Keinen Abfall im Wald entsorgen!
Wer eine Getränkedose im Wald auf den Boden wirft, weiss in der Regel, dass dies nicht erlaubt ist. Wer Grüngut aus dem Garten in den Wald bringt, ist sich manchmal nicht bewusst, dass auch dies eine verbotene Abfallentsorgung ist.
Das ist verboten
Das Ablagern von waldfremdem Material im Wald ist verboten. Solche Ablagerungen und Abfälle verursachen Schäden an der Natur, Kosten für die Allgemeinheit und mindern das Naturerlebnis, das uns der Wald bieten kann. Helfen Sie mit, Sorge zu unserem Wald zu tragen.
Welche Materialien dürfen nicht im Wald abgelagert werden?
- jede Art von Abfällen: Papier, Glas, Verpackungen usw.
- Geräte
- Bauschutt
- Ziegel
- behandeltes Holz
- Garten- und sonstige Grünabfälle.
Entsorgen Sie Ihre Abfälle bitte korrekt über die Kehrichtabfuhr oder die Sammelhöfe!
Das ist erlaubt
Bei Waldarbeiten fällt ebenfalls Material wie Asthaufen, Totholz oder Wurzelstöcke an. Dieses darf und soll direkt im Wald liegen bleiben. Es bietet wertvollen Lebensraum für zahlreiche Waldbewohner und erhält den natürlichen Nährstoffkreislauf. Die anfallenden Materialien sind nicht waldfremd und somit auch keine illegale Abfallablagerung.
Was tun?
Wer verbotene Abfälle im Wald entdeckt, kann diese der Gemeinde, der/dem zuständigen Försterin oder Förster oder (anonym) über das Meldeformular Waldrecht auf der lawa-Website melden. Die Kosten für die Entsorgung müssen grundsätzlich die Verursacher/innen bezahlen. Wenn diese nicht gefunden werden, übernimmt die Gemeinde die Entsorgung. In diesem Fall trägt die Allgemeinheit die Kosten.