Energiegenossenschaften
Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt die Gründungen von Energiegenossenschaften finanziell und mit Beratungsleistungen in den Kantonen LU, NW, OW, UR und SZ, welche erneuerbare Energie gewinnen oder zur Speicherung von erneuerbaren Energieformen beitragen. Energiegenossenschaften tragen auch dank dem Einbezug der Bevölkerung viel zur Energiewende bei.
Inhaltsverzeichnis
In der Schweiz gibt es schon viele Energiegenossenschaften
Als teilhabende Person einer Energiegenossenschaft besteht die Möglichkeit "eigenen Strom" an andern Orten zu produzieren. Dies ist bereits mit wenige Kapital möglich und unterstützt zudem die lokale Wertschöpfung.
In der Schweiz existieren bereits über 130 solcher Genossenschaften welche grösstenteils auf dieser Karte abgebildet sind:
Die Albert Koechlin Stiftung (AKS) als Partnerin
Die Albert Koechlin Stiftung (AKS) unterstützt Energiegenossenschaften in den Zentralschweizer Kantonen (ausser ZG), welche erneuerbare Energie aus Wasserkraft, Sonne, Biomasse, Biogas, Wind oder Abfall gewinnen oder zur Speicherung von erneuerbaren Energieformen beitragen.Die Energiegenossenschaften sind dezentrale Keimzellen für die Weiterentwicklung der einzelnen Dörfer im Bereich erneuerbare Energiegewinnung und Energiespeicherung. Unterstützt wird dabei Hilfe zur Selbsthilfe. Energiegenossenschaften können von jedermann gegründet werden (natürliche und juristische Personen). Eine Einschränkung besteht nicht.
Konzeptionelle Unterstützung
Die AKS unterstützt die Energiegenossenschaften bei der Gründung:
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Statuten, Konzepte, Musterabläufe
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Beitrag an die Gründungskosten (Fr. 1'000.--)
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Informationen zu Förderangeboten, Vermittlung von Fachpersonen, usw.
Finanzieller Beitrag
Die AKS leistet zusätzlich einen finanziellen Beitrag in der Höhe von 20% an die Erstellungskosten der Anlage(n) zur Gewinnung/Speicherung von erneuerbaren Energien (Kostendach Fr. 30’000.--).
Beratung
Die AKS übernimmt die Erst-Beratungskosten und Begleitkosten einer von der AKS zugewiesenen Fachperson Energieberatung in der Phase vor dem Bauprojekt.
Diese Fachperson:
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bietet Unterstützung bei der Gründung der Energiegenossenschaft,
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stellt Energiewissen zur Verfügung (grobe Projektbeurteilung) und
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hilft bei der Projektorganisation.
Die detaillierte Projektbeurteilung und Projektbegleitung während der konkreten Planung und dem Bau der Anlage gehört zu den Erstellungskosten der Anlage und wird von der AKS nicht zusätzlich mitfinanziert.
Wissensaustausch
Die AKS organisiert jährlich ein Treffen mit Vertretern/Vertreterinnen der einzelnen Energiegenossenschaften, um den Wissensaustausch und die Vernetzung zu fördern.