Hunde an die Leine
Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» wurden, doppelt so häufig wie von Füchsen.
Seit dem 1.1.2020 ist auch ein neues Gesetz in Kraft, welches Wildhütern erlaubt Bussen auszuteilen.