Vogelgrippe
Derzeit gelten keine Einschränkungen von Geflügelhaltenden aufgrund der Vogelgrippe.
Im Winter sind Fälle von Vogelgrippe in der Schweiz aufgetreten, ein Fall in der Stadt Luzern. Rund um den Fundort der kranken Möwe wurde ein Kontrollgebiet eingerichtet mit strengen Regeln. In Gebieten, welche in der Nähe von grossen Gewässern liegen, galten Einschränkungen für Haltungen mit mehr als 50 Vögeln. Die Verordnung wurde per Ende März 2025 wieder aufgehoben, nachdem keine neuen Fälle mehr aufgetreten sind. Vogelgrippe kann von wildlebenden Vogelarten auf Hausgeflügel übertragen werden. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt von Hausgeflügel zu Wasservögeln. Derzeit gelten keine Einschränkungen aufgrund der Vogelgrippe.
Die Lage wird laufend beurteilt und die Massnahmen würden, abhängig von allfälligen Befunden, angepasst. Das Ziel ist es, die Ansteckung von Hausgeflügel unter allen Umständen zu verhindern. Wachsamkeit ist angezeigt. Registrierte Geflügelhaltende werden mittels Allgemeinverfügung über allfällige Massnahmen in Kenntnis gesetzt.
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel birgt Risiken
Die Vorschriften für Geflügelhaltungen mit fünfzig oder mehr Vögeln wurden per 31. März 2025 wieder aufgehoben. Zur Zeit gelten keine Einschränkungen.
Funde von toten Wildvögeln
Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei (117), die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.
Pflicht zur Registrierung gilt auch für Hobby-Geflügelhalter!
Geflügelhaltende, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch.