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  5. ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche Stadt Luzern

ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche Stadt Luzern

Stadtluzerner Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren erhalten Gutscheine im Wert von 300 Franken für den Bezug von Bus- und Bahnbilletten. Der Stadtrat will damit die Familien finanziell entlasten und einen Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs schaffen. Für das fünfjährige Unterstützungsprogramm hat der Grosse Stadtrat Anfang März 2026 10,525 Millionen Franken bewilligt.

Zwei Kinder steigen in einen Bus der VBL ein.

Ausgangslage

Im September 2020 hat das Kinderparlament mit einem Antrag den Stadtrat gebeten, den Kindern und Jugendlichen der Stadt Luzern in der Tarifzone 10 eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu ermöglichen. Dadurch sollen die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert und Elterntaxis reduziert werden. Der Grosse Stadtrat unterstützt das Anliegen des Kinderparlamentes und hat im Mai 2021 den Antrag als Postulat überwiesen.

Pilotprojekt

Von 2023 bis 2026 hat die Stadt Luzern die ÖV-Vergünstigung für Kinder und Jugendliche in einem Pilotprojekt getestet. Der Stadtrat beurteilt das Pilotprojekt aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt grundsätzlich als erfolgreich. Jeweils über 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben die ÖV-Vergünstigungen eingelöst, was das Budget der Familien entlastet hat. Zugleich wurden die Kinder und Jugendlichen an die Nutzung des öffentlichen Verkehrs herangeführt und in ihrer Selbständigkeit gefördert. Gemäss Hochrechnungen aus den Mobilitätstagebüchern der befragten Schüler*innen sind die Kinder und Jugendlichen im Jahr 2025 rund einen Drittel mehr mit dem ÖV gefahren als im Vergleichsjahr 2023. Rund die Hälfte davon betrifft Neuverkehr, das sind Fahrten, welche die Jugendlichen zusätzlich gemacht haben. 

Massnahmen

Die ÖV-Vergünstigung sieht einen Gutschein vor, der personalisierbar ist und zweckgebunden eingesetzt werden kann. Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken, was rund 50 Prozent der Kosten für ein Jahresabonnement für Kinder und Jugendliche in der Zone 10 darstellt. Die ÖV-Vergünstigung steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, welche in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind, unabhängig von deren Hauptwohnsitz. Der Einsatz der ÖV-Vergünstigung ist auf vordefinierte ÖV-Produkte beschränkt:

  • Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
  • Passepartout FlexiAbo 100 Tage
  • Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
  • GA Kind / GA Familia Kind

 


Die ÖV-Vergünstigung ist auf fünf Jahre festgelegt, vom Schuljahr 2026/2027 bis zum Schuljahr 2030/31. Mit der Einführung des Gutscheines wird ein Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Der Preis für den ÖV soll kein Grund sein, um auf Freizeitaktivitäten zu verzichten oder für den Weg auf das Elterntaxi mit dem Auto angewiesen zu sein. Das Hinführen der Kinder und Jugendlichen zum öffentlichen Verkehr wird als wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen erachtet. 

Ergebnisse

Die Auswertung der ersten beiden Jahre des Pilotprojekt liegt vor und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: 

Ergebnisbericht




Meldeformular

ÖV-Vergünstigung der Stadt Luzern nicht erhalten oder brauchen Sie Informationen? Füllen Sie das Formular aus.

Wichtige Hinweise:

  • Verlorene ÖV-Vergünstigungen werden nicht ersetzt.
  • Die ÖV-Vergünstigung für das Schuljahr 2026/2027 wird allen berechtigten Kindern und Jugendlichen Mitte Juni 2026 per Post nach Hause geschickt.

In welchen Themen können wir Sie unterstützen?

Bitte wählen:



Häufig gestellte Fragen ÖV-Vergünstigung

Wie komme ich zu einer ÖV-Vergünstigung für mein Kind?

Die ÖV-Vergünstigung für das Schuljahr 2026/2027 wird allen berechtigten Kindern und Jugendlichen Ende Juni 2026 per Post nach Hause geschickt.

Welches sind die Stichtage?

Volksschulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Stadt Luzern welche zwischen dem 31.07.2010 und 31.07.2021 Geburtstag haben, sind für die ÖV-Vergünstigung berechtigt.

Mein Kind geht in die Kantonsschule und hat keinen Gutschein erhalten

Wer in die Kanti geht ist meist im Schulsystem der Stadt Luzern «archiviert». Das heisst, wir müssen ihnen einen Gutschein nachsenden.

Kann ich die ÖV-Vergünstigung von Kind A für ein Abo von Kind B benutzen? Die ÖV-Vergünstigung von Kind B haben beide Kinder für Mehrfahrtenkarten gebraucht.

Die ÖV-Vergünstigungen sind personalisiert auf das entsprechende Kind. Mit dem Bezug von Mehrfahrten- oder Multitageskarten wird die Personalisierung «aufgehoben».

Für den Bezug eines Abonnements ist und bleibt die Regelung jedoch, dass nur die entsprechende ÖV-Vergünstigung des Kindes dafür eingelöst werden kann. Dies aus Gründen der Überprüfbarkeit.

Wir haben die ÖV-Vergünstigung verloren, wird diese ersetzt?

Nein, wenn die ÖV-Vergünstigung verloren geht, wird diese nicht ersetzt. 

Wer ist berechtigt, eine ÖV-Vergünstigung zu erhalten und einzulösen?

Die ÖV-Vergünstigung steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, die ihren Aufenthaltsort in der Stadt Luzern haben. Der Stichtag der Altersbegrenzung ist der 31. Juli.

Mein Kind feiert während dem Schuljahr seinen 6. oder 16. Geburtstag. Kann es auch von der ÖV-Vergünstigung profitieren?

Die ÖV-Vergünstigung wird Mitte Juni an alle volksschulpflichtigen Kinder im Alter zwischen 6 und 16 per Post an die Wohnadresse versendet. Auch alle Kinder, die während dem folgenden Schuljahr den 6. Geburtstag feiern werden die ÖV-Vergünstigung erhalten. Jugendliche die im Schuljahr den 16. Geburtstag feiern haben ebenfalls Anrecht auf die ÖV-Vergünstigung, sofern sie zum Zeitpunkt des Versandes noch 15 Jahre alt sind.

Mein Kind hat einen nicht zumutbaren Schulweg und erhält das Passepartout-Jahresabo. Kann es auch von der ÖV-Vergünstigung profitieren?

Ja. Kinder und Jugendliche der Volksschule Stadt Luzern mit einem langen Schulweg haben Anrecht auf den Bezug eines Jahresabonnements, das von der Schule der Stadt Luzern bezahlt wird. 

Ob Sie vom ergänzenden Coupons von CHF 249.-  profitieren können, können Sie über das Online-Tool der Stadt Luzern klären. 

Falls Sie Anspruch haben, müssen Sie beim Rektorat der Volksschule einen Antrag stellen. Lernende von Privatschulen oder Schulen in anderen Gemeinden sind nicht bezugsberechtigt.

Kann die ÖV-Vergünstigung auch für ein Elternteil eingesetzt werden?

Nein. Die ÖV-Vergünstigung ist personalisiert und steht ausschliesslich den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Bis wann kann die ÖV-Vergünstigung eingelöst werden?

Die ÖV-Vergünstigung für das Schuljahr 2025/2026 ist ab Erhalt bis zum 30. Juni 2026 gültig.

Welchen Wert hat die ÖV-Vergünstigung?

Die ÖV-Vergünstigung verfügt über einen Wert von 300 Franken.

Für welche Produkte kann die ÖV-Vergünstigung eingelöst werden?

  • Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
  • Passepartout FlexiAbo 100 Tage
  • Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
  • GA Kind/ GA Familia Kind

Kann die ÖV-Vergünstigung auch für FVP-Abonnemente eingelöst werden?

Ja. Wie genau wird hier zu einem späteren Zeitpunkt aufgeschaltet. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

Wir brauchen die ÖV-Vergünstigung nicht, was sollen wir damit machen?

Wenn Sie keinen Bedarf für die ÖV-Vergünstigung haben, können Sie sie wegwerfen. Der Stadt Luzern werden nur die eingelösten Coupons in Rechnung gestellt.

Wir sind während dem laufenden Schuljahr in die Stadt Luzern gezogen. Wie kommen wir zu einer ÖV-Vergünstigung?

Bitte melden Sie sich beim Rektorat der Volksschule Luzern. 

Wie lange dauert der Pilotversuch?

Der Pilotversuch startet mit dem Schuljahr 2023/2024 und dauerte insgesamt drei Jahre, also bis ins Schuljahr 2025/2026.

Die ÖV-Förderung durch Vergünstigungen wird zeitlich befristet für weitere fünf Jahre weitergeführt.

Der Coupon-Code wurde bereits verwendet - nun möchte ich doch ein anderes Abo.

Wenn der Coupon-Code bereits eingelöst wurde, kann dieser nicht wieder reaktiviert werden und für ein anderes Abo gebraucht werden.

In einem solchen Fall wird ein neuer Coupon-Code ausgestellt. Bitte dazu das Formular auf dieser Webseite ausfüllen.

Webseite Stadt Luzern



Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, 
beraten wir Sie gerne persönlich. 
Zudem verfügt unsere Umwelt-
bibliothek über diverse Medien, 
welche kostenlos ausgeliehen 
werden können.

Kontakt

Das Team der Umweltberatung steht der Bevölkerung des Kantons Luzern gerne kostenlos bei Fragen zur Verfügung.

Umweltberatung Luzern
Löwenplatz 11
6004 Luzern

041 412 32 32
[email protected]
www.umweltberatung-luzern.ch

 

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Öffnungszeiten

Beratung per Telefon & E-Mail
Montag-Freitag, 8-12 & 13-17.30 Uhr.
Jeden Mittwochmorgen erst ab 10 Uhr.

Persönliche Beratung & Geräteausleihe
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Jeden Mittwochmorgen erst ab 10 Uhr.


Zuletzt aktualisiert: 25.03.2026

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