Direkt zum Inhalt

Infoportal von Stadt und Kanton Luzern

  • Newsletter
  • Publikationen
  • Über uns
  • Kontakt
Logo der Website
  • Themen
  • Veranstaltungen
  • Beratung
    • Privatpersonen
    • Lehrpersonen
    • Gemeindeverwaltung
    • Firmen
  • Ausleihe
    • Privatpersonen
    • Lehrpersonen
    • Gemeinden
    • Umweltbibliothek
  • Umweltbildung
    • Beratung für Lehrpersonen
    • Lernorte
    • Medien & Materialien
Piktogramm Themen
Piktogramm Beratung
Piktogramm Veranstaltungen
Pikto Umwelteinsätze und -Jobs
Piktogramm Ausleihe
Piktogramm Umweltbildung
Piktogramm Publikationen
Piktogramm Newsletter
Piktogramm Öffnungszeiten
Piktogramm Kontakt
Piktogramm Über uns
Piktogramm Account
close
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Tiere
  4. Einheimische Wildtiere
  5. Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht für Hunde

Zum Schutz der Wildtiere gilt im Kanton Luzern während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. 

Rehkitz im halbhohen Gras
Rehe legen ihre Kitze gerne in Wiesen direkt am Waldrand ab (Quelle: Pixabay)
Aufkleber, der die Bevölkerung an die Leinenpflicht für Hunde erinnert. (Bild: lawa Luzern)

Auch nicht-jagende Hunde gehören an die Leine

Es gibt Hundebesitzer, die zu Recht behaupten, dass ihr Hund nicht jagt. Dennoch dürfen diese Hunde in Gebieten bzw. zu Zeiten mit Leinenpflicht unter keinen Umständen frei laufen. 

Zur Brut- & Setzzeit bzw. im Naturschutzgebiet

Nähert sich ein Hund, reagiert das Wildtier mit Flucht. Bei bodenbrütenden Vögeln kann dies an einem kühlen Morgen bedeuten, dass die Eier oder bereits geschlüpften Jungtiere erfrieren. Für Rehkitze ist die Tatsache, dass sie enttarnt werden, besonders gefährlich. Denn Fressfeinde haben leichtes Spiel das Kitz zu finden, wenn bereits ein Hund die Spur entdeckt hat.

Allein schon der Vorbildfunktion wegen gehört ein Hund bei Leinenpflicht konsequent an die Leine. Denn wo ein Hundebesitzer seinen Hund trotz Verbot frei herumlaufen lässt, finden sich rasch Nachahmer. Und für ein Wildtier viel schlimmer als einmal pro Tag von einem frei laufenden Hund aufgeschreckt zu werden, ist es wiederholt aufgeschreckt zu werden. Jede Flucht kostet aufs Neue Energie und in der Summe kann dies zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen.

Leinenpflicht in anderen Kantonen

Die Gesetzesbestimmungen zur Hundehaltung und zur Leinenpflicht sind grossenteils kantonal geregelt. Daher gelten in jedem Kanton andere Gesetze. In einigen Kantonen gilt eine ganzjährige, flächendeckende Leinenpflicht. Andernorts sind Hunde nur in bestimmten Gebieten oder nur während bestimmten Monaten an der Leine zu führen. Eine Übersicht für alle Kantone bietet die Stiftung für das Tier im Recht.

Neues Gesetz für Bussen

Seit dem 1.1.2020 ist auch ein neues Gesetz in Kraft, welches unter §11 festhält, dass auch Wildhüter Bussen gegen den Verstoss der Leinenhaltepflicht austeilen dürfen.


Leinenpflicht im Kanton Luzern


Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, 
beraten wir Sie gerne persönlich. 
Zudem verfügt unsere Umwelt-
bibliothek über diverse Medien, 
welche kostenlos ausgeliehen 
werden können.

Kontakt

Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung. 

Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
www.umweltberatung-luzern.ch

 

Focal Point Preview Image


Öffnungszeiten

Beratung per Telefon & E-Mail
Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr

Persönliche Beratung & Geräteausleihe
Montag-Freitag, 9-12 & 13-17.30 Uhr


Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025

Kontaktieren Sie uns

Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch

Zum Kontaktformular

Das könnte Sie auch interessieren

Wildbienen

Eine Biene kennen wir alle: die Honigbiene. Sie ist aber nur eine von rund 600 Bienen-Arten in der Schweiz, zu ihnen zählen auch sämtliche Hummelarten. Wildbienen können im Garten gefördert werden - dazu braucht es nicht viel Platz.

Weiterlesen

Mein Haustier ist gestorben - was kann ich mit dem toten Körper machen?

Stirbt ein Haustier, das uns ans Herz gewachsen ist, sind wir traurig. Dürfen wir das verstorbenen Tier im Garten begraben? Was gilt es zu beachten?

Weiterlesen
Newsletter abonnieren

Veranstaltungen

Blickwinkel-Kabinett

Sonntag, 31. März 2024 - Freitag, 31. Dezember 2027

Sammlungsgegenstände, die der Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben sind.

Weiterlesen
Alle Veranstaltungen

Umweltberatung Luzern

Die Umweltberatung Luzern ist das Infoportal für Natur-, Umwelt- und Energiefragen von Stadt und Kanton Luzern.

Zusammen mit der Agentur Umsicht bietet sie verschiedene Dienstleistungen und Beratungen an – für Gemeinden, Schulen, Firmen und Privatpersonen.

Haben Sie eine konkrete Frage? Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

 

Folgen Sie uns:

  • Facebook

 Umsicht

 

To top

Logo des Kantons und der Stadt Luzern

© 2024 Umweltberatung Luzern

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Anmelden