Bau- und Zonenordnung Stadt Luzern in Kürze
Inhaltsverzeichnis
Umwelt- und energierelevante Gesetzestexte
Planungshilfen
Die originalen Planungshilfen sind auf der Internetseite des Städtebaus zu finden
Energierichtplan 2.0
Diese Briefe (hier Vorlagen) wurden Ende Juli an sämtliche Planungsbüros und Installateure aus der Branche, wie auch an Eigentümerschaften versandt, welche gem. System noch mit fossilen Heizungen heizen.
Fragen zu Energierichtplan 2.0
Wenn am Standort Ihrer Liegenschaft in den nächsten zehn Jahren ein Wärmenetz realisiert wird, können Sie sich bei der Betreiberin des Wärmenetzes für einen zukünftigen Anschluss Ihrer Liegenschaft verpflichten. Die Betreiberin des Wärmenetzes kann Ihnen diese Verpflichtung bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung können Sie eine Ausnahme vom Verbot für fossile Wärmeerzeugung bewirken. Mit dieser Ausnahme dürfen Sie bis zum Anschluss an das kommende Wärmenetz eine neue fossile Heizung installieren.
Sollte in den kommenden 10 Jahren bei Ihrer Liegenschaft kein Wärmenetz geplant sein, empfiehlt die Stadt, möglichst bald eine individuelle erneuerbare Lösung umzusetzen.