Förderprogramme Energie - Umbau
Fördergelder sind neben gesetzlichen Vorgaben und Sensibilisierungen wichtige Pfeiler der Energiewende. Den Durchblick über die Förderprogramme zu haben ist nicht immer einfach und kann verwirrend sein: Je nach Bereich sind der Bund, die Kantone oder Private zuständig. Ausserdem bieten einzelne Gemeinden für ihre Bevölkerung zusätzliche Unterstützung an.
Inhaltsverzeichnis
Beratung: Der erste Schritt für einen Heizungsersatz oder Gesamtsanierung
Der erste Schritt zu einer umfassenden Sanierung läuft am besten über eine fundierte Gebäudeanalyse und Vorgehensberatung. Der Kanton Luzern unterstützt den GEAK plus (umfassende Beratung zu Dämmung, Heizungsersatz und Eigenstromerzeugung - Photovoltaik) mit Fördergeldern. Der Bund bietet eine kostenlose Impulsberatung an (fokussiert auf Heizungsersatz).
Welches Beratungsangebot am besten für ihr Anliegen passt, finden Sie unter folgendem Beitrag:
1. Kostenloses Angebot: Impulsberatung
Bei diesem Angebot steht Ihnen eine Fachperson bei allen Fragen rund um Ihre Heizung zur Seite. Sie wird Ihr Gebäude besichtigen und Sie vor Ort über die Möglichkeiten beraten, wie Sie die Heizung durch ein passendes, erneuerbares System ersetzen können. Die beratende Fachperson können Sie unter erneuerbarheizen.ch/impulsberatung suchen.
Das Angebot wird vom Bund finanziell unterstützt. Weitere Informationen auch unter: uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/Impulsberatung.
2. Gebührenpflichtige, umfassende Gebäudeanalyse mit dem GEAK Plus
Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Er enthält zusätzlich zum GEAK konkrete Hinweise für Sanierungsmassnahmen, d.h.
- Beurteilung der energetischen Gebäudequalität
- objektspezifische Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
- mindestens eine vollständige Sanierungsvariante (Gesamtsanierung)
- Schätzung der notwendigen Investition
- Kosten und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvarianten
- Angaben zu Förderbeiträgen
Förderbeiträge Kanton
- EFH: CHF 1’000.-.
- MFH (inkl. Hotels), Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten sowie Mischnutzungen: CHF 1‘500.-.
- Grobanalyse nach Vorgehensempfehlung BFE: CHF 1'500.-.
Förderbeiträge Gemeinden
Einzelne Gemeinden fördern den GEAK plus zusätzlich. Welche Gemeinde wieviel beisteuert, finden sie auf energiefranken.ch
Ungefähre Kosten
Je nach Gebäude, Anfahrtsweg und Offerte der GEAK-Experten unterschiedlich, EFH 2500.- bis 3500.- / MFH 3500.- bis 5000.-
Förderprogramm Kanton Luzern
Wie im Jahr 2024 gilt:
- Förderung Anlagenzertifikat WPSM:
Der Kanton fördert das Anlagenzertifikat WPSM. D.h. die Gesuchstellenden erhalten keine Rechnungen mehr für das Zertifikat. Die FWS schickt die Rechnung für alle LU-Zertifikate vierteljährlich direkt an den Kanton. - GEAK Plus Gesuchprozess ein- statt zweistufig:
Fördergelder müssen neu NACH Erstellung des GEAK Plus beantragt werden. Die Frist beträgt drei Monate nach Ausstellungsdatum des GEAK Plus. - Anpassung kantonaler Fördergegenstand Treibhausgasemissionen in der Erstellung:
Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden Gebäude gefördert, welche kein Minergie-Zertifikat haben. Diese müssen aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut werden.
Zusätzliche Änderungen im Jahr 2025
- Bonus: Ersatz von dezentralen Heizöl-, Erdgas- und elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem
Die Erstinstallation von hydraulischen Wärmeverteilsystemen wird neu separat und mit höheren Förderbeiträgen gefördert. Dazu muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden. - Bonus für umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle
(mind. 90% aller Hauptflächen müssen gedämmt werden) - Ladeinfrastruktur für E-Mobilität wird weitergeführt.
- Alle anderen bestehenden Fördergegenstände werden weitergeführt.
Die Gesuche können ab dem 13.01.2025 online im Gesuchsportal eingereicht werden.
Fördergegenstände
Ein Teil der bundesweiten CO2-Abgabe für Gas und Heizöl wird für die energetische Gebäudesanierung eingesetzt. Die Kantone können die Bundesbeiträge mit eigenen Mitteln erhöhen. Hierzu stehen im Kanton Luzern Fördergelder zur Verfügung.
Um den Ersatz von ineffizienten dezentralen Elektroheizungen zu beschleunigen, wird die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems mit attraktiven Beiträgen gefördert.
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
- CHF 60 pro m2 wärmegedämmtes Bauteil.
Förderberechtigt sind:
- Wärmedämmung von Bauteilen, die an Gebäudeteile grenzen, welche im Ausgangszustand beheizt sind.
- Im Falle von Estrich- und Kellerräumen ist die Wärmedämmung gegen aussen (z.B. die Dämmung von Dach, Giebel oder Kniestock) auch dann förderberechtigt, wenn die Räume unbeheizt sind. Das an den unbeheizten Raum angrenzende Geschoss muss jedoch beheizt sein.
Unter vorherigen Bedingungen sind dies:
- Wärmedämmung von Fassade
- Dach (Sattel- oder Flachdach, auch wenn ein nicht beheizter Estrich darunter liegt)
- Wände gegen Erdreich
- Böden gegen Erdreich
Nicht förderberechtigt sind:
- Fenster
- Bauteile gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke, Estrichboden oder Wände gegen ungeheizt),
- Balkonüberdeckungen
- Vordächer
- Mauerscheiben zwischen Balkonen
- Mauervorsprünge
- Schottenwände.
- Die Dämmung von Anlagen und Räumen zur Einsparung von Prozessenergie wird nicht gefördert (z.B. Faulturm, Silo, Geflügelstall, Gewächshäuser, Kühlräume, Lagerung von Lebensmitteln, etc.).
Bonus für umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle
- mind. 90% aller Hauptflächen
- CHF 60 pro m2 wärmegedämmtes Bauteil
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
- CHF 5’000 pro Anlage.
Automatische Holzfeuerung
- Bis 15 kWFL: Pauschalbeitrag CHF 8’000 pro Anlage.
- Ab 15 bis 70 kWFL: CHF 5’000 pro Anlage + CHF 200 pro kWth.
- Ab 70 bis 500 kWFL: CHF 360 pro kWth
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Bis 15 kWth: Pauschalbeitrag CHF 4’000 pro Anlage.
- Ab 15 bis 70 kWth: CHF 2’500 pro Anlage + CHF 100 pro kWth.
- Ab 70 kWth: CHF 3’200 pro Anlage + CHF 120 pro kWth.
Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Bis 15 kWth: Pauschalbeitrag CHF 8’500 pro Anlage.
- Ab 15 bis 70 kWth: CHF 4’000 pro Anlage + CHF 300 pro kWth.
- Ab 70 kWth: CHF 4’800 pro Anlage + plus CHF 360 pro kWth.
Anschluss an ein Wärmenetz
- Bis 15 kW: Pauschalbeitrag CHF 8’200 pro Anlage.
- Ab 15 bis 500 kW: CHF 7’000 pro Anlage + CHF 80 pro kW.
- Ab 500 kW: CHF 27’000 pro Anlage + CHF 40 pro kW.
Thermische Solaranlagen
- Grundbeitrag: CHF 4’000 pro Anlage + CHF 1’000 pro kW.
Bonus: Ersatz von dezentralen Heizöl-, Erdgas- und elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem
- Bis 250 m2 EBF: CHF 15’000
- Ab 250 m2 EBF: CHF 60 pro m2 EBF
Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
Minergie und Minergie A
- EFH: CHF 100 pro m2 EBF. MFH CHF 60: Sonstige CHF 40 pro m2 EBF.
- EFH: CHF 155 pro m2 EBF. MFH CHF 90: Sonstige CHF 65 pro m2 EBF.
Minergie P
- EFH: CHF 155 pro m2 EBF. MFH CHF 90: Sonstige CHF 65 pro m2 EBF. Minergie ECO zusätzlich CHF 5 pro m2 EBF.
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- bis max 30% der Investitionskosten CHF 400 pro Parkplatz
- Förderantrag nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur
Treibhausgasarme Baumaterialien verbunden mit Label
- Minergie-(A)-(P) mit Zusatz ECO: Basisbeitrag CHF 3’000
Erreichung Grenzwert 1
- EFH: CHF 30 pro m2 EBF.
- MFH/Nichtwohnbauten: 20 CHF pro m2 EBF.
Erreichung Grenzwert 2
- EFH: CHF 20 pro m2 EBF
- MFH/Nichtwohnbauten: 10 CHF pro m2 EBF.
Nachweis THGE in der Erstellung für Nicht-Minergie-Gebäude
- Erreichung 90% des Minergie Grenzwerts
- Basisbeitrag CHF 500.
- EFH: CHF 10 pro m2 EBF
- MFH/Nichtwohnbauten: 5 CHF pro m2 EBF.
Zertifizierung SNBS
- 60% der Zertifizierungskosten.
Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)
- Förderantrag nach Erstellung Bericht
- EFH: CHF 1’000
- MFH (inkl. Hotels), Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten sowie Mischnutzungen: CHF1’500.
- Grobanalyse nach Vorgehensempfehlung BFE: CHF 1’500.
Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze
- 1/3 der Gesamtkosten bis maximal CHF 20’000.
Energieberatung Landwirtschaft
Durchschnittlich benötigt ein Schweizer Landwirtschaftsbetrieb 20'000 kWh Strom, 4’000l Diesel und unterschiedlichste fossile Heizstoffe pro Jahr. Im Kanton Luzern ist der Energieverbrauch aufgrund der hohen Tierintensität höher. Auf vielen Betrieben besteht die Möglichkeit Energie einzusparen und die Energiekosten um rund 10-20% zu reduzieren. Durch die agriPEIK-Beratung erhalten Sie einen detaillierten Bericht zu Ihren Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Auch die Option, erneuerbare Energien zu produzieren, kann betrachtet werden.
Kantonale Steuerabzüge
Seit dem 1.1.2023 ist der steuerliche Abzug von energetischen Massnahmen möglich. Darunter verstehen sich:
- Investitionen in Erd-/Luftwärmepumpen,
- Pellet-Heizungen,
- solare Warmwasser- und Heizungsanlagen
- sowie Photovoltaikanlagen.
- Investitionen in Energiespeicherkapazitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Betrieb anderer Anlagen (Wind, Biogas)
Förderprogramm Stadt Luzern
Die Stadt Luzern unterhält einen Energiefonds, welcher die Energiewende unterstützt und aus städtischen Konzessionsgebühren gespiesen wird. Dies ermöglicht ein ergänzendes und noch breiteres Förderprogramm. Auf das Jahr 2025 baut die Stadt das Förderprogramm deutlich aus.
Fördergegenstände
Zusätzliche Wärmedämmung zur kantonalen Förderung
Einzelbauteilsanierungen (Fenster und Decke, Boden, Wand gegen unbeheizte Räume):
- Fenster (gegen Aussenklima): 200 CHF/m2 Mauerlichtmass.
- Decke, Boden, Wand gegen unbeheizt: 40 CHF/m2 wärmegedämmter Fläche.
Bonus Gebäudehülleneffizienz:
- 30 CHF/m2 wärmegedämmter Bauteilfläche
Wärmedämmung von Fassaden mit denkmalpflegerischen Auflagen:
- 60 CHF/m2 wärmegedämmter Bauteilfläche
Unter vorherigen Bedingungen sind dies:
- Blau: von Kanton gefördert (Einzelbauteilförderung)
- Rot: Neu von Stadt gefördert (Einzelbauteilförderung)
- Gold: Neu von Stadt gefördert (Fassaden mit denkmalpflegerischen Auflagen)
- Grün: Neu von Stadt und Kanton gefördert (Bonus Gebäudehülleneffizienz für Gesamtsanierungen)
Photovoltaikanlagen
Der städtische Förderbeitrag für Photovoltaikanlagen beträgt 20 Prozent der Einmalvergütung des Bundes. Dieser Förderbeitrag wird zusätzlich zur Einmalvergütung des Bundes ausbezahlt.
Zusätzlich bietet die Stadt Luzern Zuschläge, um das volle energetische Potenzial Ihres Gebäudes auszuschöpfen:
- Kombination mit Dachbegrünung: Zuschlag von CHF 200.- pro kWp für Photovoltaikanlagen, die auf begrünten Dächern installiert werden (bei V-förmiger Unterkonstruktion).
- Steile Anlagen: Zuschlag von CHF 100.- pro m2 für Photovoltaikanlagen mit einer Neigung von 75° oder mehr.
- Nordorientierte Dächer: Zuschlag von CHF 625.- pro kWp für Anlagen auf nach Norden ausgerichteten Schrägdächern (bei einer Abweichung von Nord von +/- 45° und bei Ausführung mit satinierten Modulen).
- Denkmalpflegerische Anforderungen: Beitrag von 50 Prozent der Mehrkosten durch denkmalpflegerische Anforderungen (gegenüber Referenzkosten).
Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
Möchten Sie einen Beitrag fürs Klima leisten, verfügen aber über keine eigene Dachfläche? Oder finden Sie als Stockwerkeigentümer*in keine Einigung für die energetische Nutzung Ihres Daches?
Mit einem Balkonkraftwerk, also einer Mini-, Klein-, Balkon- oder Plug-&-Play-Photovoltaikanlage, können Sie ganz einfach einen Anteil Ihres eigenen Haushaltsstroms selbst produzieren.
Der städtische Förderbeitrag für Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen beträgt:
- 30 Prozent der Materialkosten bis max. CHF 250.-
- Gesuchseingabe spätestens bis 90 Tage nach Erwerb der Anlage.
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Luft/Wasser (bis 15 kW): CHF 1'200.-
- Luft/Wasser (ab 15 kW): CHF 750.- + CHF 30.- pro kWth
Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Sole/Wasser und Wasser/Wasser (bis 15 kW): CHF 2'550.- pro Anlage
- Sole/Wasser und Wasser/Wasser (ab 15 kW): CHF 1'200.- plus CHF 90.- pro kWth
- Für bivalente Anlagen siehe spezielle Anlagen mit erneuerbaren Energien.
Die Förderung wird zusätzlich zum Förderbeitrag «Wärmepumpen» des Kantons Luzern ausbezahlt.
Anschluss an ein Wärmenetz
- Die Stadt Luzern unterstützt den Anschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz mit folgendem Förderbeitrag:
- CHF 120.- pro kW Anschlussleistung (ab 40kW)
Der Förderbeitrag der Stadt Luzern wird zusätzlich zum Förderbeitrag «Anschluss an ein Wärmenetz» des Kantons Luzern ausbezahlt.
Ausserdem: Wird beim Anschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz eine Öl- oder Gasheizung, die jünger als 10 Jahren ist, vorzeitig stillgelegt, erhalten Hauseigentümer*innen zusätzlich einen Desinvestitionsbeitrag.
Thermische Solaranlagen
- Die Stadt Luzern unterstützt die Realisierung einer thermischen Solaranlage. Pflicht für die Förderung ist eine aktive Anlagenüberwachung (Monitoring).
- CHF 250.- pro kW installierte Leistung
- CHF 750.- für die aktive Anlagenüberwachung, Beitrag an das Monitoring
Die Förderbeiträge der Stadt Luzern werden zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Kantons Luzern ausbezahlt.
Spezielle Anlagen mit erneuerbaren Energien
Das Projekt wird individuell beurteilt und der Förderbeitrag individuell festgelegt. Dabei sind folgende Parameter wichtig:
- Eingesparte Tonnen CO2-Emissionen durch das neue Heizsystems gegenüber einer fossilen Lösung, über 20 Jahre berechnet.
- Wirtschaftlichkeit der neuen Lösung gegenüber einer konventionellen Lösung.
- Der Förderbeitrag ist auf maximal 30 Prozent der nicht-amortisierbaren Mehrkosten einer erneuerbaren Lösung gegenüber einer fossilen Lösung begrenzt. Die Energiefondsverwaltung kann Ausnahmen vorsehen.
Energie-Coaching
Möchten Sie ein Gebäude energetisch sanieren oder auf ein erneuerbares Heizsystem umsteigen? Mit dem Energie-Coaching erhalten Sie eine kostenlose Beratung durch eine Fachperson. So können Sie den Umbau gezielt planen und profitieren optimal von den Fördermitteln.
Ergänzung für schützenswerte Bauten
Eine energetische Sanierung von baukulturell erhaltenswürdigen Wohngebäuden ist sinnvoll, aber auch aufwendiger. Deshalb unterstützt die Stadt Luzern Beratungen zur energetischen Sanierung von Objekten mit einem Schutzstatus mit einer zusätzlichen mündlichen Beratung von maximal drei Stunden. Diese beinhaltet zusätzlich:
Die beschriebene Beratung ist für Sie kostenlos und wird vollständig aus dem Energiefonds finanziert.
Solar-Impuls
Der Solar-Impuls ist Ihr erster Schritt zur optimalen Nutzung der Sonnenenergie. Mit dem unabhängigen Beratungsangebot werden Sie von Anfang an von einer erfahrenen Photovoltaik-Fachperson begleitet. Sie schätzt das energetische Potenzial Ihres Daches und/oder Ihrer Fassade ein und erarbeitet einen individuell abgestimmten Lösungsvorschlag für die Photovoltaikanlage.
Das Ziel: Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und Planungsbetrieben die relevanten Angaben für ein massgeschneidertes Angebot bereitstellen zu können.
Die Beratung wird vollständig aus dem Energiefonds finanziert und enthält eine Begehung der Liegenschaft und gleichzeitiger Besprechung mit der Eigentümerschaft sowie ein abschliessendes Beratungsprotokoll.
E-Auto-Ladelösungen
Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Elektrofahrzeug. Damit wächst auch der Bedarf an modernen Ladeinfrastrukturen in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Die Stadt unterstützt Eigentümer*innen mit einer kostenlosen Beratung durch akkreditierte Fachpersonen: Erhalten Sie wertvolle Unterstützung für die Planung und Vorbereitungen Ihrer E-Auto-Ladelösung.
Die maximal drei-stündige Beratung wird vollständig aus dem Energiefonds finanziert und ist für die Eigentümerschaft kostenlos.
GEAK Plus
Die Stadt Luzern fördert die Erstellung eines GEAK Plus vor der Sanierung eines Gebäudes. Der GEAK Plus ist ein wichtiges Instrument zur umsichtigen Planung einer energischen Sanierung. Basis des GEAK Plus ist eine Analyse der Qualität von Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Darauf aufbauend werden im Beratungsbericht konkrete Sanierungsmassnahmen vorgeschlagen.
Die Stadt übernimmt 30 Prozent der Kosten eines GEAK Plus bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 1‘100.-. Für die Gebäudekategorie Einfamilienhaus (EFH) liegt der Maximalbeitrag bei CHF 750.-.
Die Förderung der Stadt wird zusätzlich zum Förderbeitrag des Kantons Luzern bezahlt.
Studien, Konzepte, Pilot- und Demonstrationsanlagen
Die Stadt Luzern unterstützt Fachplanende und Bauverantwortliche dabei, Unsicherheiten bei nachhaltigen Energielösungen abzubauen. Gefördert werden beispielsweise Energiekonzepte für Liegenschaften, die Entwicklung von Pilotprojekten oder Vorabklärungen zu den neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Photovoltaikanlagen.
- Energiekonzepte für Liegenschaften: Ganzheitliche Planung für eine nachhaltige Energieversorgung.
- Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vZEV: Gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B Solarstrom.
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG: Vernetzung von Energieproduzenten und Energiekonsumenten innerhalb eines Quartiers.
- Pilotprojekte: Erste Umsetzung innovativer Ansätze, um Praxiserfahrungen zu sammeln (z.B. Pilot- oder Demonstrationsanlagen).
- Mockups für Photovoltaik-Anlagen: Visuelle Tests im Rahmen denkmalpflegerischer Anforderungen.
Förderung durch die Stadt
- Es werden maximal 50 Prozent der abgerechneten Kosten finanziert.
- Der maximale Förderbeitrag beträgt CHF 20‘000.-
- Spezialfall Mockups: Hier liegt der maximale Förderbeitrag bei CHF 8'000.-
Effizient heizen
Heizungen arbeiten effizienter, wenn sie richtig eingestellt sind. Somit kann der Heizenergieverbrauch gesenkt und Heizkosten eingespart werden. Das Beratungsangebot «effizient heizen» richtet sich an Besitzende von grösseren Liegenschaften.
Im Rahmen des Beratungsangebots «effizient heizen» analysiert eine speziell ausgebildete Heizungsfachperson grössere Heizungsanlagen in Mehrfamilienwohnbauten (ab sechs Wohneinheiten) oder Dienstleistungs- und Gewerbegebäuden. Die Fachperson schlägt Verbesserungen vor und setzt diese mit dem Hauswartpersonal um. Das spart Kosten und Energie und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Insbesondere nach einer Verbesserung der Gebäudehülle oder einem Heizungsersatz lohnt es sich, die Heizung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die Kosten
- Erste Phase Potenzialbeurteilung: Fr. 700.– (Wert: Fr. 1'000.–; Förderbeitrag Stadt Luzern Fr. 300.–),
- Zweite Phase Betriebsoptimierung: Fr. 2'200.– (Wert: Fr. 2'900.–; Förderbeitrag Stadt Luzern Fr. 700.–).
- Lizenzkosten für die Weiterführung des Energiemonitorings ab dem 4. Jahr je nach Komplexität Ihrer Gebäudetechnik (empfohlene Option).
Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung
Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung werden nur dort gefördert, wo deren Einsatz nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Achtung: Die Gesuchseingabe für die Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung sind noch nicht über das Portal möglich. Für diesbezügliche Fördergesuche nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Beratungs-, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen
Planen Sie eine Veranstaltung in Luzern zu Klimaschutz, Energieeffizienz oder erneuerbaren Energien? Die Stadt Luzern unterstützt Vorhaben mit öffentlichem Interesse, die zur 2000-Watt-Gesellschaft beitragen – mit individuell festgelegten Förderbeiträgen.
Unterstützt werden Beratungs-, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, die zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und 2000-Watt-Gesellschaft sensibilisieren oder informieren:
- Bildungsangebote für Schulen
- Fachveranstaltungen und Netzwerktreffen
- Informations- und Aktionsstände
- Sonderschauen für Messen
- Quartierspezifische Veranstaltungen
- Online-Schulungen und Beratungen
- Weitere Events, Aktionen und Workshops
Der Förderbeitrag wird individuell festgelegt.
Förderung durch die Stadt
Es werden in der Regel nur Vorhaben gefördert, die
- auf dem Gebiet der Stadt Luzern stattfinden,
- hauptsächlich von Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Luzern besucht oder genutzt werden,
- für die Stadt Luzern von besonderer Bedeutung sind.
Spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich
Spezielle Projekte, welche den Klimaschutz stärken und die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt Luzern fördern, können unterstützt werden. Es muss ein vollständiger Projektbeschrieb mit allen für die Beurteilung notwendigen Angaben inkl. Finanzierung vorliegen. Der Förderbeitrag wird individuell festgelegt.
Achtung: Die Gesuchseingabe für spezielle Projekte sind noch nicht möglich über das Portal. Für diesbezügliche Fördergesuche nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Impuls Umwelt: Beratungsangebot für KMU in der Stadt Luzern
Unser Angebot
- Konkrete Massnahmenvorschläge zur Einsparung von Energie und Ressourcen und Hinweise auf weiterführende Beratungsangebote für Ihre Firma.
- Eine unabhängige Fachperson besucht Sie für 1 bis 1.5 Stunden in Ihrem Betrieb und berät Sie persönlich und speziell auf Ihre Firma angepasst. Viele Tipps lassen sich ohne grossen Aufwand und mit direktem Nutzen sofort umsetzen.
- Die Beratung ist für Unternehmen in der Stadt Luzern kostenlos.
- Sie entscheiden, welche der vorgeschlagenen Massnahmen Sie umsetzen und welche weiterführenden Beratungsangebote Sie in Anspruch nehmen wollen.
Der schonende Umgang mit der Umwelt gefällt auch Ihren Mitarbeitenden und Ihren Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie im Flyer von Impuls Umwelt.
Impuls Umwelt ist ein Beratungsangebot der Stadt Luzern nach der Öko-Kompass-Methodik der Stadt Zürich.
Energisch optimieren
Als Unternehmen in der Stadt Luzern Energiekosten senken und nachhaltig profitieren – mit dem KMU-Programm «energisch optimieren». Die Stadt Luzern unterstützt Sie mit einer kostenlosen Beratung, vermittelt das passende Effizienzprogramm und beteiligt sich an dessen Kosten. Setzen Sie auf Massnahmen, die sich wirtschaftlich auszahlen und gleichzeitig der Umwelt zugutekommen.
Erfahrene Fachleute analysieren vor Ort Ihr Unternehmen (Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW, energo oder act Cleantech Agentur Schweiz). Anschliessend erarbeiten diese einen massgeschneiderten Katalog mit Energiesparmassnahmen, die sich nach durchschnittlich drei Jahren amortisieren. Welche Massnahme Sie wann umsetzen, entscheiden Sie selber.
Beratende Unternehmen:
Förderprogramme Gemeinden
Einzelne Gemeinden bieten zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm eigene Fördergelder an. Diese Beiträge können dem kantonalen Beitrag hinzugefügt werden.
Private
Geben Sie unter energiefranken.ch ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die aktuelle Förderübersicht auf Ihrem Gemeindegebiet. Sie finden zu jedem Fördergegenstand die wichtigsten Informationen und die weiterführenden Verlinkungen. Sie können optional den Schalter von "Gebäude" auf "Mobilität" stellen, um nach Förderbeiträgen in diesem Themenbereich zu suchen.
Unternehmen
Auf der Seite energiefranken.ch erhalten Sie ebenfalls die beste Übersicht: Stellen Sie in dem Falle auf der Webseite den Schalter von 'Private' auf 'Unternehmen'. Die Förderlandschaft bei Unternehmen ist sehr vielfältig - rasch aber auch komplex und unübersichtlich. Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an uns oder direkt an die angegebenen Förderanbieter.
Förderprogramm Bund: Solarstromförderung (Photovoltaik)
Photovoltaikanlagen sind das Gebot der Stunde und sind bei Neubauten im Kanton Luzern Pflicht zur Erstellung. Die Förderung läuft über das Portal pronovo.ch und deckt etwa zwanzig Prozent der Investitionskosten. Einzelne Gemeinden bieten eine zusätzliche Förderung der Anlagen an.
Aus ökologischer Sicht amortisieren sich Photovoltaik-Anlagen bereits nach etwa 1.5 Jahren. Sie sind in den meisten Fällen aber auch wirtschaftlich rentabel und amortisieren sich im Schnitt nach etwa 15 Jahren, bei einer Lebensdauer von gut 40 Jahren. Die Anlagen können mit einer intelligenten Gebäudetechnik und mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge wirtschaftlicher werden.
Förderungen – das müssen Sie wissen
- Förderunterstützungen sind zu einem wesentlichen Teil öffentliche Gelder und sollen Projekte zum Fliegen bringen, welche sonst nicht wirtschaftlich wären.
- Die Qualitätsanforderungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und werden überprüft. Dies erschwert die Gesuchseingabe für Laien und sollte deswegen möglichst von den involvierten Fachpersonen übernommen werden: Diese kennen die Thematik, die Abläufe und die Erfordernisse.
Unser Tipp: Erfüllung der Förderbedingungen und die Fördergesuchsabwicklung frühzeitig mit den involvierten Fachpersonen besprechen und am besten als Bestandteil der Offerte und des Vertrages aufnehmen. - Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Ausnahmen: Förderprogramme Photovoltaik (Bund), GEAK+ und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Kanton). - Informieren Sie sich über die oben gesetzten Verlinkungen. Gibt es Fragen darüber hinaus? Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, gerne beraten wir Sie kostenlos.