Speisereste gehören nicht in die Grünabfuhr
Speisereste gehören aus hygienischen Gründen in den Kehricht und nicht auf den Kompost. Doch wohin mit den Speiseresten in Gastrobetrieben oder in Kleinsthaushalten, wo der Abfallsack längere Zeit im Haus bleibt?
Viele Gemeinden nehmen aus hygienischen Gründen keine Speiseresten in der Grünabfuhr entgegen. Diese produzieren im Abbauprozess übelriechende Buttersäure und erhöhen den Salzgehalt im Kompost, was die Qualität mindert. Essensreste können auch Krankheitserreger übertragen. Auch im Versorgungsgebiet von REAL in der Stadt und Agglomeration Luzern sind Speiseresten in der Grünabfuhr verboten. Eierschalen aus einem normalen Haushalt hingegen dürfen dem Grüngut beigegeben werden.
Speisenreste vermeiden
Um einen üblen Geruch im Abfallsack zu Hause zu vermeiden, sollten erst gar keine Speiseabfälle entstehen. Hilfreiche Tipps, wie Nahrungsreste vermieden werden können, finden Sie im Artikel über Food Waste oder auf der Webseite von foodwaste.ch.
Speisereste im Kleinsthaushalt
In Kleinsthaushalten wird der Abfallsack nur selten gewechselt. Anfallende Speisereste können in einem Beutel im Gefrierfach gelagert werden. Sobald der Hauskehricht bereit gestellt wird, können diesem die gefrorenen Speisereste beigefügt werden.
Speisereste in der Gastronomie
Seit dem 1. Juli 2011 ist es verboten Speisereste an Schweine zu verfüttern. Dadurch soll die Einschleppung von Tierseuchen vermieden werden. Seither dienen Speisereste aus Restaurants und Grossküchen der Energiegewinnung und werden in Vergärungsanlagen entsorgt. Wer Speisereste abgibt, hat sich zu vergewissern, dass der Abnehmer über die nötige Bewilligung verfügt. Entsprechende Auskünfte finden sich auf der Webseite des Veterinärdiensts des Kantons Luzern.