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  5. Bau- und Zonenordnung Stadt Luzern in Kürze

Bau- und Zonenordnung Stadt Luzern in Kürze

Inhaltsverzeichnis





Umwelt- und energierelevante Gesetzestexte

Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern, BZR 2022

Art. 69 Bauten, Anlagen und Gewächse vor Hausflucht und Baulinie

Art. 69 Bauten, Anlagen und Gewächse vor Hausflucht und Baulinie

Art. 71 Umgebungsgestaltung

Art. 71 Umgebungsgestaltung


Art. 75 & 76 Hitzebelastung & Durchlüftung

Gesetzesartikel 75 & 76 der BZO

Art. 77 Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen

Gesetzesartikel 77 der BZO

Art. 79 & 80 Verbot fossiler Wärmeerzeuger & Verbot kleiner handbeschickter Holzheizkessel

Gesetzesartikel 79 & 80 der BZO


Art. 82-85 Baumschutz

Art. 82 Baumschutz





Planungshilfen

Die originalen Planungshilfen sind auf der Internetseite des Städtebaus zu finden

Planungshilfe Hitzebelastung (Art. 75 BZR)
Planungshilfe Durchlüftung (Art. 76 BZR)
Planungshilfe Solaranlage auf Schrägdächern (Art. 77 BZR)
Berechnungstool Solar- und Photovoltaikanlagen auf Schrägdächern (Art. 77 BZR)
Planungshilfe Verbot fossiler Wärmeerzeugung (Art. 79 BZR)
Heizkostenrechner Verbot fossiler Wärmeerzeugung (Art. 79 BZR)




Welche Heizlösung ist möglich?

Heizlösungen gemäss dem aktuellen Stand der städtischen Planung

klimafreundlichheizen.ch

Planung thermische Netze

Planung thermische Netze

Versand an Eigentümerschaften und Planungsbüros

Diese Briefe (hier Vorlagen) wurden Mitte 2023 an sämtliche Planungsbüros und Installateure aus der Branche, wie auch an Eigentümerschaften versandt, welche gem. System noch mit fossilen Heizungen heizen.

Infobrief Verbot fossiler Heizung. Heizungsbesitzende
Infobrief Verbot fossiler Heizung. Branche


Fragen zu Heizlösungen

Meine Heizung ist am Ende Ihrer Lebensdauer angelangt und muss dringend ersetzt werden, das geplante Wärmenetz kommt aber erst in einigen Jahren. Was soll ich tun?

Wenn am Standort Ihrer Liegenschaft in den nächsten zehn Jahren ein Wärmenetz realisiert wird, können Sie sich bei der Betreiberin des Wärmenetzes für einen zukünftigen Anschluss Ihrer Liegenschaft verpflichten. Die Betreiberin des Wärmenetzes kann Ihnen diese Verpflichtung bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung können Sie eine Ausnahme vom Verbot für fossile Wärmeerzeugung bewirken. Mit dieser Ausnahme dürfen Sie bis zum Anschluss an das kommende Wärmenetz eine neue fossile Heizung installieren.

Sollte in den kommenden 10 Jahren bei Ihrer Liegenschaft kein Wärmenetz geplant sein, empfiehlt die Stadt, möglichst bald eine individuelle erneuerbare Lösung umzusetzen.

Wo bekomme ich eine Anschlussbestätigungen?

Verkauf Support Hauptnummer 

041 369 45 00 

waerme@ewl-luzern.ch

Weitere Fragen und Antworten

FAQ : Stadt Luzern (klimafreundlichheizen.ch)



Zuletzt aktualisiert: 30.05.2025

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Gesetzliche Grundlagen, Merkblätter und Hinweise
FAQ Energiegesetz Luzern
FAQ kantonale Förderprogramme
FAQ städtische Förderprogramme
FAQ kantonale & städtische Steuerabzüge

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Die Umweltberatung Luzern ist das Infoportal für Natur-, Umwelt- und Energiefragen von Stadt und Kanton Luzern.

Zusammen mit der Agentur Umsicht bietet sie verschiedene Dienstleistungen und Beratungen an – für Gemeinden, Schulen, Firmen und Privatpersonen.

Haben Sie eine konkrete Frage? Wir beraten Sie gerne.

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