Förderprogramme Energie - Neubau
Neubauten müssen bereits viele Anforderungen aufgrund des Gesetzes erfüllen. Förderungen sind dafür bestimmt, Anreize zu schaffen, um etwas besser auszuführen als das Gesetz verlangt. Deshalb gibt es nicht viele Förderprogramme für Neubauten. Doch es gibt sie, und sie lohnen sich.
Inhaltsverzeichnis
Förderprogramme Kanton Luzern
Seit 2023 werden im Kanton Luzern neben der SNBS Zertifizierung auch Neubauten mit Minergie-Eco-Zusatz gefördert. Die Zertifizierung lohnt sich: Die Förderbeiträge sind wesentlich höher als die Zertifizierungskosten. Zusätzlich werden Treibhausgase reduziert und Sie erhalten einen gesunden Wohnraum.
Änderungen ab 2024
- Anpassung kantonaler Fördergegenstand Treibhausgasemissionen in der Erstellung:
Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie Zertifikat haben, aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie THG-arm gebaut haben. - Pilotprojekte Klima und Energie (zur Webseite)
Der Kanton Luzern unterstützt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern engagierte Unternehmen, Organisationen, Start-ups oder Gemeinden dabei, Pilotprojekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung oder Energie zu initiieren, um die Herausforderungen des Klimawandels im Kanton Luzern anzugehen. Es können Projekte aus allen Handlungsfeldern eingereicht werden. Die Eingabefrist läuft bis zum 31. Mai 2024.
Gesuche können ab dem 07.01.2024 online im Gesuchsportal eingereicht werden.
Förderprogramme Stadt Luzern
Die Stadt Luzern hat eine grosse Menge an zusätzlichen Förderprogrammen. Bei Neubauten werden zurzeit Solaranlagen zusätzlich zu den Geldern von Bund und Kanton Beiträge gesprochen. Damit werden auch komplizierte Dachformen lukrativ für die Installation nachhaltiger Energieversorgung.
Förderprogramme Gemeinden
Einzelne Gemeinden bieten zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm eigene Fördergelder an. Diese Beiträge können dem kantonalen Beitrag hinzugefügt werden.
Private
Geben Sie unter energiefranken.ch ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die aktuelle Förderübersicht auf Ihrem Gemeindegebiet. Sie finden zu jedem Fördergegenstand die wichtigsten Informationen und die weiterführenden Verlinkungen. Sie können optional den Schalter von "Gebäude" auf "Mobilität" stellen, um nach Förderbeiträgen in diesem Themenbereich zu suchen.
Unternehmen
Auf der Seite energiefranken.ch erhalten Sie ebenfalls die beste Übersicht: Stellen Sie in dem Falle auf der Webseite den Schalter von 'Private' auf 'Unternehmen'. Die Förderlandschaft bei Unternehmen ist sehr vielfältig - rasch aber auch komplex und unübersichtlich. Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an uns oder direkt an die angegebenen Förderanbieter.
Förderprogramm Bund:
Solarstromförderung (Photovoltaik)
Photovoltaikanlagen sind das Gebot der Stunde und sind bei Neubauten im Kanton Luzern Pflicht zur Erstellung. Die Förderung läuft über das Portal pronovo.ch und deckt etwa zwanzig Prozent der Investitionskosten. Einzelne Gemeinden bieten eine zusätzliche Förderung der Anlagen an.
Aus ökologischer Sicht amortisieren sich Photovoltaik-Anlagen bereits nach etwa 1.5 Jahren. Sie sind in den meisten Fällen aber auch wirtschaftlich rentabel und amortisieren sich im Schnitt nach etwa 15 Jahren, bei einer Lebensdauer von gut 40 Jahren. Die Anlagen können mit einer intelligenten Gebäudetechnik und mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge wirtschaftlicher werden.
Prokilowatt (Grossanlagen)
Gefördert werden Anlagen mit Investitionen zwischen 70'000.- und 300'000.- SFr.
Hauptförderungen betreffen die Bereiche. Beleuchtung, Kälte, Motoren, Pumpen, Lüftung, Industrietechnik, Investitionen von Gemeinden in Energieeffizienz wie auch "Andere".
aus der Webseite:
Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb Förderbeiträge zu erhalten.
Förderungen – das müssen Sie wissen
- Förderunterstützungen sind zu einem wesentlichen Teil öffentliche Gelder und sollen Projekte zum Fliegen bringen, welche sonst nicht wirtschaftlich wären.
- Die Qualitätsanforderungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und werden überprüft. Dies erschwert die Gesuchseingabe für Laien und sollte deswegen möglichst von den involvierten Fachpersonen übernommen werden: Diese kennen die Thematik, die Abläufe und die Erfordernisse.
Unser Tipp: Erfüllung der Förderbedingungen und die Fördergesuchsabwicklung frühzeitig mit den involvierten Fachpersonen besprechen und am besten als Bestandteil der Offerte und des Vertrages aufnehmen. - Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Ausnahmen: Förderprogramme Photovoltaik (Bund) und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Kanton). - Informieren Sie sich über die oben gesetzten Verlinkungen. Gibt es Fragen darüber hinaus? Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, gerne beraten wir Sie kostenlos.