Sonderabfälle und Gifte
Sonderabfälle sind Gifte, Medikamente, Chemikalien, Säuren, Quecksilber, Laugen, Lacke, Farben, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel usw.
Grundsätzlich gilt die Regel: Wo Sie Produkte gekauft haben, können Sie den daraus entstandenen Sonderabfall auch wieder entsorgen. Hersteller und Handel sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
So geht man mit Sonderabfall um
- Niemals via Kehricht oder Kanalisation entsorgen!
- Vermischen Sie nie Produkte, die sich in verschiedenen Behältern befinden. Es können chemische Reaktionen auftreten.
- Am besten, Sie lagern alle Sonderabfälle:
- getrennt an einem trockenen und sicheren Ort,
- ausser Reichweite von Kindern,
- in der Originalverpackung,
- oder in einem auslaufsicheren Behälter mit deutlicher Bezeichnung des Inhalts.
Wo entsorgen
- Bringen Sie kleine Mengen an Medikamenten, volle Treibdosen, Lacke, Farben, Laugen usw. in ihre Verkaufsstellen (Drogerie, Apotheke, Fachhandel) zurück. Auskunft betreffend Entsorgung bei Grossmengen und gewerblichen Produkten erhalten Sie bei der SOVAG Sonderabfallverwertungs AG in Emmenbrücke.
- Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist die mobile Giftsammlung.
Wichtige Hinweise:
- Giftabfälle - falls möglich - in den Originalverpackungen mitbringen.
- Giftabfälle nicht mischen.
- Die Abfälle sind direkt dem Fachpersonal in den Sammelstellen zu übergeben.
- Wer Gefahrenstoffe ausserhalb der Öffnungszeiten vor Drogerien, Apotheken oder anderswo deponiert, handelt nicht nur grobfahrlässig, sondern macht sich auch strafbar (Art. 61 USG)!
Vergiftungen
Bei Vergiftungsunfällen und Vergiftungsverdacht erhalten Sie Hilfe unter der 24h-Notfallnummer: 145 oder unter www.toxinfo.ch.