Fassadenbegrünung
Immer häufiger erblickt man Pflanzen nicht nur im Garten, sondern auch an einem Gebäude als Fassadenbegrünung. Und dies aus gutem Grund: Grüne Fassaden überzeugen dank ihren ästhetischen Aspekten. Farbenfrohe Blüten, saftig grüne Blätter sowie goldene Herbstfärbung lassen eine graue Hausmauer im neuen Farbenkleid erstrahlen. Indem die Pflanzen der begrünten Fassaden Wasser verdunsten, helfen sie mit, die Siedlungen abzukühlen - ein wichtiger Beitrag in Zeiten des Klimawandels.
Neben ästhetischen Qualitäten bietet eine begrünte Fassade bei richtiger Pflanzenauswahl ein wertvolles Habitat für Tiere. Schmetterlinge, Bienen oder Vögel finden Nahrung und Unterschlupf und die Artenvielfalt im eigenen Garten und in der nahen Umgebung wird erhöht. Zusätzlich wird die Luftqualität verbessert indem Sauerstoff produziert, die Luft gereinigt und Feinstaub gebunden wird. Auch im Hinblick auf die heisser werdenden Sommer bietet eine Fassadenbegrünung Vorteile. Dank der Verdunstung und Beschattung wird das Gebäude gekühlt, was eine Aufheizung vermindert. Energiekosten können auch im Winter eingespart werden, da die immergrünen Pflanzen isolierend wirken und somit den Wärmeverlust reduzieren. Damit eine Fassadenbegrünung ihre positive Wirkung vollständig entfalten kann, sind bei der Auswahl der Pflanzen einige wichtige Punkte zu beachten.
Fassadengebunden oder bodengebunden?
Bei der fassadengebundenen Begrünung werden Pflanzgefässe an der Wand befestigt und es besteht keine Verbindung zur wasserführenden Bodenschicht, weshalb eine Bewässerungssystem nötig ist. Im Gegenteil dazu benötigt eine bodengebundene Begrünung kein solches System. Hier holen sich die Pflanzen selber was sie brauchen aus dem Boden. Diese Art von Begrünung ist deshalb grundsätzlich pflegeleichter und günstiger. Je nach Art und Höhe eines Gebäudes eignet sich die eine oder andere Art von Begrünung besser oder man kombiniert beide miteinander.
Welche Pflanzen wähle ich?
Um möglichst viel zur Biodiversität beizutragen, sollten einheimische Kletterpflanzen wie beispielsweise Waldrebe (Clematis), Geissblatt (Lonicera), Hopfen (Humulus) oder Efeu (Hedera) verwendet werden. Hier finden Sie noch weitere Infos zu Kletterpflanzen. Eine gute Übersicht über geeignete Pflanzen gibt es auch in der Broschüre Fassadenbegrünung. Nebst den Standortansprüchen (sonnig, halbschattig, schattig) helfen Kriterien wie Blüten, Laub, Früchte, Pflegeaufwand und Wuchshöhe bei der Pflanzenauswahl. Pflanzen, welche auf der Liste der invasiven Pflanzen aufgeführt sind sollen nicht verwendet werden. Eine sehr sinnvolle Art um Wände zu begrünen ist die Pflanzung von Spalierobst. Dann hat man die Vorteile einer lebendigen Fassade und darüber hinaus noch Obst für die Selbstversorgung. Als Spalier eignen sich Apfel, Birne, Aprikose, Kirsche, Kiwi, Reben und weitere Obstarten. Sie verlangen ein Gerüst oder Drähte um die Triebe zu befestigen und einen artspezifischen Erziehungsschnitt.
Kletterhilfen – ja oder nein?
Kletterpflanzen werden in Gerüstkletterpflanzen und Selbstklimmer eingeteilt. Welche Pflanze wie klettert - Informationen dazu gibt es in der Auflistung von Pflanzen, Wuchstypen und geeigneten Ranksytemen. Das fachgerechte Anbringen von Kletterhilfen ist unumgänglich, wenn eine langfristig funktionierende Fassadenbegrünung entstehen soll. Bei der Pflanzung von Selbstklimmern sollte gut überlegt werden welche Fläche diese überwachsen dürfen und wie man sie daran hindert, sich darüber hinaus auszubreiten. Sie eignen sich gut für Stützmauern, die gut zugänglich sind (z. B. Betonmauern von Garagen). Bei Hausfassaden mit vielen unzugänglichen Öffnungen wird die Pflege rasch sehr aufwendig und kostenintensiv (oft ist eine Hebebühne nötig).
Fachgerechte Pflege
Kletterpflanzen brauchen regelmässige Pflege. In fassadengebundenen Begrünungen muss man für Bewässerung sorgen und gelegentlich verbrauchte Nährstoffe ersetzen, hier haben die Pflanzen nur begrenzeten Wurzelraum. Dies geschieht beispielsweise mit einer organischen Flüssigdüngung. Bei bodengebundenen Begrünungen fallen diese Punkte weg. Alle Kletterpflanzen müssen aber daran gehindert werden in Dachrinnen, hinter Fensterläden oder in Öffnungen hineinzuwachsen da sonst Schäden am Gebäude entstehen können. Eine Fachperson muss dies regelmässig kontrollieren und die Pflanzen sachgerecht zurückschneiden. Dabei soll besonders auch der Sturzgefahr bei der Arbeit Beachtung geschenkt werden.
Sehr gut lassen sich Fassadenbegrünungen auch mit begrünten Dächern kombinieren.
Bauvorschriften und Brandschutz
Grössere Fassadenbegrünungen gelten als Veränderung der Fassade und brauchen in vielen Gemeinden eine Baubewilligung. Bitte fragen Sie rechtzeitig die Bauberatung Ihrer Wohngemeinde!
Eine Fassadenbegrünung kann im Falle eines Brandes das Brandgeschehen beeinflussen. Aus diesem Grunde muss dem Brandschutz bei der Planung Rechnung getragen werden. Die Vorschriften sind von der Höhe des Gebäudes abhängig. Bitte beachten Sie für Details das kantonale Merkblatt Brandschutz und Fassadenbegrünung!
Gebäude bis 11m Höhe: Keine besonderen Vorschriften.
Gebäude 11-30m Höhe:
- 1 Pflege und Instandhaltung muss über die gesamte Lebensdauer sichergestellt sein. Es ist ein Pflege- und Instandhaltungskonzept erforderlich.
- 2 Bodengebundene Fassadenbegrünungen und wandgebundene Fassadenbegrünungen mit Pflanzgefässen gemäss Ziffer 3.3 Abs. 2 lit. a müssen mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.
- 3 Als gleichwertige Konstruktion gelten folgenden Ausführungen :
- a Der Abstand des Ranksystems zur Aussenwandkonstruktion beträgt mindestens 0.6 m (Abb. 8), oder
- b die Fassadenbegrünung erstreckt sich über maximal 3 Geschosse, wobei Teilflächen einen Abstand von mindestens 1 m zueinander aufweisen oder
- c die Fassadenbegrünung befindet sich an einer öffnungslosen Fassade oder einem öffnungslosen Fassadenteil, bei dem der Abstand zwischen Fenstern und Fassadenbegrünung mindestens 0.5 m beträgt oder
- d die Fassadenbegrünung befindet sich an einer feuerwiderstandsfähigen Aussenwand mit feuerwiderstandsfähigen Fenstern, die nur zu Unterhaltszwecken öffenbar sind, oder e alle Räume, die an die begrünte Aussenwand mit einer Öffnung (z. B. Türen oder Fenster) anschliessen, sind mit einer Sprinkleranlage geschützt. Allfällige Ranksysteme, Pflanzgefässe und Unterkonstruktionen müssen aus Baustoffen der RF1 bestehen. Die Fassadenbegrünung kann sich auch vor den Fenstern befinden Bitte beachten Sie dazu die Illustrationen im Merkblatt Brandschutz und Fassadenbegrünung!
Gebäude höher als 30m: sehr kritisch, Nachweisverfahren, muss mit der Gebäudeversicherung Luzern und der Feuerwehr besprochen werden. Lösungen sind möglich, aber im individuellen Fall zu beurteilen!
Die Definitionen der Gebäudetypen finden Sie in der Brandschutznorm Art. 13.3.
Begrünte Hochhäuser
Zurzeit werden viele begrünte Hochhäuser geplant und damit suggeriert, etwas Nachhaltiges erschaffen zu haben. Leider ist generell davon auszugehen, dass Hochhäuser nicht nachhaltig erstellt werden können. Dazu finden Sie unter diesem Beitrag mehr.