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Kleinkraftwerke

Die Eigenproduktion von Strom können finanzielle und ökologische Mehrwerte erzeugen. Sei es auf der eigenen Immobilie, dem Balkon oder in Form einer finanziellen Beteiligung an Solaranlagen.

Kleine Solaranlage an einer Scheune
Warmwasserkollektoren und kleine PV
An der Fassade sind drei Warmwasserkollektoren angebracht. Das Dach ist mit Photovoltaik belegt.
Photovoltaik am Turm einer Kirche
Wo es keine Stromanschluss hat, hilft eine eigene PV-Anlage weiter. zb bei dieser Kirche in Italien.

Inhaltsverzeichnis




Kleinsolaranlage, Plug and Play Anlagen

Nach Rücksprache mit der Eigentümerschaft können auch Mietende eine Balkon-PV Anlage montieren, die max. 600 Watt produzieren darf. Beachten Sie auf jeden Fall die gesetzlichen Grundlagen weiter unten.

Die Leistung von 600 Watt reicht um zirka 20% des laufenden Strombedarfs des Haushaltes zu decken. Im besten Falle produziert eine solche Anlage Strom für 10.3 Rappen, was deutlich tiefer als der durchschnittliche Strompreis mit 27.2 Rappen pro kWh ist.

Anlagevergleich und Quelle: SRF, Kassensturz vom 31.1.2023

Förderung

Kleinanlagen unter 2 kWh werden vom Bund nicht gefördert.

  • Informationen zu Solaranlagen über 2 kWh

Balkonlagen in der Stadt Luzern werden bis maximal 250.- SFr. gefördert.

  • Details zur städtischen Förderung von Plug & Play Solaranlagen

Vor- und Nachteile von Kleinsolaranlagen

Vorteile einer eigenen Balkon Solaranlage

  • Schnell energetisch amortisiert.
  • Dank vertikaler Aufstellung guter Stromertrag auch im Winter
  • Geringer Wartungsaufwand
  • Einfache Montage
  • Gutes Gefühl eigenen Strom zu produzieren

Nachteile einer eigenen Balkon Solaranlage

  • Nicht jeder Standort ist geeignet
  • Aussicht kann beeinträchtigt werden
  • Kann optisch als störend empfunden werden

Gesetzliche Grundlagen des Kantons Luzern

Damit Sie eine Anlage aufstellen können, raten wir die Einverständnisse von folgenden Parteien einzuholen:

  • Einverständnis der Eigentümerschaft,
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden die Einwilligung der Denkmalpflege,
  • Die mündliche Genehmigung des Gemeinde-Bauamts.

Gemäss Kantonalem Recht gilt jedoch der Grundsatz:

§ 54 Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen

Von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind Bauten und Anlagen oder Änderungen derselben, für die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn besteht, die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Bau- und Nutzungsvorschriften vorgängig zu kontrollieren.

2 Keiner Baubewilligung bedürfen in der Regel:

  • der Gebäudehülle und der Umgebung angepasste oder direkt auf dem Boden aufgestellte Solaranlagen bis zu 20 m² Fläche, ausser in ortsbildgeschützten Gebieten oder an inventarisierten, schützenswerten Gebäuden
  • Solaranlagen über 20 m² nach Massgabe des Bundesrechts (Art. 18a RPG); sie sind der zuständigen Behörde nach den Vorgaben des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes 20 Tage vor der Erstellung zu melden
Planungs- und Bauverordnung PBV

Gesetzliche Grundlagen der Stadt Luzern

Solaranlagen an Balkonen, Fassaden, Böschungen, Stützmauern

Im Grundsatz gelten für die hier genannten Anlagen auch die kantonalen Bedingungen (siehe oberer Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen des Kantons Luzern"). Zudem gilt

  • Anlagen mit einer Fläche von weniger als 20m2 können ohne Baubewilligung erstellt werden.
  • Anlagen sind nur dann baubewilligungsfrei, wenn an der Fassade keine weiteren Veränderungen (Sanierung, Dämmung etc.) vorgenommen werden.
  • Für die sog. Balkonkraftwerke oder freisteckbare Photovoltaikanlagen ist das jeweils aktuelle BFE-Merkblatt «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» zu beachten. Ansonsten unterliegen sie der Baubewilligungspflicht.
Planungshilfe zur Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen

Graue Energie

Neben dem finanziellen gibt es auch einen ökologischen Aspekt. Der energetische Aufwand, der betrieben werden muss, um eine Anlage herzustellen, wird als "Graue Energie" bezeichnet. 

Herkömmliche Solaranlagen sind in der Regel innert 1.5 und 2.2 Jahren energetisch amortisiert!

Kosten / Nutzen

Herkömmliche Solaranlagen sind in der Regel innert 9 bis 15 Jahren finanziell amortisiert! Die Lebensdauer, also die Qualität der Anlage spielt jedoch eine grosse Rolle.




Exotische Anlagen

Kleinwindenergieanlagen

Uns vorliegenden Berichten liegt der Ertrag von Kleinwindenergieanlagen unter den Erwartungen. Wer überzeugende eigene Erfahrungen mit solchen Anlagen hat, kann sich gerne bei uns melden.

Dennoch hat der Kanton Luzern ein Merkblatt für Kleinwindenergieanlagen erfasst. 

Merkblatt Kleinwindenergieanlagen
Wann sind Kleinwindanlagen sinnvoll?

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Wer mit Muskelkraft Strom erzeugen will, kommt ins Schwitzen...

Ein Profisportler erzeugt etwa 400 Watt, ein durchschnittlich sportliche Person etwa 100 Watt. Dies ergibt bei 10 Stunden treten eine Leistung 1kWh. Ein Staubsauger mit 1000 Watt Leistung könnte damit eine Stunde betrieben werden.




Fehlendes Geld oder fehlender Platz?

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Beim Energieversorger ein Stromprodukt zu wählen, das Photovoltaik beinhaltet, ist der einfachste Weg um die Solarenergie zu unterstützen.

Aber ist es auch möglich, selber ein kleiner Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu leisten? Kann ich längerfristig dabei Geld sparen?

Energiegenossenschaften

Als teilhabende Person einer Energiegenossenschaft besteht die Möglichkeit "eigenen Strom" an andern Orten zu produzieren. Dies ist bereits mit wenig Kapital möglich und unterstützt zudem die lokale Wertschöpfung.

In der Schweiz existieren bereits über 130 solcher Genossenschaften.

Zum Artikel Energiegenossenschaften
Zuletzt aktualisiert: 07.05.2025

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Das Team der Umweltberatung steht der Bevölkerung des Kantons Luzern gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

041 412 32 32
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