Tilgungsstrategie Japankäfer Kanton Luzern
Der Japankäfer wurde in Neuenkirch, Luzern, Horw und Kriens bei Fallenkontrollen nachgewiesen. In der Befallszone und in der Pufferzone gelten strenge Regeln im Umgang mit Grünflächen, Grüngut und Bodenmaterial. Einzelne Sportanlagen haben eine Ausnahmebewilligung und dürfen den Rasen bewässern, müssen aber die Käferlarven mit Nematoden bekämpfen.
Inhaltsverzeichnis
Karte Befallsherd und Pufferzone
Die Karte mit dem abgegrenzten Gebiet ist im kantonalen Geoportal, Webkarte Landwirtschaft, abrufbar.
Welche Gemeinden aktuell betroffen sind, können Sie auch hier entnehmen.
Japankäfer
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasiver Schädling, der an zahlreichen Pflanzenarten – sowohl an landwirtschaftlichen Kulturen als auch an Zierpflanzen – erhebliche Schäden verursachen kann. Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit einer Melde- und Bekämpfungspflicht.
Portrait Japankäfer
Verwechslungsgefahr
Massnahmen
Massnahmen Befallsherd
Die Gebiete "Befallsherd" beschreiben die Fundorte der Käfer sowie die umliegenden Gebiete innerhalb eines Radius von 1 km. In diesen Zonen gelten verschiedene Massnahmen:
- Einschränkungen im Umgang mit pflanzlichem Kompostmaterial
- Einschränkungen beim Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege
- Verbringung von frisch geschnittenem Pflanzenmaterial von Wiesen und Weiden (Grünfutter) (Landwirtschaft)
- Einschränkungen im Umgang mit Fahrzeugen und Geräten, die zur Bodenbearbeitung genutzt werden
- Einschränkungen im Umgang mit dem Oberboden (30 cm)
- Einschränkungen im Umgang mit vorkultivierten Rasenrollen
- Einschränkungen im Umgang mit Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat
- Bewässerungsverbot von Grünflächen
Massnahmen Pufferzone
Die Gebiete "Pufferzone" liegt in einem Radius von 5 km um die Befallsherde. Hier gilt: Betriebe und Privatpersonen dürfen während der Zeit vom 01.06 bis 30.09. (Flugperiode) kein Pflanzenmaterial von der Grünpflege aus den Zonen hinaus transportieren.
Die ordentliche Grünabfuhr durch REAL und GALL wird zurzeit normal weitergeführt. Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass Grünpflege – insbesondere Heckenschnitte – nach Möglichkeit bis in den Oktober verschoben werden sollen, da die Flugzeit des Japankäfers bis Ende September dauert. Danach ist eine Verbreitung über Pflanzenmaterial aus der Grünpflege nicht mehr zu befürchten.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Wohngemeinde.
Anfragen
Die Umweltberatung Luzern beantwortet gerne Anfragen von Privatpersonen.
Bauern, Gemeinden, Medienschaffende etc. wenden Sie sich an folgende Fachstellen:
Medienanfragen Stadt Luzern:
- [email protected], 041 208 83 29
Medienanfragen Landwirtschaft:
- [email protected], 041 228 30 89 (Leitung Pflanzenschutzdienst, Absenkpfad PSM LU, BBZN Hohenrain)
Anfragen zu Wald
- Kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abt. Wald, 041 349 74 00
Anfragen zu Landwirtschaft
- [email protected], 041 228 30 89 (Leitung Pflanzenschutzdienst, Absenkpfad PSM LU, BBZN Hohenrain)