Broschüre Ratten
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In der Schweiz kommen nur Wanderratte und Hausratte vor, wobei die Wanderratte häufiger anzutreffen ist. Als Allesfresser kommt die Wanderratte überall dort vor, wo sich Menschen ansiedeln.
Inhaltsverzeichnis
Kurzinformation
Wo Menschen sind, sind auch Ratten. Das grosse Nahrungsangebot im Siedlungsraum zieht Ratten als Allesfresser an. Durch Picknickabfälle und Resten von Vogelfütterungen können sich die Tiere sehr schnell vermehren.
Ratten können Krankheitserreger übertragen. Ein Befall sollte daher ernst genommen und angegangen werden. Aber auch präventiv können Sie einem möglichen Befall vorbeugen.
Die Hausratte (Rattus rattus) ist in der Schweiz kaum mehr anzutreffen. Bei einem Befall handelt es sich häufig um die Wanderratte (Rattus norvegicus).
In der Schweiz kommen nur Wanderratte und Hausratte vor, wobei die Wanderratte häufiger anzutreffen ist. Als Allesfresser kommt die Wanderratte überall dort vor, wo sich Menschen ansiedeln.
Aussehen und Lebensweise
Die Wanderratte ist graubraun gefärbt und ihr Schwanz ist meistens kürzer als der Körper. Die eher selten anzutreffende Hausratte ist grauschwarz und kleiner als die Wanderratte. Ihr Schwanz ist länger als der Körper. Auch sind die Ohren der Hausratten grösser als diejenigen der Wanderratten.
Ratten leben in Gruppen zusammen und markieren sich gegenseitig mit Urin, um den Zusammenhalt der Gruppe zu stärken. Sie verfügen über ein vorbildliches Sozialverhalten und kooperieren in einem hierarchischen System. Wenn ein Rattenrudel an Futter gelangt, welches unbekannt ist, opfern sich junge Männchen des Rudels freiwillig als Vorkoster. Die anderen Ratten warten dann für die nächsten Stunden ab, ob den Testessern auch nichts passiert. Falls doch, rührt keine der Ratten, selbst wenn sie am Verhungern sind, das Futter an.
Ratten sind wahre Anpassungsspezialisten. Sie fressen alles, was essbar ist. In Notzeiten beispielsweise auch Seife, Leder, Papier, Textilien und Holz. Das hohe Nahrungsangebot in Städten begünstigt ihre Vermehrung. Sie leben in Wohnbauten unter der Erde oder in der Kanalisation, wo sie sich von ins WC runtergespülten Nahrungsresten ernähren. Bereits im Alter von etwa sieben Wochen werden sie geschlechtsreif. Pro Jahr kann ein Rattenweibchen bis zu achtmal ca. fünf bis achtzehn Junge werfen. Doch nur etwa 5 % überleben das erste Jahr. Bei Nahrungsknappheit oder Überpopulation kann das Weibchen den Samen speichern oder bei Schwangerschaft die Föten zurückbilden.
Schaden
Ratten auf Feldern und in Vorratskammern können nebst den wirtschaftlichen Schäden durch Frass und Verunreinigung Krankheitserreger übertragen. Durch ihre Wanderungen an verschiedenste Orte (Abfalleimer, Kanalisation, Kompost, Gebüsch, etc.) können sie schädliche Keime (Salmonellen, Leptospiren, Toxoplasmen, Nematoden) verschleppen und Krankheiten verbreiten.
Auch in und an Gebäuden können Schäden entstehen. Durch den ausgeprägten Nagetrieb können Wasser- und Abwasserleitungen sowie Möbel und elektrische Geräte, etc. beschädigt werden.
Vorbeugen
Präventiv können wir übermässiges Auftreten von Ratten verhindern, indem wir folgendes beachten:
- Keine Essensreste in den Ausguss oder WC spülen
- Keine Essensreste auf Komposthaufen werfen
- Müllsäcke immer im Container deponieren oder erst am Tag der Abfuhr bereitstellen
- Verhindern des Eindringens in Gebäude durch bauliche Massnahmen (zum Beispiel engmaschige Gitter vor Kellerfenstern, Zubetonieren von Mauerlöchern, Vorratsspeicher auf Stelzen mit Steinplatten)
- Verantwortungsbewusstes Lagern von Lebensmitteln in gesicherten Räumen und geeigneten Gefässen (Glas statt Plastik und Karton)
- Keine übermässige Vogelfütterung (Tauben und Wasservögel), da solche Futterresten auch für Ratten willkommene Nahrung sind
- Offene Schachtdeckel schliessen
Bekämpfung
Professionelle Rattenfänger kennen verschiedene Fallen: Zangen- und Klappfallen (Zerdrücken), Schwerkraftfallen (Zerquetschen), Galgen- und Schlingenfallen (Erdrosseln), Schussfallen (Erschiessen), Wasserfallen (Ertränken) oder Lebendfallen. Eine unsachgemässe Verwendung kann zu Verletzung und Leiden beim Tier führen, weswegen eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma beigezogen werden sollte.
Rattengifte enthalten meistens Antikoagulanzien, welche die Blutgerinnung hemmen. Erst nach vielen Stunden, manchmal erst nach Tagen sterben die Ratten schmerzlos. Damit wird die Fähigkeit des «Vorkosters» ausgenutzt. Rattengifte können auch andere Tiere, Kinder und Gewässer gefährden. Daher sollten Giftköder nur in Boxen ausgebracht werden.
Nebst dem Fallen- und Gifteinsatz gibt es noch weitere Bekämpfungsmöglichkeiten wie Chloralose und Räucherpatronen. Diese beiden Methoden verursachen grosses Leid und lassen sich nicht mit dem Tierschutz vereinbaren. Klebefallen sind gemäss Tierschutzgesetz verboten.
Viele Ratten haben sogar die Wirkung der Blutgerinnungshemmer „durchschaut“ und nahmen instinktiv Vitamin K1 (mittels viel Grünfutter) zu sich, welches als Gegenmittel wirkt. Deshalb entwickelte man eine zweite Generation von Antikoagulanzien, bei denen das Vitamin keine Abhilfe mehr schafft. Sie wirken aber nur bei 98% der Ratten und die Immunen 2% vererben ihre Resistenz weiter. Bei einer beobachteten, grossen Rattenpopulation waren innerhalb von 2 Jahren nur noch resistente Tiere auszumachen. Gerade deshalb ist es in unser aller Interesse, dass wir tierschützerisch und ökologisch sinnvolle und vertretbare Wege finden, übermässig grosse Rattenpopulationen zu vermeiden, wie sie in einigen Tipps bereits genannt wurden.
Natürliche Gegenspieler
Auch Naturgewalten in Form von Gewittern helfen das Gleichgewicht wiederherzustellen, wenn starke Regengüsse die Kanalisationen innert wenigen Minuten überfluten und so Hunderte von Ratten ertrinken.
Im Idealfall würden Nagerbestände durch natürliche Feinde (Bussarde, Eulen, Marder, Wiesel, Iltisse, Füchse, Schlangen) reguliert. Leider sind aber viele dieser Tiere nicht mehr in der dazu notwendigen Anzahl vorhanden.
Unter den Eulen ernährt sich vor allem der Uhu von Wanderratten. Im Nahrungsspektrum des Uhus kann der Anteil der Wanderratte 30% erreichen.
Rattenplage im Keller der Mietwohnung: Was tun? – Rechtliche Hintergründe
Wohnen Sie in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus und haben Ratten im Keller, dann informieren Sie zuerst die Verwaltung oder den Hauswart. Falls niemand etwas unternimmt, beachten Sie folgende rechtlichen Hintergründe (Quelle: Neue Luzerner Zeitung, Ratgeber, 30. September 2008):
Die Hauptpflicht des Vermieters besteht darin, das Mietobjekt im gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben und zu unterhalten. Ist der vorgesehene Gebrauch beeinträchtigt, weil ein Mangel am Mietobjekt entstanden ist, so ist in der Regel der Vermieter dafür verantwortlich, dass der Mangel beseitigt wird.
In Ihrem Fall muss man sich fragen, ob erstens die Anwesenheit von Ratten und zweitens die Verschmutzung durch diese Tiere einen Mangel darstellt, und wenn ja, ob der Vermieter dafür in die Pflicht genommen werden kann.
Bekanntlich können wildlebende Ratten ein Gesundheitsrisiko darstellen. Im Extremfall ist der Staat deshalb befugt, die Bekämpfung anzuordnen (gestützt auf das Tierseuchengesetz). Daraus darf der Schluss gezogen werden, dass Ratten nicht zu den Tieren gehören, die in einer Liegenschaft geduldet werden müssen; sie stellen deshalb einen Mangel an der Mietsache dar. Der Vermieter ist somit für die Bekämpfung dieser „Rattenplage“ verantwortlich.
Wie bei jedem Mangel können Sie beim Vermieter die Behebung innert einer angemessenen Frist verlangen. Behebt der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der angesetzten Frist, so können Sie den Mietzins bei der zuständigen Behörde hinterlegen (Kanton Luzern: Schlichtungsbehörde). Dem Vermieter muss die Hinterlegung vorgängig angekündigt werden.
Die Hinterlegung hat nur provisorischen Charakter. Dies bedeutet, dass Sie innert 30 Tagen nach Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses die Schlichtungsbehörde anrufen müssen. In Ihrem Fall müsste bei der Schlichtungsbehörde ein Begehren auf Beseitigung des Mangels durch den Vermieter gestellt werden.
Nebst der Beseitigung des Mangels können Sie für die Zeit bis zur Mängelbeseitigung eine Mietzinsreduktion verlangen (bei Uneinigkeit über die Reduktion entscheidet die Schlichtungsbehörde).
Nützliche Informationen
Professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen
Herausgeber: Umweltberatung Luzern (2020, 3. Auflage)
Konzept und Text: S. Meyer, Überarbeitung A. Oelhafen
Bilder: Gemeinfreie Bilder
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