Gesetzliche Anforderungen beim Neubau

Die Anforderungen an den Gebäudepark sind vielfältig, entsprechend komplex ist die Gesetzeslage. Diese Seite fasst für Laien und Fachpersonen die wichtigsten Informationen des Kantons und der Stadt Luzern zu Energie-Anforderungen zusammen.

    Das kantonale Energiegesetz ist seit 2019 in Kraft, setzt zentrale Vorschriften des eidgenössischen Energiegesetzes um und begünstigt die effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich. Ausserdem nimmt es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich auf (sogenannte MuKEn 2014) – als einer der ersten Kantone überhaupt.

    Das kantonale Energiegesetz wird in den kommenden Jahren in mehreren Schritten angepasst. Die kantonale Einstiegsseite gibt einen guten Überblick zum aktuellen Stand und verlinkt anschliessend zu Detailinformationen. Alle Energiethemen stehen im engen Kontext mit der kantonalen Klimapolitik.

    Ablaufdiagramme Energienachweise

    Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Ablaufdiagramme leiten Sie ab Seite 1 durch alle gesetzlichen Vorgaben an Neubauten. 

    Ob Ihre Erweiterung des Gebäudes grösser als eine Bagatelle ist, können Sie auf der Seite 5 nachvollziehen. Erweiterungen, welche die sogenannte Bagatellgrenze überschreiten, fallen unter die Anforderungen von Neubauten. 

    Ersatzneubauten gelten als Neubauten und haben die gleichen Anforderungen zu erfüllen.

    Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes und Heizsystem

    Je nach gewähltem Heizsystem fallen die energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle und Haustechnik unterschiedlich aus. Heizt man besonders umweltfreundlich, so sinken die Anforderungen an die Gebäudehülle und Haustechnik. Möchte man fossil heizen, so muss man die strengsten Vorschriften einhalten. Also sind fossile Heizungen in Neubauten grundsätzlich noch erlaubt, doch die Auflagen an die Gebäudehülle und Haustechnik dürften dieses Heizsystem unwirtschaftlich werden lassen. 

    Welche Anforderungen in Bezug auf das Heizsystem eingehalten werden müssen, zeigt die Vollzugshilfe EN-101 auf. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser gibt es gar vordefinierte Standardlösungskombinationen. Alle anderen Gebäudekategorien müssen einen rechnerischen Nachweis liefern. 




    Logo Stadt Luzern, transparenter Hintergrund

    Einen Schritt weiter geht die Stadt Luzern mit ihrer Klima- und Energiestrategie, welche 2022 von der Bevölkerung klar angenommen wurde. 

    Mit der laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden auch verschiedene Beschlüsse im Rahmen der Klima-  und Energiepolitik umgesetzt. Seit der öffentlichen Auflage der BZO entfalten diese Vorwirkung und werden bereits angewendet.

    Damit Sie von Anfang an bestens beraten sind, stellt die Stadt Luzern eine Bauberatung zur Verfügung. Informieren Sie sich ungeniert über die Anforderungen bei dem kompetenten Bauberatungs-Team und sparen sich damit nachträglichen Ärger. 


    Was im Zentrum der Klima- und Energiestrategie steht, finden Sie unter folgendem Link.






    Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Zudem verfügt unsere Umweltbibliothek über diverse Medien, welche kostenlos ausgeliehen werden können.

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