Direkt zum Inhalt

Infoportal von Stadt und Kanton Luzern

  • Newsletter
  • Publikationen
  • Über uns
  • Kontakt
Logo der Website
  • Themen
  • Veranstaltungen
  • Beratung
    • Privatpersonen
    • Lehrpersonen
    • Gemeindeverwaltung
    • Firmen
  • Ausleihe
    • Privatpersonen
    • Lehrpersonen
    • Gemeinden
    • Umweltbibliothek
  • Umweltbildung
    • Beratung für Lehrpersonen
    • Lernorte
    • Medien & Materialien
Piktogramm Themen
Piktogramm Beratung
Piktogramm Veranstaltungen
Pikto Umwelteinsätze und -Jobs
Piktogramm Ausleihe
Piktogramm Umweltbildung
Piktogramm Publikationen
Piktogramm Newsletter
Piktogramm Öffnungszeiten
Piktogramm Kontakt
Piktogramm Über uns
Piktogramm Account
close
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Konsum & Abfall
  4. Eisenbahnschwellen: Wie entsorgen?

Eisenbahnschwellen: Wie entsorgen?

Eisenbahnschwellen sind mit Teeröl imprägnierte Hölzer, welche krebserregend wirken und heute nur noch für den Bau von Gleisanlagen eingesetzt werden dürfen. Alte Eisenbahnschwellen müssen in der Kehricht- oder Altholzverbrennungsanlage entsorgt werden.

Zu einem Haufen gestapelte Eisenbahnschwellen
Ausgediente Eisenbahnschwellen wurden früher für Spielplätze oder als Einfassung für Pflanzbeete benutzt.

Alte Eisenbahnschwellen sind problematischer Holzabfall und müssen in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), Zementwerken oder anderen geeigneten Altholzverbrennungsanlagen entsorgt werden. 

Empfehlungen zur Sanierung

Seit 2005 dürfen mit teerölbehandelndem Holz nur noch für Bahnschwellen verwendet werden (Siehe Merkblatt BAFU). Damals wurden Grenzwerte für Krebs erzeugende Substanzen in teerölhaltigen Holzschutzmitteln erlassen. Es gibt keine generelle Sanierungspflicht für verbaute Eisenbahnschwellen, da ein Krebsrisiko auch nach wiederholtem Hautkontakt als sehr gering einzuschätzen ist. Wer bereits alte Eisenbahnschwellen besitzt, soll sie aus Gründen der Vorsorge nur dort verwenden, wo kein regelmässiger direkter Hautkontakt zu erwarten ist.

Aus den gleichen Gründen wird eine Sanierung empfohlen, wenn gebrauchte Eisenbahnschwellen Verwendungen finden, die zu regelmässigem direkten Hautkontakt führen, z.B.:

  • als Gartenmöbel (Sitzbänke, Tische)
  • auf Kinderspielplätzen (Einfassung von Sandkästen, als Spielzeug, Umrandungen)
  • in Innenräumen (bei Cheminées; Sichtbalken, etc.) von Wohnungen, Gartenhäusern, Schuppen.

Sanierungen sind insbesondere dann angezeigt, wenn Teeröl sichtbar aus den Schwellen austritt. Bei Sanierungen sollten die Schwellen durch unbehandeltes oder gesetzeskonform behandeltes Holz oder durch ein anderes Material wie z.B. Stein abgedeckt oder ersetzt werden.  Es ist verboten behandelte Hölzer in Holzöfen, Cheminées oder im Freien zu verbrennen oder zu zerkleinern, da dabei gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden. 

Zwischenlagern erlaubt?

Längeres Zwischenlagern von Eisenbahnschwellen widerstösst dem Umweltschutzgesetz USG und dem Chemikaliengesetz ChemG. Grund dafür ist, dass das austretende Teeröl das Grundwasser verschmutzen kann.

Wie entsorgen?

Für kleinere Mengen empfiehlt es sich auf der Seite www.abfall.ch die Liste der Luzerner Entsorgungsunternehmen zu konsultieren, welche problematische Holzabfälle entgegennehmen. 

Grössere Mengen von alten Holzeisenbahnschwellen können bspw. von Gartenbaubetrieben an die SBB zurückgegeben werden. Wenden Sie sich per E-Mail an den Verkauf Bahntechnik & Logistik der SBB: verkauf.btc@sbb.ch. Geben Sie die Menge, den Zustand und die Herkunft/Anlieferung der Holzeisenbahnschwellen an und Sie erhalten von der SBB eine Offerte.


Liste der Entsorgungsunternehmen für prolematische Holzabfälle
Gesetzliche Grundlagen: Mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz


Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, 
beraten wir Sie gerne persönlich. 
Zudem verfügt unsere Umwelt-
bibliothek über diverse Medien, 
welche kostenlos ausgeliehen 
werden können.

Kontakt

Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung. 

Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
www.umweltberatung-luzern.ch

 

Focal Point Preview Image


Öffnungszeiten

Beratung per Telefon & E-Mail
Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr

Persönliche Beratung & Geräteausleihe
Montag-Freitag, 9-12 & 13-17.30 Uhr


Zuletzt aktualisiert: 30.05.2023

Kontaktieren Sie uns

Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch

Zum Kontaktformular

Das könnte Sie auch interessieren

Sonderabfälle und Gifte

Sonderabfälle gehören nicht in den Kehricht oder in die Kanalisation.

Weiterlesen
Newsletter abonnieren

Veranstaltungen

Projektleiter*in Zero Waste Zentralschweiz 20%-40% (befristet mit Option auf Verlängerung)

Donnerstag, 01. Mai 2025 - Sonntag, 01. Februar 2026
Weiterlesen
Alle Veranstaltungen

Umweltberatung Luzern

Die Umweltberatung Luzern ist das Infoportal für Natur-, Umwelt- und Energiefragen von Stadt und Kanton Luzern.

Zusammen mit der Agentur Umsicht bietet sie verschiedene Dienstleistungen und Beratungen an – für Gemeinden, Schulen, Firmen und Privatpersonen.

Haben Sie eine konkrete Frage? Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

 

Folgen Sie uns:

  • Facebook

 Umsicht

 

To top

Logo des Kantons und der Stadt Luzern

© 2024 Umweltberatung Luzern

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Anmelden