haben die Anforderungen von Neubauten zu erfüllen.
Überschreitung 30% des Gebäudeversicherungswerts
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Gesetzesartikel § 11 b des kantonalen Energiegesetzes KEnG. Dieser verlangt, dass die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik dem Stand der Technik entsprechen muss, wenn ein Bauprojekt (gesamtes BKP 2) 30% des Gebäudeversicherungswerts überschreiten.
Eigenstromerzeugung bei Dachsanierungen
Die Änderung des Luzerner Energiegesetzes tritt am 1. März 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 21. August 2024 unbenützt abgelaufen. Das Potenzial zur Stromerzeugung bei Neubauten und bei Dachsanierungen muss ab dann angemessen ausgenutzt werden.
Die belegbare Dachfläche wurde als Berechnungsgrundlage für die selbst zu erzeugende Elektrizität festgelegt. Die neuen kantonalen Vorgaben lehnen an die Lösung von Minergie an. Bis die Verordnung und die kantonale Vollzugshilfe veröffentlicht wird, kann die Anwendungshilfe des Gebäudestandards Minergie (Kap. 11, Eigenstromerzeugung) zur Planung verwendet werden. Über weitere Details wird zu gegebener Zeit informiert.
Stadt Luzern - Bau- und Zonenreglement BZR
Einen Schritt weiter geht die Stadt Luzern mit ihrer Klima- und Energiestrategie, welche 2022 von der Bevölkerung klar angenommen wurde.
Mit der laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden auch verschiedene Beschlüsse im Rahmen der Klima- und Energiepolitik umgesetzt. Seit der öffentlichen Auflage der BZO entfalten diese Vorwirkung und werden bereits angewendet.
Damit Sie von Anfang an bestens beraten sind, stellt die Stadt Luzern eine Bauberatung zur Verfügung. Informieren Sie sich ungeniert über die Anforderungen bei dem kompetenten Bauberatungs-Team und sparen sich damit nachträglichen Ärger.
Im Zentrum der Klima- und Energiestrategie stehen:
Eng bebaute Innenstädte sind auf dichte Energiequellen angewiesen. Vor allem Erdgas eignete sich in der Vergangenheit dafür vorzüglich: Einmal verlegt, bringt ein Verteilnetz jahrzehntelang zuverlässig Gas ins Haus, wo es vor Ort verbrannt wird und für Warmwasser und Raumwärme sorgt.
Für die dichte Innenstadt setzt die Stadt Luzern auf die gleiche Verteilung der erneuerbaren Wärme (Seewasserwärme und Abwärme aus der Abfallverbrennung), ist jedoch meist auf deutlich dickere Rohre angewiesen. Die neue Infrastruktur zu bauen braucht Zeit – die Stadt rechnet damit, dass 2040 die letzten Gasleitungen nicht mehr benötigt und aufgehoben werden können.
Dieser weitgehende Wandel braucht sowohl Vorschriften, wie auch Hilfsmittel. Die Vorschriften sind im Bau- und Zonenreglement BZR festgehalten. Im Zentrum steht der Art. 79 Verbot fossiler Wärmeerzeugung.
Als Hilfsmittel stellt die Stadt die Webseite klimafreundlichheizen.ch zur Verfügung: Gebäudescharf kann auf dieser die beste erneuerbare Heizungslösung ermittelt werden. Ausserdem finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen zum Heizungsersatz.
Die Solarenergie umfasst die Produktion von Warmwasser (thermische Sonnenkollektoren) und Strom (Photovoltaik-Anlage, sog. PV). Am Markt haben sich vor allem PV durchgesetzt, da der produzierte Strom flexibler als warmes Wasser eingesetzt werden kann.
So soll die Produktion von Solarstrom in der Stadt Luzern bis 2050 massiv ausgebaut werden: Heute deckt Solarstrom rund 2 Prozent des Stromverbrauchs, bis dahin sollen es 25 Prozent sein.
Als Grundlage des Solarstrom-Ausbaus dient der Art. 77 des Bau- und Zonenreglementes BZR,
Die zentralen Aspekte der Mobilitätsstrategie, etwa die Förderung des Fuss-, Velo- und des öffentlichen Verkehrs, zeigen Wirkung. Die Verkehrsentwicklung der vergangenen Jahre zeigt trotz wirtschaftlichem Wachstum, sowie einer Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen, einen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt. Diese anwohnerfreundliche Entwicklung will der Stadtrat mit geeigneten Massnahmen weiterverfolgen. Er hat deshalb die Mobilitätsstrategie im Jahre 2018 überarbeitet, die Struktur angepasst und ein Zielbild 2035 formuliert: «In Luzern sind alle gern, sicher und zuverlässig unterwegs».
Zurzeit erarbeitet die Stadt Luzern, wie diese Massnahme umgesetzt werden kann.
Zusammenstellung aller Gesetze
Wir haben alle energie-relevanten Links zu Gesetzen, Vollzugshilfen etc. auf einer Seite für Sie zusammengetragen.