Leinenpflicht für Hunde
Zum Schutz der Wildtiere gilt im Kanton Luzern während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht.
Auch nicht-jagende Hunde gehören an die Leine
Es gibt Hundebesitzer, die zu Recht behaupten, dass ihr Hund nicht jagt. Dennoch dürfen diese Hunde in Gebieten bzw. zu Zeiten mit Leinenpflicht unter keinen Umständen frei laufen.
Zur Brut- & Setzzeit bzw. im Naturschutzgebiet
Nähert sich ein Hund, reagiert das Wildtier mit Flucht. Bei bodenbrütenden Vögeln kann dies an einem kühlen Morgen bedeuten, dass die Eier oder bereits geschlüpften Jungtiere erfrieren. Für Rehkitze ist die Tatsache, dass sie enttarnt werden, besonders gefährlich. Denn Fressfeinde haben leichtes Spiel das Kitz zu finden, wenn bereits ein Hund die Spur entdeckt hat.
Allein schon der Vorbildfunktion wegen gehört ein Hund bei Leinenpflicht konsequent an die Leine. Denn wo ein Hundebesitzer seinen Hund trotz Verbot frei herumlaufen lässt, finden sich rasch Nachahmer. Und für ein Wildtier viel schlimmer als einmal pro Tag von einem frei laufenden Hund aufgeschreckt zu werden, ist es wiederholt aufgeschreckt zu werden. Jede Flucht kostet aufs Neue Energie und in der Summe kann dies zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen.
Leinenpflicht in anderen Kantonen
Die Gesetzesbestimmungen zur Hundehaltung und zur Leinenpflicht sind grossenteils kantonal geregelt. Daher gelten in jedem Kanton andere Gesetze. In einigen Kantonen gilt eine ganzjährige, flächendeckende Leinenpflicht. Andernorts sind Hunde nur in bestimmten Gebieten oder nur während bestimmten Monaten an der Leine zu führen. Eine Übersicht für alle Kantone bietet die Stiftung für das Tier im Recht.
Neues Gesetz für Bussen
Seit dem 1.1.2020 ist auch ein neues Gesetz in Kraft, welches unter §11 festhält, dass auch Wildhüter Bussen gegen den Verstoss der Leinenhaltepflicht austeilen dürfen.
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