Tilgungsstrategie Japankäfer Kanton Luzern
Der Japankäfer wurde in Neuenkirch und Umgebung bei Fallenkontrollen nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Gebiet bereits eine Population etabliert hat. Das Auftreten erfordert Massnahmen zur Tilgung des Käfers. Entsprechend des Notfallplans Nr. 7 zur Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers, ist dort, wo der Japankäfer nachgewiesen wurde, bei der Umsetzung der Tilgungsstrategie ein Befallsherd und eine Pufferzone auszuscheiden (siehe Karte).
Inhaltsverzeichnis
Karte Befall und Pufferzone
Die Karte mit dem abgegrenzten Gebiet ist im kantonalen Geoportal, Webkarte Landwirtschaft, abrufbar.
- Neuenkirch
- Sempach
- Rain
- Rothenburg
- Beromünster
- Eich
- Emmen
- Eschenbach
- Hildisrieden
- Hochdorf
- Luzern
- Malters
- Neuenkirch
- Nottwil
- Rain
Japankäfer
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasiver Schädling, der an zahlreichen Pflanzenarten – sowohl an landwirtschaftlichen Kulturen als auch an Zierpflanzen – erhebliche Schäden verursachen kann. Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit einer Melde- und Bekämpfungspflicht.
Portrait Japankäfer
Verwechslungsgefahr
Massnahmen
Massnahmen Befallsherd
Das Gebiet "Befallsherd" beschreibt die Fundorte der Käfer sowie das umliegende Gebiet innerhalb eines Radius von 1 km. In dieser Zone gelten verschiedene Massnahmen:
- Einschränkungen im Umgang mit pflanzlichem Kompostmaterial
- Einschränkungen beim Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege
- Verbringung von frisch geschnittenem Pflanzenmaterial von Wiesen und Weiden (Grünfutter) (Landwirtschaft)
- Einschränkungen im Umgang mit Fahrzeugen und Geräten, die zur Bodenbearbeitung genutzt werden
- Einschränkungen im Umgang mit dem Oberboden (30 cm)
- Einschränkungen im Umgang mit vorkultivierten Rasenrollen
- Einschränkungen im Umgang mit Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat
- Bewässerungsverbot von Grünflächen
Massnahmen Pufferzone
Das Gebiet "Pufferzone" liegt in einem Radius von 5 km um den Befallsherd. Hier gilt: Betriebe und Privatpersonen dürfen während der Zeit vom 01.06 bis 30.09. (Flugperiode) kein Pflanzenmaterial von der Grünpflege aus der Zone hinaus transportieren.
Die ordentliche Grünabfuhr durch REAL und GALL wird zurzeit normal weitergeführt. Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass Grünpflege – insbesondere Heckenschnitte – nach Möglichkeit bis in den Oktober verschoben werden sollen, da die Flugzeit des Japankäfers bis Ende September dauert. Danach ist eine Verbreitung über Pflanzenmaterial aus der Grünpflege nicht mehr zu befürchten.
Anfragen
Die Umweltberatung Luzern beantwortet gerne Anfragen von Privatpersonen.
Bauern, Gemeinden, Medienschaffende etc. wenden Sie sich an folgende Fachstellen:
Medienanfragen Stadt Luzern:
- stefan.herfort@stadtluzern.ch, 041 208 83 29
Medienanfragen Landwirtschaft:
- mario.kurmann@sluz.ch, 041 228 30 89 (Leitung Pflanzenschutzdienst, Absenkpfad PSM LU, BBZN Hohenrain)
Anfragen zu Wald
- Kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abt. Wald, 041 349 74 00
Anfragen zu Landwirtschaft
- mario.kurmann@sluz.ch, 041 228 30 89 (Leitung Pflanzenschutzdienst, Absenkpfad PSM LU, BBZN Hohenrain)