Natürlich - ohne Pestizide!
Der Einsatz von Pestiziden auf befestigten Flächen ist gesetzlich verboten und strafbar. Die giftigen Stoffe gelangen mit dem Regenwasser ungebremst in die Gewässer und beeinträchtigen das Trinkwasser. Wir zeigen, wie Unkraut ohne Pestizide entfernt werden kann.
Pestizide sind auf befestigten Flächen verboten
Das Pestizidverbot gilt für:
- Wege, Plätze, Strassen
- Dächer, Terrassen
- Die ersten 50 cm des angrenzenden Grünstreifens
(Grundlage: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV)
Was sind Pestizide?
Als Pestizid gelten Substanzen oder Stoffmischungen zur Abwehr und Bekämpfung unerwünschter Pflanzen, Tiere oder anderen Organismen. Neben der Bekämpfung von Unkräutern auf Wegen und Plätzen kommen sie im Pflanzenbau (Landwirtschaft) oder zum Schutz von Holz zum Einsatz.
Achtung Bio-Pestizide: Das sind giftige Stoffe, die aus biologischen Inhaltsstoffen und nicht synthetisch hergestellt wurden. Das Pestizidverbot auf befestigten Flächen gilt auch für Bio-Pestizide!
Schutz von Trinkwasser und Gewässern
Der Boden unter den befestigten Flächen ist meist sandig oder steinig und biologisch kaum aktiv. Bei Regen gelangen die giftigen Substanzen ungebremst in Bäche, Seen und das Grundwasser. Die Gewässer sind Quelle für unser Trinkwasser. Pestizide gefährden die Trinkwasserqualität. Sie gelangen zudem in die natürlichen Nahrungsketten und beeinträchtigen die Ökosysteme im Boden und den Gewässern.
Siedlungen und Verkehr belegen rund 10 Prozent der Fläche des Kantons Luzern. Für saubere Gewässer und sauberes Trinkwasser ist es entscheidend, dass aus dem Siedlungsgebiet keine Pestizide ins Wasser gelangen.
Mehr Toleranz für Unkraut
Naturnahe, artenreiche Grünflächen, Gärten und Wege kennen weder Schädlinge noch Unkräuter. Das natürliche Gleichgewicht verhindert, dass einzelne Arten überhandnehmen und Schaden anrichten. Pestizide sind nicht nötig. Wilde Ecken bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verringern den Pflegeaufwand. Was es braucht, ist mehr Toleranz gegenüber spontan wachsenden Wildpflanzen. Sie sind oft hübsch und dekorativ oder essbar. In jedem Fall bereichern sie die Biodiversität im Garten und schaffen Lebensraum für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Arten. Unter «Naturgarten & Lebensräume» sind weitere Informationen zu finden.
Unkraut entfernen ohne Pestizide
Mit der Natur arbeiten:
Planen Sie natürlichen Bewuchs ein und lassen Sie wilde Ecken zu. Moos in Fugen beispielsweise ist harmlos, man kann es wachsen lassen.
Platten mit engen Fugen verlegen:
Wo kein Bewuchs zwischen den Platten erwünscht ist, sollen Gartenplatten mit möglichst engen Fugen verlegt werden.
Regelmässig wischen oder rechen:
Durch regelmässiges Reinigen von Platten- oder Kiesflächen kann organisches Material entfernt und das Keimen unerwünschter Pflanzen reduziert werden. Sind Kies- oder Mergelflächen stark zugewachsen, muss der Belag ersetzt werden.
Jäten als effektivste Methode:
Die Pflanzen werden von Hand mit Hilfe eines Werkzeuges, z.B. einem Fugenkratzer, mit den Wurzeln entfernt. Pflanzen wie der Löwenzahn haben tiefreichende Pfahlwurzeln, die oft nicht aus den Fugen ausgegraben werden können. In diesem Fall soll die Pflanze langfristig geschwächt werden, indem man die Blätter regelmässig entfernt.
Mulchen:
Randbereiche von Wegen können mit Rasenschnitt, Stroh oder Holzschnitzeln bedeckt werden. Das Mulchen unterdrückt den unerwünschten Bewuchs.
Heisses Wasser:
Vereinzelte, hartnäckige, unerwünschte Krautpflanzen können mit heissem Wasser übergossen und zum Absterben gebracht werden.
Abflammen (nur bedingt zu empfehlen):
Es ist ein Abflammgerät nötig. Das lohnt sich nur bei grossen Flächen. Nachteile: Abflammen ist energieaufwändig und klimaschädigend (fossiles Gas) und es besteht Brandgefahr.