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Was man im Wald darf und was nicht

Der Wald-Knigge gibt einfache Tipps, damit es dem Wald und uns gut geht.
Gezeichnete Situation im Wald: Biker, Jogger und Pferd
Wald-Knigge: das wichtigste ist Respekt. (Bild: Max Spring/Arbeitsgemeinschaft für den Wald)

Der Wald wird von vielen genutzt

Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz oder einer seltenen Blume. Das kann zu Konflikten führen – was nicht nur dem friedlichen Miteinander schadet, sondern letztlich auch dem Wald.

Der Wald steht allen offen. Der Zutritt ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat darum einen Wald-Knigge mit 10 Verhaltenstipps für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Zeichnungen stammen aus der Feder des Cartoonisten Max Spring.

Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Der Wald-Knigge schliesst mit einem Thema, das vielen Waldbesuchenden zu wenig bewusst ist. Immer mehr Leute gehen auch in der Dämmerung und nachts in den Wald. Doch gerade dann sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können.

Wald- Knigge

Beim Wald-Knigge haben 20 Trägerorganisationen mit ganz unterschiedlichen Interessen mitgemacht – von WaldSchweiz, dem Verband der Waldeigen­tümer*innen, über das Forstpersonal bis hin zu Umwelt- und Bildungs­organisationen, Sport­verbänden, Pilzfans und Jäger*innen. Ihnen allen ist ein respektvolles Nebeneinander im Wald ein Anliegen.

Den ganzen Wald-Knigge können Sie digital weiter unten ansehen oder direkt bei der Umweltberatung Luzern als Flyer in Papierform abholen.

wald-knigge-flyer-deutsch.pdf
Wald Schweiz
Medienmitteilung Kanton Luzern (April 2020)
Zuletzt aktualisiert: 21.11.2024

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