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  4. Asbest

Asbest

Asbest ist noch immer in vielen Gebäudeteilen enthalten, da es bis 1990 in der Schweiz eingesetzt wurde. Beachten Sie, dass Asbest lebensgefährliche Auswirkungen auf Sie und Ihre Mitmenschen haben kann und beachten Sie die Ratschläge.

Zwei Fachspezialisten bei der Begutachtung von mit Asbest kontaminiertem Material
© Bild Suva

Kurzinformationen

Diverse Bauteile, welche vor 1990 erstellt wurden, können Asbest enthalten. Daher ist es unumgänglich Asbestuntersuchungen vor jeglichen Umbauarbeiten einzuleiten; egal ob im oder ausserhalb des Gebäudes! Es besteht gar eine gesetzliche Ermittlungspflicht.

Schützen Sie sich und andere vor schädlichen Asbestfasern. Halten Sie sich bereits vor Beginn der Bauarbeiten and die Empfehlungen der SUVA und entfernen Sie keinesfalls asbesthaltiges Material selbständig. 

Hier finden Sie die Liste von Firmen, die gemäss eigener Angaben Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Asbestsanierungen anbieten:

forum-asbest.ch/erkennen

Erkennen von Asbest für EigentümerInnen
Erkennen von Asbest für PlanerInnen
Asbestsanierung beim Um- und Rückbau - Leitfaden für Bauherren und Architekten

Folgende Materialien können Asbest enthalten:

  • Verputze
  • Plattenkleber
  • Ein- oder zweischichtige Floor-Flex-Beläge
  • Mehrschichtige Beläge (Cushion-Vinyl)
  • Pressplatten bei abgehängten Decken
  • Dach- und Fassadenplatten
  • Velounterstände
  • Fenster- und Anschlagkitte
  • Elektrotableaus
  • Isolationen hinter Steckdosen
  • Nichtbrennbare, wärmeisolierende Unterlagen bei Lampen
  • Mörtel zur Rohrisolation
  • Heizkesselisolationen (häufig mit Metallblechen abgedeckt)
  • Leichtbauplatten als Brandschutzbekleidungen (oft bei Radiatoren)
  • Farbe, Bitumen und Dichtungen bei Rohrleitungen
  • Spritzasbest zur Brandabschottung
  • Blumenkisten aus Asbestzement

Detailliertere Informationen erhalten Sie bei der SUVA.

Asbesthaltiges Material in Kleinmengen entsorgen

Falls Sie freistehende Bauteile wie Eternitplatten oder Blumenkisten verfügen, welche Asbest beinhalten, so müssen diese per Sonderabfall entsorgt werden. 

Verwenden Sie bei jeder Berührung mit kontaminierten Material Schutzmasken Typ FFP 3! Angebrochene Stellen oder Kratzer im Material können bereits Fasern freisetzen.

Zu welchem Preis und in welcher Verpackungsform Asbest entsorgt werden muss, können Sie direkt bei der Firma Sonderabfallverwertungs AG (SOVAG) in Emmenbrücke nachfragen:

sovag.veolia.ch/de/kontakt/emmenbruecke

Kontakt SOVAG
Merkblatt zur Asbestentsorgung SOVAG

Wichtige Kontakte

Kantonale Anlaufstelle für Asbestfragen

Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Chemikaliensicherheit
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern

chemikalien@lu.ch

041 228 64 24

Suva

Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern

asbest@suva.ch

041 419 60 28 (Fragen zu Asbest-Sanierungen)
041 419 52 78 (Medizinische Fragestellungen)
041 419 56 85 (Fragen zu Versicherungsleistungen)



Haben Sie noch Fragen?

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Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Zudem verfügt unsere Umweltbibliothek über diverse Medien, welche kostenlos ausgeliehen werden können.


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Kontakt

Das Team der Umweltberatung steht Ihnen gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung. 

Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern

041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
www.umweltberatung-luzern.ch

 

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Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr

Persönliche Beratung & Geräteausleihe
Montag-Freitag, 9-12 & 13-17.30 Uhr


Zuletzt aktualisiert: 29.03.2023

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