Gesetzliche Anforderungen
Die Anforderungen an den Gebäudepark sind vielfältig, entsprechend komplex ist die Gesetzeslage. Diese Seite fasst für Laien und Fachpersonen die wichtigsten Informationen des Kantons und der Stadt Luzern zu Energie-Anforderungen zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Das kantonale Energiegesetz ist seit 2019 in Kraft, setzt zentrale Vorschriften des eidgenössischen Energiegesetzes um und begünstigt die effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich. Ausserdem nimmt es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich auf (sogenannte MuKEn 2014) – als einer der ersten Kantone überhaupt.
Das kantonale Energiegesetz wird in den kommenden Jahren in mehreren Schritten angepasst. Die kantonale Einstiegsseite gibt einen guten Überblick zum aktuellen Stand und verlinkt anschliessend zu Detailinformationen. Alle Energiethemen stehen im engen Kontext mit der kantonalen Klimapolitik.

Gesetze Stadt Luzern: Klima- und Energiestrategie
Einen Schritt weiter geht die Stadt Luzern mit ihrer Klima- und Energiestrategie, welche 2022 von der Bevölkerung klar angenommen wurde.
Mit der laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden auch verschiedene Beschlüsse im Rahmen der Klima- und Energiepolitik umgesetzt. Seit der öffentlichen Auflage der BZO entfalten diese Vorwirkung und werden bereits angewendet.
Im Zentrum der Klima- und Energiestrategie stehen:
Eng bebaute Innenstädte sind auf dichte Energiequellen angewiesen. Vor allem Erdgas eignete sich in der Vergangenheit dafür vorzüglich: Einmal verlegt, bringt ein Verteilnetz jahrzehntelang zuverlässig Gas ins Haus, wo es vor Ort verbrannt wird und für Warmwasser und Raumwärme sorgt.
Für die dichte Innenstadt setzt die Stadt Luzern auf die gleiche Verteilung der erneuerbaren Wärme (Seewasserwärme und Abwärme aus der Abfallverbrennung), ist jedoch meist auf deutlich dickere Rohre angewiesen. Die neue Infrastruktur zu bauen braucht Zeit – die Stadt rechnet damit, dass 2040 die letzten Gasleitungen nicht mehr benötigt und aufgehoben werden können.
Dieser weitgehende Wandel braucht sowohl Vorschriften, wie auch Hilfsmittel. Die Vorschriften sind im Bau- und Zonenreglement BZR festgehalten. Im Zentrum steht der Art. 79 Verbot fossiler Wärmeerzeugung.
Als Hilfsmittel stellt die Stadt die Webseite klimafreundlichheizen.ch zur Verfügung: Gebäudescharf kann auf dieser die beste erneuerbare Heizungslösung ermittelt werden. Ausserdem finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen zum Heizungsersatz.
Die Solarenergie umfasst die Produktion von Warmwasser (thermische Sonnenkollektoren) und Strom (Photovoltaik-Anlage, sog. PV). Am Markt haben sich vor allem PV durchgesetzt, da der produzierte Strom flexibler als warmes Wasser eingesetzt werden kann.
So soll die Produktion von Solarstrom in der Stadt Luzern bis 2050 massiv ausgebaut werden: Heute deckt Solarstrom rund 2 Prozent des Stromverbrauchs, bis dahin sollen es 25 Prozent sein.
Als Grundlage des Solarstrom-Ausbaus dient der Art. 77 des Bau- und Zonenreglementes BZR,
Die zentralen Aspekte der Mobilitätsstrategie, etwa die Förderung des Fuss-, Velo- und des öffentlichen Verkehrs, zeigen Wirkung. Die Verkehrsentwicklung der vergangenen Jahre zeigt trotz wirtschaftlichem Wachstum, sowie einer Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen, einen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt. Diese anwohnerfreundliche Entwicklung will der Stadtrat mit geeigneten Massnahmen weiterverfolgen. Er hat deshalb die Mobilitätsstrategie im Jahre 2018 überarbeitet, die Struktur angepasst und ein Zielbild 2035 formuliert: «In Luzern sind alle gern, sicher und zuverlässig unterwegs».
Zurzeit Erarbeitet die Stadt Luzern, wie diese Massnahme umgesetzt werden kann.
Zusammenstellung aller Gesetze
Wir haben alle energie-relevanten Links zu Gesetzen, Vollzugshilfen etc. auf einer Seite für Sie zusammengetragen.
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