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Wärmedämmung: Ziehen Sie Ihr Haus warm an!

Eine Investition in die Gebäudehülle lohnt sich mehrfach. Sie steigern damit Wohnkomfort und Wert der Liegenschaft. Sie reduzieren Energieverbrauch und Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Ein Haus, gehüllt in rot gestricktem Pullover, steht auf einem Schneefeld


Das Gebäudeprogramm, finanziert aus der CO2-Abgabe des Bundes, wird seit 1. Januar 2017 über die Kantone abgewickelt. Gebäudeeigentümer erhalten bei der Sanierung der Gebäudehülle einen Förderbeitrag.

Optimale Wärmedämmung

Die Verbesserung der Wärmedämmung (und der aber nicht förderberechtigte Fensterersatz) bei einem bestehenden Gebäude sind die wichtigsten Sanierungsschritte auf dem Weg zu einem energieeffizientem Haus. Nach der Gebäudehüllensanierung braucht das Haus bis zu 50 Prozent weniger Energie und ermöglicht dadurch bei einem Heizungsersatz ebenfalls eine kostengünstigere Lösung. Bei der Gebäudehüllensanierung müssen Mindestanforderungen an die Wärmedämmung berücksichtigt werden (U-Werte). Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann mit wenig Mehrkosten und dem Einbau einer kontrollierten Lüftung den Minergie- oder Minergie-P Standard erreichen (Minergie ist in Neubauten schon sehr verbreitet). Kontrollierte Wohnungslüftungen gewinnen bis zu 80% der Energie aus der Abluft zurück. 

Lassen Sie sich von unseren Fachpersonen kostenlos beraten

Baumaterialien und Gebäudehülle als Lebensraum

Die Auswahl der Baumaterialien spielt aus ökologischer Sicht eine wichtige Rolle. Durch die richtige Wahl des Dämmmaterials kann bis zu 50% der Treibhausgase eingespart werden. Beachten Sie dazu diesen Beitrag.

Verschiedene Pflanzen- und Tierarten habe unsere Gebäude ebenfalls als willkommenen Lebensraum entdeckt. Nur wenige Arten machen Probleme (Schädlinge, Lästlinge). Fledermäuse, Mauersegler und andere Tierarten bewohnen Dächer oder Hohlräume in der Fassade ohne von den Hausbewohnern bemerkt zu werden und werden teilweise sogar gezielt gefördert. Bei guter Planung einer Sanierung ist diese gezielte Förderung erwünscht und widerspricht meistens auch keinen technischen Anforderungen an den Wärmeschutz (Wärmedämmung) usw. 

Selbstverständlich sind für Eigentümer und Architekten auch optische Wirkung, Kosten, Unterhalt und Zweckmässigkeit von grosser Bedeutung. Gebäudehüllensanierungen von geschützten Gebäuden müssen zwingend mit der Denkmalpflege besprochen werden. Beachten Sie dazu das Formular für denkmalgeschützte Bauten.

GEAK plus

Lassen Sie sich durch den Beratungsbericht GEAK plus die Gebäudeenergieeffizienz und Sanierungsmassnahmen aufzeigen. Dadurch erfahren Sie, mit welchen Massnahmen die effizientesten Einsparungen erreicht werden können. Der GEAK plus wird gefördert. 

Finanzielle Förderung

Alle Zentralschweizer Kantone und einige Gemeinden gewähren einen Förderbeitrag. Dabei gelten gewisse Bedingungen.

Förderbedingungen

  • Gesuche ab einem Minimalförderbeitrag von 3000 Franken
  • Gebäude mit Baubewilligung vor dem Jahr 2000
  • Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden
  • Ab einem Förderbeitrag von 10'000.- ist ein GEAK plus zwingend erforderlich

Beachten Sie die allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen des Kantons.

Förderprogramm Energie und Grafik förderberechtigte Bauteile Dämmung

Welche Bauteile sind förderberechtigt?

Eine schematische Darstellung eines Hauses, welche beschreibt welche Flächen förderberechtigt sind und welche nicht.
Blaue Linie: Förderberechtigt. Rote Linie: Nicht förderberechtigt. Graue Fläche: Beheizt.

Förderberechtigt sind:

  • Wärmedämmung von Bauteilen, die an Gebäudeteile grenzen, welche im Ausgangszustand beheizt sind.
  • Im Falle von Estrich- und Kellerräumen ist die Wärmedämmung gegen aussen (z.B. die Dämmung von Dach, Giebel oder Kniestock) auch dann förderberechtigt, wenn die Räume unbeheizt sind. Das an den unbeheizten Raum angrenzende Geschoss muss jedoch beheizt sein. 

Unter vorherigen Bedingungen sind dies:

  • Wärmedämmung von Fassade
  • Dach (Sattel- oder Flachdach, auch wenn ein nicht beheizter Estrich darunter liegt)
  • Wände gegen Erdreich
  • Böden gegen Erdreich

Nicht förderberechtigt sind:

  • Fenster
  • Bauteile gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke, Estrichboden oder Wände gegen ungeheizt),
  • Balkonüberdeckungen
  • Vordächer
  • Mauerscheiben zwischen Balkonen
  • Mauervorsprünge
  • Schottenwände.
  • Die Dämmung von Anlagen und Räumen zur Einsparung von Prozessenergie wird nicht gefördert (z.B. Faulturm, Silo, Geflügelstall, Gewächshäuser, Kühlräume, Lagerung von Lebensmitteln, etc.).
Zu den Förderprogrammen

Gesuchsportal (Kanton Luzern)
Ratgeber für Bauherrschaften (PDF)
Zuletzt aktualisiert: 22.04.2024

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041 412 32 32
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