Förderprogramme Energie - Umbau
Fördergelder sind neben gesetzlichen Vorgaben und Sensibilisierungen wichtige Pfeiler der Energiewende. Den Durchblick über die Förderprogramme zu haben ist nicht immer einfach und kann verwirrend sein: Je nach Bereich sind der Bund, die Kantone oder Private zuständig. Ausserdem bieten einzelne Gemeinden für ihre Bevölkerung zusätzliche Unterstützung an.
Inhaltsverzeichnis
Beratung: Der erste Schritt für einen Heizungsersatz oder Gesamtsanierung
Der erste Schritt zu einer umfassenden Sanierung läuft am besten über eine fundierte Gebäudeanalyse und Vorgehensberatung. Der Kanton Luzern unterstützt den GEAK plus (umfassende Beratung zu Dämmung, Heizungsersatz und Eigenstromerzeugung - Photovoltaik) mit Fördergeldern. Der Bund bietet eine kostenlose Impulsberatung an (fokussiert auf Heizungsersatz).
Welches Beratungsangebot am besten für ihr Anliegen passt, finden Sie unter folgendem Beitrag:
1. Kostenloses Angebot: Impulsberatung
Bei diesem Angebot steht Ihnen eine Fachperson bei allen Fragen rund um Ihre Heizung zur Seite. Sie wird Ihr Gebäude besichtigen und Sie vor Ort über die Möglichkeiten beraten, wie Sie die Heizung durch ein passendes, erneuerbares System ersetzen können. Die beratende Fachperson können Sie unter erneuerbarheizen.ch/impulsberatung suchen.
Das Angebot wird vom Bund finanziell unterstützt. Weitere Informationen auch unter: uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/Impulsberatung.
2. Gebührenpflichtige, umfassende Gebäudeanalyse mit dem GEAK Plus
Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Er enthält zusätzlich zum GEAK konkrete Hinweise für Sanierungsmassnahmen, d.h.
- Beurteilung der energetischen Gebäudequalität
- objektspezifische Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
- mindestens eine vollständige Sanierungsvariante (Gesamtsanierung)
- Schätzung der notwendigen Investition
- Kosten und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvarianten
- Angaben zu Förderbeiträgen
Förderbeiträge Kanton
- EFH: CHF 1’000.-.
- MFH (inkl. Hotels), Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten sowie Mischnutzungen: CHF 1‘500.-.
- Grobanalyse nach Vorgehensempfehlung BFE: CHF 1'500.-.
Förderbeiträge Gemeinden
Einzelne Gemeinden fördern den GEAK plus zusätzlich. Welche Gemeinde wieviel beisteuert, finden sie auf energiefranken.ch
Ungefähre Kosten
Je nach Gebäude, Anfahrtsweg und Offerte der GEAK-Experten unterschiedlich, EFH 2500.- bis 3500.- / MFH 3500.- bis 5000.-
Förderprogramm Kanton Luzern
Änderungen im Jahr 2024
- Förderung Anlagenzertifikat WPSM:
Der Kanton fördert neu das Anlagenzertifikat WPSM. D.h. die Gesuchstellenden erhalten keine Rechnungen mehr für das Zertifikat. Die FWS schickt die Rechnung für alle LU-Zertifikate vierteljährlich direkt an den Kanton. - GEAK Plus Gesuchprozess neu ein- statt zweistufig:
Fördergelder müssen neu NACH Erstellung des GEAK Plus beantragt werden. Die Frist beträgt drei Monate nach Ausstellungsdatum des GEAK Plus. - Anpassung kantonaler Fördergegenstand Treibhausgasemissionen in der Erstellung:
Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie-Zertifikat haben. Diese müssen aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut werden. - Pilotprojekte Klima und Energie (zur Webseite)
Der Kanton Luzern unterstützte in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern engagierte Unternehmen, Organisationen, Start-ups oder Gemeinden dabei, Pilotprojekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung oder Energie zu initiieren, um die Herausforderungen des Klimawandels im Kanton Luzern anzugehen. Es können Projekte aus allen Handlungsfeldern eingereicht werden. Die Eingabefrist ist am 31. Mai 2024 abgelaufen.
Die Gesuche können seit dem 08.01.2024 online im Gesuchsportal eingereicht werden.
Fördergegenstände
Ein Teil der bundesweiten CO2-Abgabe für Gas und Heizöl wird für die energetische Gebäudesanierung eingesetzt. Die Kantone können die Bundesbeiträge mit eigenen Mitteln erhöhen. Hierzu stehen im Kanton Luzern Fördergelder zur Verfügung.
Um den Ersatz von ineffizienten dezentralen Elektroheizungen zu beschleunigen, wird die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems mit attraktiven Beiträgen gefördert.
Welche Bauteile sind förderberechtigt?
Förderberechtigt sind:
- Wärmedämmung von Bauteilen, die an Gebäudeteile grenzen, welche im Ausgangszustand beheizt sind.
- Im Falle von Estrich- und Kellerräumen ist die Wärmedämmung gegen aussen (z.B. die Dämmung von Dach, Giebel oder Kniestock) auch dann förderberechtigt, wenn die Räume unbeheizt sind. Das an den unbeheizten Raum angrenzende Geschoss muss jedoch beheizt sein.
Unter vorherigen Bedingungen sind dies:
- Wärmedämmung von Fassade
- Dach (Sattel- oder Flachdach, auch wenn ein nicht beheizter Estrich darunter liegt)
- Wände gegen Erdreich
- Böden gegen Erdreich
Nicht förderberechtigt sind:
- Fenster
- Bauteile gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke, Estrichboden oder Wände gegen ungeheizt),
- Balkonüberdeckungen
- Vordächer
- Mauerscheiben zwischen Balkonen
- Mauervorsprünge
- Schottenwände.
- Die Dämmung von Anlagen und Räumen zur Einsparung von Prozessenergie wird nicht gefördert (z.B. Faulturm, Silo, Geflügelstall, Gewächshäuser, Kühlräume, Lagerung von Lebensmitteln, etc.).
Weitere Informationen zum Förderprogramm Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
Kantonale Steuerabzüge
Seit dem 1.1.2023 ist der steuerliche Abzug von energetischen Massnahmen möglich. Darunter verstehen sich:
- Investitionen in Erd-/Luftwärmepumpen,
- Pellet-Heizungen,
- solare Warmwasser- und Heizungsanlagen
- sowie Photovoltaikanlagen.
- Investitionen in Energiespeicherkapazitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Betrieb anderer Anlagen (Wind, Biogas)
Förderprogramm Stadt Luzern
Die Stadt Luzern unterhält einen Energiefonds, welcher die Energiewende unterstützt und aus städtischen Konzessionsgebühren gespiesen wird. Dies ermöglicht ein ergänzendes und noch breiteres Förderprogramm mit folgendem Angebot:
- Beratungsangebote für Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden
- Beratungsangebote für Firmen
- Projekte zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungssysteme
- Projekte zur Nutzung der Sonnenenergie
- Weitere Projekte für Klimaschutz
Förderprogramme Gemeinden
Einzelne Gemeinden bieten zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm eigene Fördergelder an. Diese Beiträge können dem kantonalen Beitrag hinzugefügt werden.
Private
Geben Sie unter energiefranken.ch ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die aktuelle Förderübersicht auf Ihrem Gemeindegebiet. Sie finden zu jedem Fördergegenstand die wichtigsten Informationen und die weiterführenden Verlinkungen. Sie können optional den Schalter von "Gebäude" auf "Mobilität" stellen, um nach Förderbeiträgen in diesem Themenbereich zu suchen.
Unternehmen
Auf der Seite energiefranken.ch erhalten Sie ebenfalls die beste Übersicht: Stellen Sie in dem Falle auf der Webseite den Schalter von 'Private' auf 'Unternehmen'. Die Förderlandschaft bei Unternehmen ist sehr vielfältig - rasch aber auch komplex und unübersichtlich. Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an uns oder direkt an die angegebenen Förderanbieter.
Förderprogramm Bund: Solarstromförderung (Photovoltaik)
Photovoltaikanlagen sind das Gebot der Stunde und sind bei Neubauten im Kanton Luzern Pflicht zur Erstellung. Die Förderung läuft über das Portal pronovo.ch und deckt etwa zwanzig Prozent der Investitionskosten. Einzelne Gemeinden bieten eine zusätzliche Förderung der Anlagen an.
Aus ökologischer Sicht amortisieren sich Photovoltaik-Anlagen bereits nach etwa 1.5 Jahren. Sie sind in den meisten Fällen aber auch wirtschaftlich rentabel und amortisieren sich im Schnitt nach etwa 15 Jahren, bei einer Lebensdauer von gut 40 Jahren. Die Anlagen können mit einer intelligenten Gebäudetechnik und mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge wirtschaftlicher werden.
Förderungen – das müssen Sie wissen
- Förderunterstützungen sind zu einem wesentlichen Teil öffentliche Gelder und sollen Projekte zum Fliegen bringen, welche sonst nicht wirtschaftlich wären.
- Die Qualitätsanforderungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und werden überprüft. Dies erschwert die Gesuchseingabe für Laien und sollte deswegen möglichst von den involvierten Fachpersonen übernommen werden: Diese kennen die Thematik, die Abläufe und die Erfordernisse.
Unser Tipp: Erfüllung der Förderbedingungen und die Fördergesuchsabwicklung frühzeitig mit den involvierten Fachpersonen besprechen und am besten als Bestandteil der Offerte und des Vertrages aufnehmen. - Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Ausnahmen: Förderprogramme Photovoltaik (Bund) und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Kanton). - Informieren Sie sich über die oben gesetzten Verlinkungen. Gibt es Fragen darüber hinaus? Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, gerne beraten wir Sie kostenlos.