Pilzschutz - das gilt im Kanton Luzern
Die Pilzvielfalt in unserem Land ist riesig. Nur wenige der etwa 5'000 Arten in der Schweiz sind essbar. Einige sind gefährlich giftig. Beim Besuch eines Pilzkurses kann man lernen, geniessbare von giftigen Arten zu unterscheiden. Wer Pilze sammelt muss unbedingt ein paar Regeln beachten.
Pilze zu sammeln ist faszinierend. Allerdings kann es schnell gesundheitsgefährdend werden oder tödlich enden falls man dabei leichtsinnig ist. Es gibt gefährlich giftige Arten die ähnlich aussehen wie essbare. Viele Pilzvergiftungen geschehen jedoch gar nicht wegen Giftpilzen, sondern weil essbare Pilze verderben und dann noch gegessen werden. Wer unsicher ist, geht mit seine Pilzen in die Pilzkontrolle (im Herbst, Infos Naturmuseum Luzern). Der Besuch eines Pilzkurses oder einer Pilzexkursion ist sehr empfehlenswert! In unserer Bibliothek haben wir diverse Bücher über Pilze.
Pilzschutz: Kantonale Regeln
In jedem Kanton gibt es eigene Vorschriften. Im Kanton Luzern ist das Sammeln und Pflücken von Pilzen vom 1. bis am 7. Tag jeden Monats verboten. Ausserdem gelten Mengenbeschränkungen: pro Person und Tag dürfen max. 2 Kg Pilze gesammelt werden, bei Morcheln und Eierschwämmen sind es 500 Gramm.
Daneben gelten folgende Vorschriften:
- Nur ausgewachsene Pilze sammeln, nicht wahllos sammeln, keine Pilze mutwillig zerstören.
- Gewerbsmässiges Sammeln ist verboten.
- Sammeln durch organisierte Veranstaltungen ist nicht erlaubt. Exkursionen von Pilzvereinen und Schulklassen gelten nicht als organisierte Veranstaltungen, sofern die gesammelten Pilze nur der Ausbildung oder der Forschung dienen.
Diese Tipps helfen, damit das Sammeln ein schönes Erlebnis wird:
- nur Arten sammeln die man sicher kennt!
- für die Ernte den Pilz vorsichtig aus dem Boden drehen oder mit einem Messer knapp über dem Boden abschneiden. Entstandene Löcher im Boden wieder verschliessen.
- junge, sehr alte und von Maden befallene Pilze stehen lassen
- Pilze schon im Wald grob putzen
- gesammelte Pilze in einem luftigen Korb transportieren und rasch verarbeiten
- den Lebensraum respektieren (umweltschonend anreisen, Wildruhezonen und Schutzgebiete beachten, keine Wildtiere aufscheuchen, keinen Abfall hinterlassen)
Viele Pilze sind gefährdet
Die Artenvielfalt der Pilze ist gross. 2007 wurde erstmals eine Rote Liste der gefährdeten Grosspilze der Schweiz erstellt. Viele freiwillige Helfer*innen erforschten dafür die einheimischen Pilze und lieferten Daten. Die Ressourcen reichten aber nicht aus, um allen rund 5'000 Grosspilzen nachzugehen - rund 2000 Arten konnten nicht beurteilt werden. Es bleibt also noch viel Forschungsbedarf. 32% der untersuchten Arten gelten als bedroht. Der Anteil der Rote-Liste-Arten ist in mageren Wiesen und Weiden sowie Mooren am grössten. Auch die alpine Stufe weist zahlreiche gefährdete Arten auf aufgrund der kleinen Populationen. Dagegen ist der Anteil gefährdeter Arten in Wäldern vergleichsweise gering. Gefährdungsursachen sind die Überdüngung der Wälder aufgrund von Luftschadstoffen (diese gelangen mit dem Regen in die Wälder) und die Beeinträchtigung von Lebensräumen wie Moore und magere Wiesen.
Boletus regius Krombholz |
Echter Königsröhrling |
Clavaria zollingeri Léveille |
Amethystfarbige Keule |
Hygrocybe calyptraeformis (Berk. & Br.) Fayod |
Rosaroter Saftling |
Lariciformes officinalis (Vill.: Fr.) |
Lärchen-Baumschwamm |
Lyophyllum favrei Haller & Haller |
Gelbblättriger Karminschwärzling |
Pluteus aurantiorugosus (Trog.) Sacc. |
Orangeroter Dachpilz |
Sarcodon joeides (Pass.) Pat. |
Violettfleischiger Braunsporstacheling |
Squamanita schreieri Imbach |
Gelber Schuppenwulstling |
Suillus plorans (Roll.) Sing. |
Arven-Röhrling |
Tricholoma caligatum (Viv.) Rick. |
Krokodil-Ritterling |
Tricholoma colossum (Fr.) Quélet |
Riesen-Ritterling |
Verpa conica Swartz ex Pers. |
Fingerhut-Verpel |