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Über fremde Wiesen gehen

Ratgeber

Darf ich die Abkürzung über eine fremde Wiese nehmen? Nachfolgend einen Ratgeber, der einige Aspekte zu diesem Thema  zusammenfasst.

Wiese im Jura

Ratgeberfrage

Als ich letzthin vom Waldweg eine Abkürzung über die leicht schneebedeckte Wiese nahm, wurde ich deswegen heftig von einem Landwirt angegangen. Nach meiner Meinung ist die Überquerung einer Wiese aber gestattet, zudem in dieser Jahreszeit weder Natur noch Boden Schaden nimmt! Wie ist die Rechtslage?

Antwort

Was sagt das Gesetz?

Laut Zivilgesetzbuch dürfen in «ortsüblichem Umfange» Wald und Weide betreten werden. Ausnahmen gelten z.b. für Naturschutzflächen wo dies ausdrücklich untersagt ist. Bei gefrorenem Böden sind Flurschäden minimiert und das Begehen z. B. von einer Privaten Wiese wird eher toleriert.

Die Summe macht es aus

Das spazieren über eine Fläche mit hohem Gras ist verboten. Durchqueren einer Weide mit Stier oder Muttertierhaltung nicht ungefährlich. Diese zwei Beispiele sind Allgemeinwissen. Vielen Menschen ist zu wenig bewusst, dass ihr Verhalten nicht selten ist. Ab und zu würde man zurufen wollen: «Ihr seid nicht alleine! » 

Viele kleine Schäden in zeitlich geringen Abständen entfalten eine grosse Wirkung.

In der kleinparzellierten Schweiz mit hohem Nutzungsdruck durch Bewirtschaftung und Freizeit kommt es gehäuft zu Konfliktsituationen. Der kleinste Teil Nutzer-/Innen hält sich nicht an die allgemeinen Regeln. Dieses «Rücksichtslose ein Prozent» führt zu Verboten, Einschränkungen und massivem Aufwand solch schädigendes Verhalten zu unterbinden.

Outdoor-Knigge lesen

Die Notdurft mitten auf dem Weg oder der Wiese verrichten? Abfälle liegen lassen, mit dem Bike über die Weide? Was auch immer im bunten Strauss der gewollten oder unbewussten Unachtsamkeiten offen steht... Wo eine Plastikflasche liegt, gesellt sich gerne eine zweite dazu. Aus Fuss- Radspuren entstehen Wege. Mit dem Kajak zu nahe an die Uferzone stört über und unter der Wasserlinie. Neben den wirtschaftlichen Einbussen nimmt vor allem die Natur Schaden. Bei den Wildtieren wären dies: Mangelnde Rückzugsgebiete, Stress, fluchtbedingte Verletzungen und speziell hoher Energiebedarf im Winter was bei Jungtieren tödlich enden kann.

 

Sich in der Natur zu betätigen boomt. Entsprechend mussten Verhaltensregeln zusammengetragen werden welche je nach Aktivität unterschiedlich ausfallen. Von A wie der Angelfischerei über Gleitschirm fliegen, Schwimmen bis zum W wie Wald-Knigge. Diese Leitlinien sorgen für weniger Konflikte und sind online zu finden. Schliesslich wollen alle Ihre Outdooraktivitäten auch zukünftig mit Genuss betreiben.

Beitrag zu einer besseren Welt

Eine Landeskarte hilft interessante und optimale Wege zu finden. Ein Fernglas macht sensible Gebiete sichtbar ohne diese zu begehen. Ein allfälliger Umweg entpuppt sich als schnellere Verbindung oder wird als Training verbucht.

Meine zwei persönlichen Leitpunkte zum Aufenthalt in der Natur: Niemand ist perfekt, eine innere Ruhe und Toleranz hilft den Frieden zu wahren und sich nicht zu ärgern. Und, hinterlasse die Welt besser als du sie angetroffen hast. Sei es ein Schild gerade zu richten oder mal Fremdmüll mitzunehmen. Der weiter oben genannte Satz positiv ausgelegt: Kleine Beiträge entfalten in der Summe eine grosse Wirkung.

Kurzantwort

Obwohl das Gesetz ein Begehen von Wälder und Weiden erlaubt, sollte dies neben den Wegen zurückhaltend geschehen. Für die meisten Outdooraktivitäten gibt es Leitfäden die sie beachtet sollten. So ist gewährleistet, dass auch zukünftig der geliebten Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Autor*in

Richard Doppmann

Richard Doppmann
Umweltberater, Natur- und Umweltfachmann mit eidg. FA

allg. Umweltberatung
Energie/ Förderprogramme
Gebäudesanierung/ Heizungsersatz
Abfall/ Recycling
Ernährung
Umweltbroschüren

Weitere Informationen
Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026

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Das Team der Umweltberatung steht der Bevölkerung des Kantons Luzern gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

041 412 32 32
[email protected]

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