Hauskehricht
Alles was brennbar ist und nicht separat gesammelt werden kann, gehört in den Hauskehricht.
Der gesammelte Hauskehricht gelangt in die Kehrichtverbrennungsanlage KVA und wird dort verbrannt. Zurück bleiben Filterstäube, Schlacke und aussortiertes Metall. Die Filterstäube und die Schlacke werden in geeigneten Deponien abgelagert.
Abfallgebühren
Im Kanton Luzern gilt das Verursacherprinzip für Kehricht. Das heisst jeder bezahlt, was er wegwirft.
Sperrgut
Alles, was nicht im Gebührensack oder Gewichtscontainer Platz hat und in den Kehricht gehört, wird als Sperrgut bezeichnet. Bitte beachten Sie unter dem vorhergehenden Link die maximalen Masse und das maximale Gewicht. Dazu gehören Möbelstücke, Holzkisten, Matratzen, Sofas, Teppiche, Kunststoffe, Fenster, Kinderwagen usw. Das Sperrgut kann man entweder mit genügend Sperrgutmarken versehen und von der Kehrichtabfuhr abholen lassen oder beim Ökihof oder in der KVA vorbei bringen.
Alle Materialien, die dem Recycling oder einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können, gehören nicht in den Kehricht. Sie gehören in die entsprechende Separatsammlung oder können in ein Brockenhaus gebracht werden.
Bei grösseren Mengen
Fällt eine grössere Menge an Sperrgut an – zum Beispiel bei einer Hausräumung – können Sie bei einem Transportunternehmen Mulden bestellen oder Sie bringen Ihre Ware direkt zur Kehrichtverbrennungsanlage.
Der Abfallkalender Ihrer Gemeinde gibt Ihnen Auskunft.
Rüstabflälle/Biomüll
Rüstabfälle gehören nicht in den Hauskehricht, da sie zur Herstellung von Hummus benötigt werden. Speisereste sind jedoch aus hygienischen Gründen über den Hauskehricht zu