Förderprogramme
Wer fördert was? - Selbst Fachleuten fällt es schwer, den Überblick über sämtliche Förderprogramme des Kantons Luzern zu behalten.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller aktuellen Förderprogramme.
Fördermittel sind begrenzt
Die Anbieter von Förderprogrammen verfügen meistens über ein Förderbudget, das nicht beliebig erhöht werden kann. Es ist möglich, dass die Nachfrage nach Fördermitteln das vorhandene Budget übersteigt. Das betrifft Förderprogramme einzelner Gemeinden und des Kantons. Bei der Förderung der Photovoltaik-Anlagen (Solarstrom) ist bei der Auszahlung mit Wartezeiten zu rechnen.
Gefördert wird die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.
Der Kanton Luzern fördert Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Eine Kombination mit den Massnahmen M-01 (Wärmedämmung) oder M-04 (Holzfeuerungen) ist nicht möglich. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die Energiebezugsfläche (EBF).
Verschiedene Fördermodelle für Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit der Leistung
Der Förderbeitrag beträgt zusätzlich zur Einmalvergütung (KLEIV/GREIV) des Bundes 20% der Einmalvergütung gemäss Berechnung KLEIV/GREIV nach Energieförderverordnung EnFV Anhang 2.1 «Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen».
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen auf bestehenden Gebäuden. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage.
CHF 250.00 pro kW installierte Leistung (zusätzlich zum Förderbeitrag Kanton Luzern), CHF 500.00 für aktive Anlagenüberwachung (Beitrag an Monitoring), der Förderbeitrag für eine Thermische Solaranlage wird nur ausbezahlt, wenn auch eine aktive Anlagenüberwachung installiert wird.
Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz.
Für den Ersatz einer klimaschädlichen Heizung (Öl oder Gas) durch eine Holzheizung erhalten Sie eine Klimaprämie von ca. Fr. 360.– pro kW Leistung. Grosszügige Förderung ohne Obergrenze, einfach in der Abwicklung und auch für Büro- und Gewerbebauten geeignet.
Sie möchten in Zukunft mit klimafreundlichen Holzpellets heizen oder wollen Ihre neue Pelletsheizung in Betrieb nehmen? Energie 360° belohnt Sie mit einer Umweltprämie von bis zu 4000 Fr.
Das myclimate Förderprogramm unterstützt den Ersatz der alten Heizöl- oder Erdgasheizung durch eine vollautomatisch betriebene Pelletheizung. Die Höhe des Förderbeitrags wird durch myclimate anhand des bisherigen jährlichen Energieverbrauchs berechnet und beträgt 18 Rappen pro Kilowattstunde.
Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen als Ersatz von fossilen (Öl oder Erdgas) oder elektrischen Hauptheizungen
Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Es gelten die gleichen Förderbedingungen wie beim kantonalen Förderprogramm für Wärmepumpen.
Das myclimate Förderprogramm unterstützt den Ersatz der alten Heizöl- oder Erdgasheizung durch eine Wärmepumpe in Mehrfamilienhäuser. Die Höhe des Förderbeitrags wird durch myclimate anhand des bisherigen jährlichen Energieverbrauchs berechnet. Er beträgt bei Luft/Wasser-Wärmepumpen 10 Rappen bzw. bei Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen 18 Rappen pro Kilowattstunde.
Optivent fördert den Ersatz von gesamten Lüftungsanlagen oder deren Komponenten (Ventilatoren, Motoren etc).
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Gefördert wird der Ersatz durch eine Pumpe der Effizienzklasse A (gemäss Produkteliste).
Förderbeitrag: 200 Franken pro Pumpe, ein Heizungs-Check wird empfohlen.
Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit fossiler Heizung. Bei einer Installation gewährt myclimate einen Rabatt von 300 Franken.
Gefördert werden Anlagen, die in einem bestehenden Gebäude installiert werden, dessen Baueingabe vor dem 31. Dezember 2008 erfolgt ist. Der reine Ersatz eines Anschlusses (Anlage) oder die Installation im Rahmen eines Neubaus ist nicht förderberechtigt. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau.
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren.
Ersetzen Sie eine Öl- oder Gasheizung, die nicht älter als 10 Jahre alt ist und schliessen an einen Energieverbund an, so unterstützt Sie die Stadt Luzern mit einem Desinvestitionsbeitrag.
Wärmeverbünde mit Abwärme aus Wasser oder Abwasser, industrieller Abwärme oder Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sowie Biomassefeuerungen sind unter dem Programm zulässig.
Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus», als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen
Die Stadt Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus», als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen
Unabhängige und neutrale Energie-Coachs beraten und begleiten Sie beim Sanierungs- und Umbauvorhaben und sagen Ihnen, wie Sie mit einer langfristigen Strategie den Wert Ihrer Liegenschaft erhalten, die Energieeffizienz steigern und die attraktiven Förderbeiträge abholen können.
Der Kanton Luzern fördert die Impulsberatung «erneuerbar heizen», um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern aufzuzeigen, welche erneuerbaren Alternativen für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen in Frage kommen. Der Förderbeitrag beläuft sich auf 350 Fr. pro Beratung (wird an Berater/in ausgezahlt).
Der Kanton fördert 50 Prozent der Zertifizierungskosten.
Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung werden nur dort gefördert, wo deren Einsatz nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Machbarkeitsstudien und Energiekonzepte zur effizienten Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien können aus dem Energiefonds gefördert werden.
Spezielle Projekte, welche die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt Luzern unterstützen, können unterstützt werden.