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  5. Bitte Wildtiere nicht füttern!

Bitte Wildtiere nicht füttern!

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen. Was gut gemeint ist, kann zu verschieden negativen Folgen für die Tiere oder für Menschen  führen. Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben nicht erlaubt. 

Fütterung von Tauben in Luzern am Seeufer
Systematische regelmässige Fütterung von Stadttauben ist illegal. Das führt zu mehr aber kränkeren Tauben und mehr Kot. (Bild: M. Kieffer)

Folgen der Fütterung von Wildtieren

  • Gewässerüberdüngung: Das füttern Wasservögeln mit Brot führt zur Überdüngung der Gewässer und unerwünschtem Algenwachstum. Dies verschlechtert die Lebensbedingungen von Fischen und anderen Gewässerorganismen zusätzlich. Viele unserer Gewässer sind schon überdüngt, einige müssen sogar belüftet werden. 
  • Gebäudeschäden: Werden Stadttauben gefüttert produzieren sie entsprechend mehr Kot, teilweise auch auf Balkonen, was sehr unhygienisch ist. Der Kot verschmutzt Gebäude und Kunstwerke und kann die Bausubstanz beschädigen. Die Reinigung ist aufwendig und kostenintensiv. 
  • Anlocken unerwünschter Arten: Wo viel Futter ausgestreut wird profitieren auch Ratten. Diese bringen wiederum hygienische Probleme mit sich und können Schäden anrichten. Das Stehenlassen von Katzenfutter im Garten lockt häufig Füchse an. Diese sorgen dann öfters für Konflikte in der Nachbarschaft. 
  • Verminderter Bruterfolg: Untersuchungen zeigen dass bei Meisen, die mit Meisenknödeln gefüttert wurden, der Bruterfolg massiv schlechter ist als bei Meisen, die ihr Futter selber suchten. 
  • Krankheiten: An Futterplätzen finden sich viele Tiere ein und hinterlassen dort ihren Kot, etwa an Ufern wo sie oft gefüttert werden. Dadurch können Krankheiten übertragen werden von Tier zu Tier. In seltenen Fällen können auch Haustiere und Menschen angesteckt werden (z. B. Vogelgrippe, Salmonellen).  
  • Veränderung des Verhaltens: Gefütterte Tiere verlernen manchmal selber Futter zu suchen und können schnell aufdringlich werden. Gefütterte Rabenkrähen können Menschen angreifen. Füchse können bissig werden und müssen dann meist geschossen werden. 
  • Gesundheitsprobleme: Überfütterte Tiere können fettleibig werden. Eichhörnchen können dann schlechter klettern und sogar an Diabetes erkranken. Wasservögel streiten oft um das Futter - gerade im Winter kann sie das viel Kraft kosten. Brot ist kein artgerechtes Futter für Wasservögel. 
  • Foodwaste: Trockenes Brot ist ein wertvolles Lebensmittel und kann in zahlreichen leckeren Rezepten gekocht und gebacken werden. Manche Menschen gehen so weit dass sie sackweise Reis, Getreide oder Haferflocken ausstreuen um Tauben zu füttern. Auch das ist Verschwendung von Lebensmitteln. 
  • Verbiss von Gehölzen: Die früher öfters praktizierte Fütterung von Rehen und Hirschen mit Heu hatte zur Folge, dass sich an den Futterstellen viele Tiere einfanden. Da sie aber auch Baumrinde und Knospen brauchen, wurde an diesen Stellen der Gehölzjungwuchs massiv "verbissen" (= angefressen, z. T. bis zum Absterben der Gehölze). 

Abfall richtig entsorgen und lagern

Wildtiere wie Fuchs, Marder und Dachs werden immer öfters im Siedlungsraum angetroffen und führen nicht selten zu Konflikten. Dass sich Wildtiere in Städten und Dörfern ansiedeln, ist nichts Neues. In den letzten Jahren hat deren Bestand im Siedlungsraum aber zugenommen. Gründe dafür sind die fehlenden natürlichen Lebensräume, geeignete Unterschlupfmöglichkeiten in Gärten und ein reichhaltiges Nahrungsangebot in Form von Lebensmitteln, Essensresten, Kompost und Nutzpflanzen. Füchse beispielsweise ernähren sich bis zu zwei Dritteln von fressbaren Abfällen der Menschen. Letzterem können Sie entgegenwirken:

  • Abfälle gut verschliessen und erst am Tag der Abfuhr bereitstellen
  • Keine Essensreste in den Kompost
  • Kompost decken
  • Fallobst auflesen
  • Haustiere nicht im Freien füttern
  • Wildtiere nicht füttern

Gesetzliche Grundlagen

Das kantonale Gesetz über die Jagd und den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln regelt auch das Thema Wildtierfütterung (Artikel 32). Dort heisst es, dass die Fütterung eine Bewilligung der zuständigen Dienststelle braucht. (lawa). Eine Bewilligung wird aber nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen. 

Die Fütterung von Singvögeln im Garten in kleinen Mengen wird im Gesetz nicht erwähnt. Sie ist nicht notwendig, wird derzeit aber nicht geahndet. 


Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz von wildlebenden Säugetieren und…
Fakten zur Fütterung von Rehen und Hirschen
Geringerer Bruterfolg bei gefütterten Blaumeisen
Folgen der Fütterung von Wasservögeln
Tauben nicht füttern! (Stadt Luzern)
Abfall und dessen Konsequenzen für Wildtiere
Zuletzt aktualisiert: 16.09.2024

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041 412 32 32
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