Gehölze: Bäume und Sträucher
Bäume und Sträucher bilden verholzende Triebe, das unterscheidet sie von Stauden und Kräutern. Mit der Zeit können sie zu beeindruckender Grösse heranwachsen - mit dem Alter steigt auch ihr Wert für die Biodiversität. In der Jugend können sie dagegen am meisten CO2 speichern. Gerade angesichts des Klimawandels lohnt es sich daher Gehölze zu pflanzen - der Nutzen ist sehr vielschichtig.
Bäume und Sträucher bieten Menschen und Tieren sehr viel. Sie beeinflussen das Mikroklima positiv: Sie kühlen die Umgebung durch Schatten und Verdunstung - angesichts von Hitzesommern erhält dieser Aspekt gerade auch in Siedlungen einen immer grösseren Stellenwert. Gehölze binden zudem Staub und Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff. Ihre Wurzeln schützen vor Erosion und ihr Laub bildet fruchtbaren Humus. Viele Gehölze liefern auch Nahrungs- und Heilmittel: Nüsse, Früchte, Beeren, Tee und Medizin. Dazu noch Bau- und Brennholz. Für Tiere bieten sie Nektar und Blütenstaub, Futter, Nistgelegenheiten, Verstecke und Nestbaumaterial.
Die Pflanzung von Gehölzen erfordert eine sorgfältige Planung damit die Pflanzen gut gedeihen und lange Freude bereiten. Wir empfehlen, wenn immer möglich einheimische Gehölze zu pflanzen. Diese gedeihen in unserem Klima besonders gut und leisten einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität - sie bilden die Nahrungsgrundlage für die einheimischen Tiere. Praktische Tipps für die Planung einer biodiversen Bepflanzung finden Sie unter https://fokus-n.ch/. Hier finden Sie noch Fakten zu Stadtbäumen und warum man ihnen unbedingt genug Platz geben sollte. Viele Gemeinden verschenken einheimische Wildsträucher, vielleicht auch bei Ihnen?
Bitte melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne kostenlos. Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Luzern erhalten durch "Luzern grünt" zusätzlich kostenlose Beratung vor Ort.
Die Grösse eines Gehölzes ist entscheidend bei der Wahl. Werden zu grosse Gehölze ausgewählt, müssen sie ständig wieder zurückgeschnitten werden. Das bedeutet viel Arbeit oder hohe Kosten für externe Aufträge. Für das Gehölz besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger in die offenen Schnittflächen eindringen können. Also vor der Pflanzung die Platzverhältnisse berücksichtigen. Auch langsam wachsende Gehölze sind eine Möglichkeit wenn der Platz knapp ist. Daneben müssen natürlich auch die Ansprüche der Gehölze an ihren Standort beachtet werden: Brauchen sie Sonne oder Schatten, trockenen oder feuchten Boden? Hier finden Sie Porträts von einer Auswahl einheimischer Gehölze und einen ausführlichen Beitrag über Wildsträucher mit empfohlenen Arten für die Region Luzern. Für den Kanton Luzern empfohlene Bäume und Sträucher finden Sie in dieser Liste. In der Birdlife-Praxishilfe "Bäume und Sträucher im Siedlungsraum" finden Sie ebenfalls wertvolle Tipps.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten geht es sehr oft um Gehölze. Dies lässt sich vermeiden wenn man sich von Anfang an an die gesetzlichen Vorgaben hält. Der Abstand zwischen Stamm und Grenze beträgt
- 3 m für hoch- und 2 m für niederstämmige Obstbäume,
- 6 m für Nuss-, Kastanien- und alle übrigen hochstämmigen Bäume,
- 0,5 m für Zwergbäume, Sträucher, Grünhecken und Reben sowie jegliche Pflanzungen gegenüber Wald.
Wachsen Zwergbäume, Sträucher, Grünhecken und Reben höher als 1 m, hat der Grenzabstand bis auf 4 m mindestens die Hälfte ihrer Höhe zu betragen, und sie sind entsprechend zurückzuschneiden. Werden Gehölze und Reben, die zu nahe an der Grenze stehen, von der Nachbarin oder vom Nachbarn während zehn Jahren geduldet, gelten sie als zugelassen und bleiben als solche in ihrem Bestand, nicht aber in ihrem Ausmass geschützt. Wenn zugelassene Gewächse eingehen, ist für Neupflanzungen wieder der gesetzliche Grenzabstand zu wahren.
Zusätzlich müssen Gehölze und andere Pflanzen so zurückgeschnitten werden, dass sie auch bei Schnee oder Regen nicht in das das sogenannte Lichtraumprofil der Strasse hineinwachsen. Dieses beträgt beispielsweise in der Stadt Luzern – senkrecht ab der Grundstücksgrenze gemessen – 2,50 Meter über Trottoirs und Fusswegen und 4,80 Meter über Strassen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob es von den obengenannten abweichende Vorschriften gibt!
(Quellen: Artikel 86 EGZGB, Strassengesetz Art. 86/87)
Die beste Pflanzzeit für Gehölze ohne Wurzelballen ist während der Vegetationsruhe im Frühling oder Herbst wenn die Gehölze das Laub verloren haben. Pflanzen, die im Topf (Container) geliefert werden, können während dem ganzen Jahr gepflanzt werden sofern der Boden nicht gefroren ist. Vor der Pflanzung erstellt man eine Pflanzgrube die doppelt so gross ist wie die Wurzeln des Gehölzes. Der Boden der Grube wird aufgelockert, danach wird die Grube zu einem Drittel mit Erde gefüllt. Anschliessend wird das vorher gut gewässerte Gehölz daraufgesetzt und rundherum mit Erde aufgefüllt. Entscheidend ist, dass der Wurzelansatz wieder in der gleichen Höhe gesetzt wird wie das Gehölz vorher gewachsen ist. Erde gut antreten, kräftig wässern und einen Pfahl für grössere Gehölze nicht vergessen, auch ein Sonnenschutz für den Stamm kann nötig sein. Im ersten Jahr sollte während Trockenperioden gegossen werden.
Einheimische Gehölze aus der Region Zentralschweiz sind an regionale Klima- und Bodenverhältnisse angepasst. Sehr günstig erhalten Sie sogenannte "wurzelnackte" Gehölze in Forstbaumschulen während der Vegetationsruhezeit (Herbst bis Frühjahr). Da sie keinen Wurzelballen haben können sie sehr einfach transportiert oder verschickt werden. Sehr viel teurer sind Pflanzen im Container, diese sind auch umständlicher zu transportieren, können aber auch ausserhalb der Vegetationsruhe gepflanzt werden. In unserer Wildsträucher-Broschüre finden Sie Bezugsquellen für Wildgehölze aus der Zentralschweiz. Viele Gemeinden im Kanton Luzern verschenken einheimische Sträucher an Wildsträucher-Aktionen.
Kontakte Forstbaumschulen:
- Forstgarten Lobsigen, 3268 Lobsigen, Tel. 031 636 12 30,
fglobsigen@vol.be.ch, www.be.ch/forstbaumschulen - Emme-Forstbaumschulen AG, Hauptstrasse 195, 4565 Recherswil
Tel. 032 666 42 80, info@emme-forstbaumschulen.ch, www.emme-forstbaumschulen.ch - Ingold H.U. Forstbaumschulen AG, Haldimoos 15, 4922 Bützberg
Tel. 062 963 12 32, info@ingold-forstbaumschulen.ch, www.ingold-forstbaumschulen.ch - Sorbus Gehölze: 078 629 44 51, sorbus-gehoelze@gmx.ch; sorbus-gehölze.ch
Der Rückschnitt und das Fällen von Gehölzen sorgen regelmässig für Streit. Bei Unsicherheiten macht es Sinn, zuerst Erkundigungen bei der Wohngemeinde einzuholen, bevor man sich mit der Nachbarschaft anlegt. Grundsätzlich können Bäume in einem Inventar sein und dürfen somit nur ausnahmsweise gefällt werden. Andere sind nicht geschützt und können gefällt werden - auch wenn das schmerzen kann. Für Bäume im Siedlungsgebiet gelten andere Regeln als in der Landschaft. Es gibt verschiedene Gründe, um einen Baum zu fällen: Sicherheitsprobleme, Holznutzung oder weil man den Platz für etwas anderes braucht, etwa ein Bauprojekt. Um dicke Bäume (80 cm Umfang, 1m ab Boden gemessen) zu fällen oder "eingreifend" zurückzuschneiden muss beispielsweise in der Stadt Luzern eine Bewilligung eingeholt werden.
Grundsätzlich schulden sich Nachbarn gegenseitige Rücksicht. Wenn ein Gehölz einen Nachbarn "schädigt" darf das "Kapprecht" angewendet werden. Das bedeutet dass ein Nachbar Äste und Wurzeln die in sein Grundstück ragen bis zur Grenze zurückschneiden darf. Zuerst muss aber dem Besitzer eine Frist eingeräumt werden um diese selber zu tun. Wie die Begriffe genau auszulegen sind ist oft Streitsache. Am besten zuerst miteinander reden. Immerhin hat man bei herüberhängenden Zweigen auch ein "Anriesrecht" - man darf die Früchte und das Fallobst davon selber ernten. Dies ist ebenfalls im geregelt.
Beim Rückschnitt dürfen keine "Brutstätten" (benutzte Nester) von geschützten Vögeln zerstört werden. Somit empfiehlt es sich, den Rückschnitt ausserhalb der Brutzeit durchzuführen (November bis März). Dann ist auch das Gerüst des Gehölzes besser sichtbar und es entsteht weniger Schnittgut.
(Quellen: Art. 46 BZR, bzw. dem Art. 82 BZR, Artikel 687 ZGB, Artikel 7 JSG, und NHV Art. 20)
Im Herbst lassen Gehölze Laub fallen. Unter dem Jahr können es auch Blüten, Früchte oder Nadeln sein. Dies ist der übliche Lauf der Dinge. Es gilt als normales Naturereignis, selbst wenn das Laub in den Nachbargarten fällt oder vom Wind dorthin geweht wird. Das Laub muss im eigenen Garten selber zusammengerecht werden, egal woher es stammt. Anstatt deswegen mit der Nachbarschaft zu streiten oder vor Gericht zu ziehen, ist es besser, miteinander zu reden. Oder gleich die Bewohnenden zum gemeinsamen Laubrechen und zu Kaffee und Kuchen einzuladen. Gerichte beurteilen Immissionen von Bäumen nämlich selten als "übermässig" - falls nicht gerade Regenrinnen regelmässig verstopft werden. Freuen Sie sich lieber über herabgefallenes Laub: daraus lässt sich ein hervorragender Kompost herstellen!
Nicht nur die Gehölze selber sind ausserordentlich wertvoll für die Biodiversität, auch sogenannte "Mikrohabitate" steigern den ökologischen Wert zusätzlich. Dies können etwa Höhlen, Totholz, Pilzkörper, Ansammlungen von Mulm, Hexenbesen oder Moosbewuchs sein. Dies Habitate werden oft von stark spezialisierten Insekten und anderen Kleintieren bewohnt. Öffnen Sie die Augen für diesen erstaunlichen Mikrokosmos!