Zum Schutz der Wildtiere gilt im Kanton Luzern während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht.
In der Schweiz leben 7,6 Millionen Heimtiere: 500'000 Hunde, 1'500'000 Katzen, 500'000 Kleinnager, 600'000 Ziervögel und 4'500'000 Aquarienfische und Reptilien.
Das Aquarium zu klein, die Pflege zu aufwändig – kurzerhand werden Goldfisch oder Wasserschildkröte in die Freiheit entlassen. Sehr zum Leidwesen der einheimischen Arten.