ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche Stadt Luzern
Stadtluzerner Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren werden ab Sommer 2023 Gutscheine im Wert von 300 Franken für den Bezug von Bus- und Bahnbilletten erhalten. Der Stadtrat will damit die Familien finanziell entlasten und wie vom Kinderparlament und vom Grossen Stadtrat vorgeschlagen, einen Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs schaffen. Für einen dreijährigen Pilotversuch steht ein Sonderkredit von knapp 5 Mio. Franken zur Verfügung.
Ausgangslage
Im September 2020 hat das Kinderparlament mit einem Antrag den Stadtrat gebeten, den Kindern und Jugendlichen der Stadt Luzern in der Tarifzone 10 eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu ermöglichen. Dadurch sollen die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert und Elterntaxis reduziert werden. Der Grosse Stadtrat unterstützt das Anliegen des Kinderparlamentes und hat im Mai 2021 den Antrag als Postulat überwiesen.
Der vorliegende Lösungsansatz sieht die ÖV-Vergünstigung als Gutschein vor, der personalisierbar ist und zweckgebunden eingesetzt werden kann. Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken, was rund 50 Prozent der Kosten für ein Jahresabonnement für Kinder und Jugendliche in der Zone 10 darstellt. Der Gutschein steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, welche in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind, unabhängig von deren Hauptwohnsitz. Der Einsatz des Gutscheins ist auf vordefinierte ÖV-Produkte beschränkt:
- Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- Passepartout FlexiAbo 100 Tage
- Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- GA Kind / GA Familia Kind
Die Einführung der ÖV-Vergünstigungen erfolgt in Form einer dreijährigen Pilotphase und startet mit dem ersten Gutscheinversand im Juni 2023. Der Stadtrat will nach der Pilotphase entscheiden, ob diese Form der ÖV-Förderung definitiv eingeführt wird. Dazu müsste das Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität angepasst werden.
Mit der Einführung des Gutscheines wird ein Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Der Preis für den ÖV soll kein Grund sein, um auf Freizeitaktivitäten zu verzichten oder für den Weg auf das Elterntaxi mit dem Auto angewiesen zu sein. Das Hinführen der Kinder und Jugendlichen zum öffentlichen Verkehr wird als wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen erachtet. Wenn diese anstelle von elterlichen Taxi-Diensten mit dem Auto vermehrt den öffentlichen Verkehr nutzen, trägt dies nicht nur zu der mit der Mobilitätsstrategie angestrebten Stossrichtung der Verlagerung auf flächeneffiziente Verkehrsmittel bei, sondern fördert auch das Mobilitätsbewusstsein. Kinder und Jugendliche sollen einen bewussten Umgang mit der Mobilität entwickeln. Dazu gehört auch, dass Mobilität ihren Preis hat. Der Lösungsvorschlag zur Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs für Kinder und Jugendliche kann all diesen Ansprüchen gerecht werden.
Ergebnisse
Die Auswertung der ersten Befragung liegt vor und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Eine erste Auswertung des Pilotprojektes ist für den Herbst 2024 vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen ÖV-Vergünstigung
Volksschulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Stadt Luzern welche zwischen dem 31.07.2008 und 31.07.2019 Geburtstag haben, sind für den Gutschein berechtigt.
Wer in die Kanti geht ist meist im Schulsystem der Stadt Luzern «archiviert». Das heisst, wir müssen ihnen einen Gutschein nachsenden.
Die ÖV-Gutscheine sind personalisiert auf das entsprechende Kind. Mit dem Bezug von Mehrfahrten- oder Multitageskarten wird die Personalisierung «aufgehoben».
Für den Bezug eines Abonnements ist und bleibt die Regelung jedoch, dass nur der entsprechende Gutschein des Kindes dafür eingelöst werden kann. Dies aus Gründen der Überprüfbarkeit.
Nein, Wenn der ÖV-Gutschein verloren geht, wird dieser nicht ersetzt.
Der Gutschein wird allen berechtigten Kindern und Jugendlichen bis Ende Juni 2024 per Post nach Hause geschickt.
Der Gutschein steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, die in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind und ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Als Stichtag wurde der 31. Juli 2007 festgelegt (analog Einschulungszeitpunkt)
Der Gutschein wird Mitte Juni an alle volksschulpflichtigen Kinder im Alter zwischen 6 und 16 per Post an die Wohnadresse versendet. Auch alle Kinder, die während dem folgenden Schuljahr den 6. Geburtstag feiern werden den Gutschein erhalten. Jugendliche die im Schuljahr den 16. Geburtstag feiern haben ebenfalls Anrecht auf den Gutschein, sofern sie zum Zeitpunkt des Gutscheinversandes noch 15 Jahre alt sind.
Ja. Kinder und Jugendliche der Volksschule Stadt Luzern mit einem langen Schulweg haben Anrecht auf den Bezug eines Jahresabonnements, das von der Schule der Stadt Luzern bezahlt wird. Für den Bezug des ergänzenden Coupons von CHF 249.- müssen die Familien beim Rektorat der Volksschule einen Antrag stellen. Lernende von Privatschulen oder Schulen in anderen Gemeinden sind nicht bezugsberechtigt.
Nein. Der Gutschein ist personalisiert und steht ausschliesslich den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Der Gutschein für das Schuljahr 2024/2025 ist ab Erhalt bis zum 30. Juni 2025 gültig.
Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken.
- Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- Passepartout FlexiAbo 100 Tage
- Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- GA Kind/ GA Familia Kind
Kinder und Jugendliche mit einem GA-FVP können den Rail Check der Stadt Luzern weder an das GA-FVP (Tarif 639, Ziffer 3.7.1) anrechnen, noch darf der Betrag in bar ausbezahlt werden. Der Rail Check darf auch nicht an ein Abonnement einer anderen Person angerechnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein) zu kaufen. Diese sind unpersönlich und dürfen weitergegeben werden.
Wenn Sie keinen Bedarf für den ÖV-Gutschein haben, können Sie ihn wegwerfen. Der Stadt Luzern werden nur die eingelösten Gutscheine in Rechnung gestellt.
Bitte melden Sie sich beim Rektorat der Volksschule Luzern.
Der Pilotversuch startet mit dem Schuljahr 2023/2024 und dauert insgesamt drei Jahre, also bis ins Schuljahr 2025/2026.
Wenn der Code bereits eingelöst wurde, kann dieser nicht wieder reaktiviert werden und für ein anderes Abo gebraucht werden. In einem solchen Fall wird ein neuer Gutschein ausgestellt. Info und Kontaktdaten an David Walter.
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