ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche Stadt Luzern
Stadtluzerner Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren erhalten Gutscheine im Wert von 300 Franken für den Bezug von Bus- und Bahnbilletten. Der Stadtrat will damit die Familien finanziell entlasten und einen Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs schaffen. Für das fünfjährige Unterstützungsprogramm hat der Grosse Stadtrat Anfang März 2026 10,525 Millionen Franken bewilligt.
Ausgangslage
Im September 2020 hat das Kinderparlament mit einem Antrag den Stadtrat gebeten, den Kindern und Jugendlichen der Stadt Luzern in der Tarifzone 10 eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu ermöglichen. Dadurch sollen die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert und Elterntaxis reduziert werden. Der Grosse Stadtrat unterstützt das Anliegen des Kinderparlamentes und hat im Mai 2021 den Antrag als Postulat überwiesen.
Von 2023 bis 2026 hat die Stadt Luzern die ÖV-Vergünstigung für Kinder und Jugendliche in einem Pilotprojekt getestet. Der Stadtrat beurteilt das Pilotprojekt aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt grundsätzlich als erfolgreich. Jeweils über 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben die ÖV-Vergünstigungen eingelöst, was das Budget der Familien entlastet hat. Zugleich wurden die Kinder und Jugendlichen an die Nutzung des öffentlichen Verkehrs herangeführt und in ihrer Selbständigkeit gefördert. Gemäss Hochrechnungen aus den Mobilitätstagebüchern der befragten Schüler*innen sind die Kinder und Jugendlichen im Jahr 2025 rund einen Drittel mehr mit dem ÖV gefahren als im Vergleichsjahr 2023. Rund die Hälfte davon betrifft Neuverkehr, das sind Fahrten, welche die Jugendlichen zusätzlich gemacht haben.
Die ÖV-Vergünstigung sieht einen Gutschein vor, der personalisierbar ist und zweckgebunden eingesetzt werden kann. Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken, was rund 50 Prozent der Kosten für ein Jahresabonnement für Kinder und Jugendliche in der Zone 10 darstellt. Die ÖV-Vergünstigung steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, welche in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind, unabhängig von deren Hauptwohnsitz. Der Einsatz der ÖV-Vergünstigung ist auf vordefinierte ÖV-Produkte beschränkt:
- Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- Passepartout FlexiAbo 100 Tage
- Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- GA Kind / GA Familia Kind
Die ÖV-Vergünstigung ist auf fünf Jahre festgelegt, vom Schuljahr 2026/2027 bis zum Schuljahr 2030/31. Mit der Einführung des Gutscheines wird ein Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Der Preis für den ÖV soll kein Grund sein, um auf Freizeitaktivitäten zu verzichten oder für den Weg auf das Elterntaxi mit dem Auto angewiesen zu sein. Das Hinführen der Kinder und Jugendlichen zum öffentlichen Verkehr wird als wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen erachtet.
Ergebnisse
Die Auswertung der ersten beiden Jahre des Pilotprojekt liegt vor und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Meldeformular
Häufig gestellte Fragen ÖV-Vergünstigung
Die ÖV-Vergünstigung für das Schuljahr 2026/2027 wird allen berechtigten Kindern und Jugendlichen Ende Juni 2026 per Post nach Hause geschickt.
Volksschulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Stadt Luzern welche zwischen dem 31.07.2010 und 31.07.2021 Geburtstag haben, sind für die ÖV-Vergünstigung berechtigt.
Wer in die Kanti geht ist meist im Schulsystem der Stadt Luzern «archiviert». Das heisst, wir müssen ihnen einen Gutschein nachsenden.
Die ÖV-Vergünstigungen sind personalisiert auf das entsprechende Kind. Mit dem Bezug von Mehrfahrten- oder Multitageskarten wird die Personalisierung «aufgehoben».
Für den Bezug eines Abonnements ist und bleibt die Regelung jedoch, dass nur die entsprechende ÖV-Vergünstigung des Kindes dafür eingelöst werden kann. Dies aus Gründen der Überprüfbarkeit.
Nein, wenn die ÖV-Vergünstigung verloren geht, wird diese nicht ersetzt.
Die ÖV-Vergünstigung steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, die ihren Aufenthaltsort in der Stadt Luzern haben. Der Stichtag der Altersbegrenzung ist der 31. Juli.
Die ÖV-Vergünstigung wird Mitte Juni an alle volksschulpflichtigen Kinder im Alter zwischen 6 und 16 per Post an die Wohnadresse versendet. Auch alle Kinder, die während dem folgenden Schuljahr den 6. Geburtstag feiern werden die ÖV-Vergünstigung erhalten. Jugendliche die im Schuljahr den 16. Geburtstag feiern haben ebenfalls Anrecht auf die ÖV-Vergünstigung, sofern sie zum Zeitpunkt des Versandes noch 15 Jahre alt sind.
Ja. Kinder und Jugendliche der Volksschule Stadt Luzern mit einem langen Schulweg haben Anrecht auf den Bezug eines Jahresabonnements, das von der Schule der Stadt Luzern bezahlt wird.
Ob Sie vom ergänzenden Coupons von CHF 249.- profitieren können, können Sie über das Online-Tool der Stadt Luzern klären.
Falls Sie Anspruch haben, müssen Sie beim Rektorat der Volksschule einen Antrag stellen. Lernende von Privatschulen oder Schulen in anderen Gemeinden sind nicht bezugsberechtigt.
Nein. Die ÖV-Vergünstigung ist personalisiert und steht ausschliesslich den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Die ÖV-Vergünstigung für das Schuljahr 2025/2026 ist ab Erhalt bis zum 30. Juni 2026 gültig.
Die ÖV-Vergünstigung verfügt über einen Wert von 300 Franken.
- Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- Passepartout FlexiAbo 100 Tage
- Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- GA Kind/ GA Familia Kind
Ja. Wie genau wird hier zu einem späteren Zeitpunkt aufgeschaltet. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Wenn Sie keinen Bedarf für die ÖV-Vergünstigung haben, können Sie sie wegwerfen. Der Stadt Luzern werden nur die eingelösten Coupons in Rechnung gestellt.
Bitte melden Sie sich beim Rektorat der Volksschule Luzern.
Der Pilotversuch startet mit dem Schuljahr 2023/2024 und dauerte insgesamt drei Jahre, also bis ins Schuljahr 2025/2026.
Die ÖV-Förderung durch Vergünstigungen wird zeitlich befristet für weitere fünf Jahre weitergeführt.
Wenn der Coupon-Code bereits eingelöst wurde, kann dieser nicht wieder reaktiviert werden und für ein anderes Abo gebraucht werden.
In einem solchen Fall wird ein neuer Coupon-Code ausgestellt. Bitte dazu das Formular auf dieser Webseite ausfüllen.
