Schallpegelmessgerät mit Datenlogger
Im Kanton Luzern leben mehr als 53'000 Personen in Gebäuden, die mit Strassenlärm über dem Immissionsgrenzwert belastet sind. Das sind etwa 15 Prozent der Bevölkerung. Zusätzlich belasten Bahn, Flugbewegungen, Schiesslärm, Gewerbe und Industrie, Baustellen, verschiedene Geräte und Installationen sowie Veranstaltungen die Bevölkerung mit unerwünschtem Schall.
Ausleihe Schallpegelmessgerät
Mit diesem Gerät sind keine fachmännisch korrekte und rechtskonforme Schallpegelmessungen machbar. Sie können aber eine erste grobe Lärmmessung durchführen.
Das Messgerät eignet sich beispielsweise für:
- Privatpersonen, welche eine erste grobe Messung des Strassenlärms, der Geräusche einer Lüftung oder Wärmepumpe und von anderem unerwünschtem Schall brauchen.
- Veranstalter von Konzerten, Discos, Fasnachtsanlässen, usw., welche mit einer groben Messung sicherstellen möchten, dass die Veranstaltungsbesucher nicht zu lauter Musik ausgesetzt werden (Einhaltung der Lärmschutz-Verordnung / LSV).
Organisatorisches
- Das Schallpegelmessgerät kann eine Woche ausgeliehen werden.
- Das Angebot ist gratis.
- Das Schallpegelmessgerät muss bei der Umweltberatung Luzern abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht werden. Beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Lärmprobleme?
Weitere Informationen zum Thema Lärm und Ansprechstellen bei Lärmproblemen finden finden Sie hier.