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Keine Haustiere aussetzen!

Das Aquarium zu klein, die Pflege zu aufwändig – kurzerhand werden Goldfisch oder Wasserschildkröte in die Freiheit entlassen. Sehr zum Leidwesen der einheimischen Arten.
Rotwangen-Schmuckschildkröte, Kopf mit gelben Streifen und rotem Schläfenfleck
Die Rotwangen-Schmuckschildkröte: Seit 2008 ist ihr Verkauf in der Schweiz verboten. (Bild: shutterstock)
Ein farbiger Sonnenbarsch von vorne
Der Sonnenbarsch schwimmt heute auch in unseren Seen und frisst gerne Amphibienlaich. Er wurde aus Aquarien unerlaubt in die Seen ausgesetzt. (Bild: shutterstock)

Was im Aquarium friedlich herumschwimmt, ist –  einmal freigelassen – ein Räuber, der die einheimischen Arten verdrängt. Ein einziger Goldfisch kann ohne weiteres den gesamten Laich eines Grasfroschweibchens auffressen. Für Goldfische ist das eine Delikatesse! Leider bevorzugen sie ausgerechnet den Laich von seltenen Amphibien, wie den vom Laubfrosch oder vom Kammmolch. 

Fremde Platzhirsche

Auch die aus Nordamerika stammende Rotwangen-Schmuckschildkröte tummelt sich immer häufiger in unseren Weihern und streckt ihren rot gezeichneten Kopf in die Sonne. Sie frisst alles kahl und macht so einheimischen Arten das Nahrungsangebot und den Lebensraum streitig - und sie kann 75 Jahre alt werden! Der Verkauf ist seit 2008 verboten. Freigelassene Tiere können an einheimischen Ökosystemen verheerende Schäden anrichten. Manche Amphibienweiher sind voll mit Sonnenbarschen - aber Lurche sucht man hier leider vergebens. 

Tiere aussetzen ist verboten

Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden. Einerseits ist dies eine Tierquälerei, weil viele Tiere in unseren Breitengraden nicht überleben können und zugrunde gehen. Andererseits können sich überlebende exotische Tiere teilweise unkontrolliert vermehren - sie werden invasiv und bedrohen die einheimische Artenvielfalt. Die Freisetzung einer gebietsfremden Art ist kein Kavaliersdelikt. Bringen Sie Ihre nicht mehr erwünschten Tiere ins Tierheim. Wichtig ist, sich vor der Anschaffung eines Tieres genau bewusst zu sein, dass man sich mit dem Tier auch eine jahrelange Verantwortung ins Haus holt!

Verzichten Sie auf lebendige "Souvenirs" aus den Ferien wie Eidechsen, Käfer oder andere Tiere. Die Einfuhr in die Schweiz ist in der Regel illegal und Sie können sich strafbar machen. Es ist klar, dass auch solche Tiere auf keinen Fall ausgesetzt werden dürfen!

Melden Sie uns Beobachtungen von ausgesetzten Tieren - wir beraten Sie und versuchen eine Lösung zu finden. 


Invasive Arten - BAFU
Neozoen
Rotwangen- Schmuckschildkröten Verboten! Was tun?
WWF: Souvenir-Ratgeber
SDAT – Schweizerischer Dachverband der Aquarien- und Terrarienvereine
SIGS – Schildkröten-Interessegemeinschaft Schweiz
Tierschutz Luzern, Auffangstation
Auffangstation für Aquarienfische
Zuletzt aktualisiert: 12.04.2022

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Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

041 412 32 32
info@umweltberatungluzern.ch

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