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ENTWURF! Energienachweis bei Tinyhaus oder Wohnwagen?


Inhaltsverzeichnis




Der Bau oder die Umgestaltung eines Kleinhauses (Tiny House), Wohnwagens oder anderer kompakter Wohnformen können gesetzlichen energetischen Anforderungen unterliegen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Wärmedämmung sowie dem Betrieb einer Heizung.

A serene night camping scene with a lit caravan under the Dubai desert sky.



Gebäudeart

Typenunterschied

«Überdachte Wohnwagen können relativ schnell abgebaut werden und "davonfahren". Somit ist ein überdachter Wohnwagen kein ortsfester Bau.» Ein Kleinhaus erfülle hingegen die Definition für ein Gebäude (§ 112a Abs. 2b PBG)

Wohnwagen

Die dauerhafte Installation eines Wohnwagens bedingt eine entsprechende Bauzone (vgl. § 174 Abs. 2c PBG). (z.B ein Campingplatz)

Die mögliche Nutzung ist eine baurechtliche Fragestellung, welche in der Regel durch die Bauzone definiert ist. Besitzende von Wohnwagen auf Campingplätzen wenden sich bei Nutzungsfragen an Ihren Vermieter (privatrechtliche Fragestellung). 




Gesetzliche Anforderungen

Transportable Bauten ohne Räder & kleine Wohnformen

Das kantonale Energiegesetz (KEnG) Luzern sieht keine Bagatellgrösse für Gebäude vor. Die Bestimmungen in den Artikeln §10 bis §18 gelten grundsätzlich für alle Gebäude, unabhängig von deren Grösse, Bauweise oder Mobilität. Die Art der Konstruktion hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Auslegung.

Dementsprechend finden die energetischen Anforderungen auch bei mobilen oder temporären Bauten Anwendung, sofern in diesen Energie genutzt wird. Dazu zählen unter anderem Containerbauten, Modulbauten und Zeltstrukturen. Ebenso unterliegen kleine Wohnformen wie Tiny Houses oder vergleichbare Wohnlösungen den Vorgaben des Energiegesetzes. Für solche Bauten ist ein Energienachweis zu erbringen, der die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dokumentiert. 

Bei der Beurteilung eines konkreten Vorhabens wird neben der baulichen Ausführung auch der Standort berücksichtigt. Ob sich das Objekt beispielsweise auf einem Campingplatz, in einem Schrebergarten oder auf einer temporären Nutzungsfläche befindet, kann Einfluss auf die Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen haben.

Für die praktische Umsetzung und Interpretation der Vorgaben steht das Vollzugshandbuch Energie des Kantons Luzern zur Verfügung. Es enthält kantonsspezifische Erläuterungen und basiert auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (aktuell MuKEn 2014).

Verein

Ein möglicher Erfahrungsaustausch bietet der Verein "Kleinwohnformen": Verein Kleinwohnformen Schweiz


Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, 
beraten wir Sie gerne persönlich. 
Zudem verfügt unsere Umwelt-
bibliothek über diverse Medien, 
welche kostenlos ausgeliehen 
werden können.

Kontakt

Das Team der Umweltberatung steht der Bevölkerung des Kantons Luzern gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
www.umweltberatung-luzern.ch

 

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Öffnungszeiten

Beratung per Telefon & E-Mail
Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr

Persönliche Beratung & Geräteausleihe
Montag-Freitag, 9-12 & 13-17.30 Uhr


Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025

Kontaktieren Sie uns

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