Mein Haustier ist gestorben - was kann ich mit dem toten Körper machen?
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Mein Tier ist gestorben - was nun?
Der Tod eines geliebten Tieres ist immer traurig. Egal ob es sich um einen Hund, eine Katze, ein Meerschweinchen oder ein Huhn handelt. Aber was geschieht nun mit dem toten Körper? Sinnvoll ist es, den Körper kühl zu halten, weil sich recht rasch Gerüche entwickeln können.
Tier im eigenen Garten begraben
Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig: Es dürfen Tiere im Garten begraben werden - aber nur solche, die zehn Kilo oder weniger wiegen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Tierkörper, die vergraben werden, mindestens 2 m über dem Grundwasser liegen und von mindestens 1.2 m Erde überdeckt sein müssen. Plätze zum Vergraben von Tierkörpern dürfen nicht in Grundwasser-Schutzzonen oder -Schutzarealen liegen. Sie dürfen auch nicht in der Nähe von Quellen sein oder in Gebieten, die für die Trinkwassergewinnung von Bedeutung sind. Ausserdem dürfen sie nicht in Flächen liegen, die überschwemmungs-, steinschlag-, rutsch- oder besonders erosionsgefährdet sind. Auch vernässte Stellen sind ausgeschlossen. Wer Tierkörper im Wald oder auf öffentlichem Grund begräbt riskiert ein hohes Bussgeld.
Die Gründe für die strengen Vorschriften sind vielfältig:
- Sickersäfte könnten das Grundwasser oder andere Gewässer verschmutzen.
- Füchse oder andere Wildtiere könnten das Tier wieder ausgraben. Ein unschöner Anblick für die Betroffenen!
- Tote Tiere können zu Geruchsbelästigungen führen, besonders bei warmem Wetter.
- Tote Tiere ziehen viele Insekten an (Fliegen, Käfer usw.) oder auch Ratten, Krähen oder Greifvögle. Diese sind in der Natur die "Gesundheitspolizei" um tote Tiere rasch zu beseitigen. Dieses Spektakel in der Umgebung des Hauses zu haben ist aber nicht für alle verträglich - insbesondere auch nicht für die Nachbarschaft.
Entsorgung im Kehricht
Praktisch, aber wenig pietätsvoll ist die Entsorgung kleiner Tiere im Kehricht. Den Tierkörper in einen Plastiksack geben und in den Kehricht legen. Bis zur Entsorgung sollte Wärme vermieden werden, weil sich bald einmal Gase entwickeln und Gestank entsteht. In der Kehrichtverbrennungsanlage wird das tote Tier verbrannt und die Wärme wird zum Heizen von Häusern oder Industriebetrieben genutzt.
Kadaversammelstelle
Der Tierkörper kann in den meisten Gemeinden in der Schweiz kostenlos in einer Kadaversammelstelle abgegeben werden. Auch Abfallprodukte aus Schlachtbetrieben werden hier verwertet. Die toten Körper werden zerkleinert, sterilisiert, entwässert und dann in Proteine und Fett aufgespalten. Die Proteinmehle werden u.a. in Kraftwerken oder der Zementindustrie als Brennstoff genutzt, das Tierfett kann zu Biodiesel verarbeitet werden.
Tierfriedhof oder Tier-Krematorium
Im Kanton Luzern gibt es nur einen Tierfriedhof in Emmenbrücke. Er liegt in einer Sondernutzungszone auf ehemaligem Landwirtschaftsland. Die Bestattung ist kostenpflichtig und kann mehrere Hundert Franken kosten, je nach Tierart und Ausstattung. Ein Tierkrematorium gibt es nur in Nachbarkantonen.
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