Förderprogramme Energie
Fördergelder sind neben gesetzlichen Vorgaben und Sensibilisierungen wichtige Pfeiler der Energiewende. Den Durchblick über die Förderprogramme zu haben ist nicht immer einfach und kann verwirrend sein: Je nach Bereich sind der Bund, die Kantone oder Private zuständig. Ausserdem bieten einzelne Gemeinden für ihre Bevölkerung zusätzliche Unterstützung an.
Was gilt in meiner Gemeinde?
Geben Sie unter energiefranken.ch ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die aktuelle Förderübersicht auf Ihrem Gemeindegebiet. Sie finden zu jedem Fördergegenstand die wichtigsten Informationen und die weiterführenden Verlinkungen.
Unternehmen erhalten auf der Seite energiefranken.ch ebenfalls die beste Übersicht: Stellen Sie in dem Falle auf der Webseite den Schalter von 'Private' auf 'Unternehmen'. Die Förderlandschaft bei Unternehmen ist sehr vielfältig - rasch aber auch komplex und unübersichtlich. Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an uns oder direkt an die angegebenen Förderanbieter.
Die Kantone als gewichtige Anbieter
Ein Teil der bundesweiten CO2-Abgabe für Gas und Heizöl wird für die energetische Gebäudesanierung eingesetzt. Die Kantone können die Bundesbeiträge mit eigenen Mitteln erhöhen. Hierzu stehen im Kanton Luzern wie bereits im Vorjahr Fr. 22.3 Mio. zur Verfügung. Dies zugunsten von
- Analyse und Beratungen (höhere Beiträge im Jahr 2023)
- gedämmten Gebäudehüllen
- Ersatz von Gas-, Öl- und Elektroheizungen (Wärmepumpen, Holzheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz, Thermische Solaranlagen)
- Gesamtsanierungen nach Minergie und Neubauten gemäss Standard nachhaltiges Bauen Schweiz
Zusätzlich finanziert der Kanton im Jahre 2023 aus eigenen Mitteln
- Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Fr. 1 Mio.)
- Verwendung treibhausgasarmer Baumaterialien: ‘Eco’-Zusatz beim Minergiezertifikat, auch bei Neubauten (Fr. 0.9 Mio.)
Um den Ersatz von ineffizienten dezentralen Elektroheizungen zu beschleunigen, wird die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems ab dem 01. Januar 2023 mit höheren Beiträgen gefördert.
Falls die Nachfrage stabil bleibt, sollten die Fördergelder auch im Jahre 2023 ausreichen. Trotzdem empfehlen wir eine Gesuchseingabe, sobald alle hierfür benötigten Informationen und Unterlagen vorliegen und die Förderbedingungen erfüllt werden können.
Beratung: Der erste Schritt für einen Heizungsersatz oder Gesamtsanierung
Der erste Schritt zu einer umfassenden Sanierung läuft am besten über eine fundierte Gebäudeanalyse und Vorgehensberatung. Der Kanton Luzern unterstützt den GEAK plus (umfassende Beratung zu Dämmung, Heizungsersatz und Eigenstromerzeugung - Photovoltaik). Der Bund bietet eine Impulsberatung an (fokussiert auf Heizungsersatz).
Wichtig: In die Gesamtkosten müssen neben den Investitionen unbedingt auch die Betriebskosten einberechnet werden: Eine bessere Dämmung spart langfristig Geld. Ein Ölheizungsersatz lohnt sich bei hoch bleibenden oder gar steigenden Heizöl-Preisen. Strom von der eigenen PV-Anlage lädt das eigene Elektrofahrzeug und macht die Wärmepumpe noch klimafreundlicher. Der Heizkostenrechner gibt Ihnen einen Überblick.
Der Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone (GEAK Plus) geht alle wichtigen Punkte einer fundierten Sanierungsplanung an und beleuchtet mindestens eine, auf das Gebäude zugeschnittene Variante zur energetischen Modernisierung. Der GEAK Plus wird vom Kanton bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit Fr. 1'000 unterstützt (bei Kosten von insgesamt zirka Fr. 1'500 bis 2'500) und bei Mehrfamilienhäusern mit 1'500 Fr. (bei Kosten von insgesamt zirka Fr. 2'500 bis 3'500).
Ein zusätzlicher Vorteil eines GEAK Plus: Überlegungen zu Photovoltaikanlagen, Kombinationen mit Erdsondenwärmepumpen und/ oder Elektrofahrzeugladestationen können ebenfalls einfliessen.
Bei Wärmedämmung-Fördergeldzahlungen über Fr. 10'000 ist ein vorhergehender GEAK Plus Voraussetzung.
Ist Ihre Heizung mindestens zehn Jahre alt und Sie möchten auf eine erneuerbare Wärmequelle setzen? Der Bund ermöglicht Ihnen eine kostenlose Kurzberatung im Umfang von drei Stunden bei Gebäuden bis sechs Wohneinheiten, bzw. 12 Stunden bei grösseren Gebäuden. Die Impulsberatung konzentriert sich auf den Heizungsersatz. Im Gegensatz dazu geht ein GEAK plus zusätzlich auf die Gebäudehülle und die Eigenstromerzeugung ein (Photovoltaik-Anlage).
Solarstromförderung (Photovoltaik) läuft über den Bund
Photovoltaikanlagen sind das Gebot der Stunde und sind bei Neubauten im Kanton Luzern verpflichtend. Die Förderung läuft über das Portal pronovo.ch und deckt etwa ein Drittel der Investitionskosten. Photovoltaikanlagen sind in sehr vielen Fällen wirtschaftlich. Diese kann mit einer intelligenten Gebäudetechnik und mit Ladestation für Elektrofahrzeuge gesteigert werden.
Stadt Luzern mit erweiterten Leistungen
Die Stadt Luzern unterhält einen Fonds, welcher die Energiewende unterstützt und aus städtischen Konzessionsgebühren gespiesen wird. Dies ermöglicht ein ergänzendes und noch breiteres Förderprogramm. Dabei sticht insbesondere das Energiecoaching heraus, welches den GEAK plus vom Kanton sinnvoll ergänzt. Ausserdem, das Programm effizient heizen, welches sich auf eine Betriebsoptimierung beim Heizen konzentriert und bis zu 10 Prozent Heizenergie einspart. Und, interessant vor allem für KMU's, das Angebot Impuls Umwelt: Eine unabhängige Fachperson besucht Sie in Ihrem Betrieb und berät Sie persönlich und angepasst auf Ihre Firma. Viele Tipps lassen sich ohne grossen Aufwand und mit direktem Nutzen umsetzen.
Förderungen – das müssen Sie wissen
- Förderunterstützungen sind zu einem wesentlichen Teil öffentliche Gelder und sollen Projekte zum Fliegen bringen, welche sonst nicht wirtschaftlich wären.
- Die Qualitätsanforderungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und werden überprüft. Dies erschwert die Gesuchseingabe für Laien und sollte deswegen möglichst von den involvierten Fachpersonen übernommen werden: Diese kennen die Thematik, die Abläufe und die Erfordernisse. Unser Tipp: Erfüllung der Förderbedingungen und die Fördergesuchsabwicklung frühzeitig mit den involvierten Fachpersonen besprechen und am besten als Bestandteil der Offerte und des Vertrages aufnehmen.
- Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Ausnahmen: Photovoltaik-Förderung (Bund) und Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur (Kanton).
- Informieren Sie sich über die oben gesetzten Verlinkungen. Gibt es Fragen darüber hinaus? Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, gerne beraten wir Sie kostenlos.