Speisereste, Rüstabfälle und Biomüll
Speisereste gehörten lange Zeit aus hygienischen Gründen in den Kehricht und nicht auf den Kompost. Wohin also mit den Speiseresten in Gastrobetrieben oder in Kleinsthaushalten, wo der Abfallsack längere Zeit im Haus bleibt?
Viele Gemeinden nehmen aus hygienischen Gründen keine Speiseresten in der Grünabfuhr entgegen. Diese produzieren im Abbauprozess übelriechende Buttersäure und erhöhen den Salzgehalt im Kompost, was die Qualität mindert. Essensreste können auch Krankheitserreger übertragen. Seit 2024 können im Versorgungsgebiet von REAL in der Stadt und Agglomeration Luzern Speiseresten in der Grünabfuhr mitgegeben werden. Eierschalen aus einem normalen Haushalt dürfen immer dem Grüngut beigegeben werden.
Speisenreste vermeiden
Um einen üblen Geruch im Abfallsack zu Hause zu vermeiden, sollten erst gar keine Speiseabfälle entstehen. Hilfreiche Tipps, wie Nahrungsreste vermieden werden können, finden Sie in den folgenden Artikeln:
Speisereste im Kleinsthaushalt
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Abfallentsorger, ob Speisereste in die Grünabfuhr gegeben werden dürfen. In der Stadt Luzern und Agglomeration (Verbandsgebiet REAL) ist dies erlaubt.
Wer für Sie zuständig ist, finden Sie im folgenden Link.
Falls Speisereste nicht in die Grünabfuhr gegeben werden dürfen, können anfallende Speisereste in einem Beutel im Gefrierfach gelagert werden. Sobald der Hauskehricht bereit gestellt wird, können diesem die gefrorenen Speisereste beigefügt werden.
- Rüst- und Gartenabfälle,
- Speisereste,
- Eierschalen,
- Tierabfälle von nicht Fleisch essenden Tieren (z. B. Hamster- und Meerschweinchenmist),
- Kaffeesatz,
- Teekraut,
- Blumen,
- Pflanzen,
- Christbäume,
- Äste, Zweige, Wurzeln,
- Rasenschnitt,
- Laub etc.
Speisereste in der Gastronomie
Seit dem 1. Juli 2011 ist es verboten Speisereste an Schweine zu verfüttern. Dadurch soll die Einschleppung von Tierseuchen vermieden werden. Seither dienen Speisereste aus Restaurants und Grossküchen der Energiegewinnung und werden in Vergärungsanlagen entsorgt. Wer Speisereste abgibt, hat sich zu vergewissern, dass der Abnehmer über die nötige Bewilligung verfügt. Entsprechende Auskünfte finden sich unter folgendem Link auf der Webseite des Veterinärdiensts des Kantons Luzern.